Banken - Erfurt:Streit um Prämien: Verbraucherzentrale sieht Etappensieg

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Eine Mappe der Verbraucherzentrale liegt auf einem Tisch. Foto: Hendrik Schmidt/dpa (Foto: dpa)

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Erfurt (dpa/th) - Im Streit um die vorzeitige Kündigung von Prämiensparverträgen sieht sich die Verbraucherzentrale Thüringen durch zwei Urteile des Landgerichts Mühlhausen bestätigt. Die Sparkasse Eichsfeld habe demnach ihren Kunden unrechtmäßig unbefristete, variabel verzinste Sparverträge gekündigt, teilte die Verbraucherzentrale am Montag in Erfurt mit. Laut Landgericht wurden die Urteile am 8. März verkündet. Gegen die Entscheidungen könne noch Revision beim Bundesgerichtshof eingelegt werden.

Nach Angaben der Verbraucherzentrale hatten die gekündigten Verträge eine Prämienstaffel, die bis zum 15. Jahr anstieg und dann bis zum 25. Jahr gleich blieb. Das Landgericht habe entschieden, dass eine ordentliche Kündigung vor Ablauf dieser 25 Jahre unzulässig gewesen sei (Az.: 1 S 37/21 und 1 S 65/21).

Die Verbraucherzentrale hatte Prämiensparkunden wiederholt ermuntert, der vorzeitigen Kündigung ihrer Verträge zu widersprechen. Sollten die Widersprüche abgelehnt werden, sollten sich die Verbraucherinnen und Verbraucher im nächsten Schritt an die Schlichtungsstelle des Deutschen Sparkassen- und Giroverbandes wenden. Dort sei bereits eine Vielzahl von Fällen anhängig.

© dpa-infocom, dpa:230320-99-24109/2

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