Banken:Kunden können Geld zurückfordern

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Viele Banken haben Gebühren ohne Zustimmung erhöht. Diese Praxis verstößt gegen Recht, zeigt nun die Begründung zu einem Urteil des Bundesgerichtshofs.

Von Harald Freiberger

Viele Bankkunden in Deutschland können sich zu Unrecht bezahlte Gebühren zurückholen. Das geht aus der Begründung eines Gerichtsurteils hervor, das der Bundesgerichtshof (BGH) bereits Ende April fällte. Demnach dürfen Banken nicht einfach die Gebühren erhöhen, indem sie ihre Kunden einseitig über eine Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) informieren. Über viele Jahre war es Praxis der Kreditinstitute, über die Änderung zu informieren und dabei eine Widerspruchsfrist einzuräumen. Widersprach der Kunde in dieser Zeit nicht, galt dies als Zustimmung. Diese Praxis erklärte das BGH-Urteil (Az.: XI ZR 26/20) für unzulässig.

Das Urteil hatte Ende April in der Finanzbranche für Unruhe gesorgt. Insgeheim hofften die Banken aber dennoch, dass die detaillierte Urteilsbegründung möglicherweise doch nicht so scharf ausfallen würde, wie es der kurze Urteilsspruch andeutete.

Nun hat der BGH die Begründung veröffentlicht. Der Branchen-Newsletter Finanz-Szene legte diese mehreren Juristen vor. Sie kämen einhellig zu dem Schluss, dass das Urteil ausschließlich im Sinne der Kunden auszulegen sei - und damit gegen die Banken. Demnach verstoßen einseitige Gebührenerhöhungen in den AGB ohne Zustimmung des Kunden gegen das Recht. Betroffene Kunden könnten zu viel gezahlte Gebühren zurückfordern, und zwar bis zur Verjährungsfrist von drei Jahren "ab Zugang der Änderungen", wie es im Juristendeutsch heißt.

Das bedeutet, dass alle bis April 2018 zu Unrecht erhöhten Gebühren rückwirkend zurückgefordert werden können. Voraussetzung dafür ist, dass die Bank in dieser Zeit auf Basis von AGB-Änderungen ihre Gebühren erhöhte und die Erhöhungen automatisch in Kraft traten, sofern die Kunden dem nicht explizit widersprachen. Branchenexperten rechnen nun damit, dass auf Banken eine Welle von Rückforderungen zurollt, die sie womöglich mehrere Milliarden Euro kosten könnte. Im Übrigen betreffe das Urteil nicht nur Banken, sondern zum Beispiel auch Fin-Techs und alle anderen Unternehmen, die sich der sogenannten "Zustimmungsfiktion" bedient haben.

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