Ermittlungen zum Zugunglück ausgeweitetBußgeldverfahren gegen Deutsche Bahn

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Bergung von Waggons nach dem Zugunglück in Garmisch-Partenkirchen im Juni 2022.
Bergung von Waggons nach dem Zugunglück in Garmisch-Partenkirchen im Juni 2022. (Foto: Angelika Warmuth/picture alliance/dpa)

Kurz vor Beginn des Prozesses um den entgleisten Zug in Garmisch-Partenkirchen untersucht die Staatsanwaltschaft München II nun auch, ob damalige Bahn-Manager versagt haben. Anlass ist ein interner Prüfbericht der Bahn, der eklatante Missstände offenlegt.

Von Klaus Ott

Als am 3. Juni 2022 in Garmisch-Partenkirchen ein Regionalzug auf dem Weg nach München entgleiste, kann das manche Manager der Deutschen Bahn nicht sehr überrascht haben. Bereits Jahre zuvor, im Frühling 2016, hatte sich in einigen Chefetagen des Staatsunternehmens herumgesprochen, wie marode die Gleise in der Alpenregion waren. Nachzulesen ist das in einem internen Untersuchungsbericht der Bahn – in dem Kapitel „kaputtgespartes“ Karwendel- und Werdenfels-Netz. Das Werdenfelser Land und das Karwendel sind Regionen um und nahe Garmisch-Partenkirchen.

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