Banken:Falsch berechnet

Die Bundesfinanzaufsicht rüffelt Banken wegen fehlerhafter Klauseln zur Zinsanpassung in ihren Sparverträgen. Laut Verbraucherschützern stehen den Kunden Zinsnachzahlungen von zum Teil mehreren Tausend Euro zu.

Von Andreas Jalsovec

Tausende Sparkassenkunden, denen ihre Institute im Laufe der Jahre zu wenig Zinsen auf Sparverträge gezahlt haben, bekommen jetzt Schützenhilfe von der Deutschen Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin). In der jüngsten Ausgabe des Fachmagazins BaFin Journal mahnt die Behörde an, dass Banken ihre Kunden "über unwirksame Zinsklauseln in Prämiensparverträgen informieren und ihnen angemessene Lösungen anbieten sollten".

Dabei geht es vor allem um Sparverträge von Sparkassen, aber auch einiger Volks- und Raiffeisenbanken. Neben einer jährlichen Prämie erhalten die Kunden dabei einen variablen Zins. Bei vielen dieser Verträge haben die Geldhäuser nach Ansicht der Verbraucherzentralen die Zinsen falsch berechnet. Grund sind fehlerhafte Klauseln zur Zinsanpassung im Vertrag. So müssen sich Banken nach Auffassung des Bundesgerichtshofs (BGH) bei der Zinsberechnung an festen Bezugsgrößen orientieren, die Berechnung dürfe nicht alleine nach dem Ermessen der Bank erfolgen. Diese Rechtssprechung zu ignorieren, so macht die Bafin jetzt deutlich, sehe sie als "Missstand", bei dem sie eingreifen könne.

Trotz mehrerer BGH-Entscheidungen hätten viele Institute ihre Zinsklauseln nicht danach ausgerichtet, sagt Andrea Heyer von der Verbraucherzentrale Sachsen. "Wir hoffen, dass die Sparkassen diesem Wink mit dem Zaunpfahl durch die Bafin folgen und von sich aus auf die Kunden zugehen." Heyer hat mit ihrem Team gut 4000 Prämiensparverträge überprüft. "In allen Fällen, bis auf eine Ausnahme, kam für die Sparer ein Nachzahlungsanspruch heraus." Nach Berechnungen der Verbraucherschützer stehen den Kunden dabei entgangene Zinsen von zum Teil mehreren tausend Euro zu. Insgesamt listen die Verbraucherzentralen bundesweit Prämiensparverträge von fast 140 Instituten auf, die fehlerhafte Zinsklauseln enthalten. "Es ist uns nicht bekannt, dass eine Sparkasse von sich aus auf Kunden zugegangen ist", sagt Expertin Heyer. Gegen drei sächsische Institute führt die Verbraucherzentrale nun Musterfeststellungsklagen, an denen sich 2000 Verbraucher beteiligen. Darin soll geklärt werden, ob die Kunden Ansprüche auf Nachzahlungen haben. Das erste Verfahren beginnt Ende April. Sein Ausgang habe bundesweite Bedeutung, meint Andrea Heyer - und hofft auf einen Erfolg: "Nachdem sich die Bafin so positioniert hat, bin ich optimistisch."

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