Tarifverhandlungen:Deutsche Bahn und Gewerkschaft EVG einigen sich

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ICE-Züge warten im Hauptbahnhof Leipzig. Nach der Einigung im Tarifkonflikt zwischen Deutscher Bahn und EVG sind weitere Streiks abgewendet.

(Foto: dpa)
  • Die Deutsche Bahn und die Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft (EVG) haben sich auf einen Tarifvertrag verständigt.
  • Zum 1. Juli 2019 sollen die Löhne um 3,5 Prozent steigen, ein Jahr später noch einmal um 2,6 Prozent.
  • Der Streit mit der Lokführergewerkschaft GDL ist hingegen noch nicht geklärt, zu Streiks kann sie jedoch erst nach einer Schlichtung aufrufen.

Die Deutsche Bahn und die Gewerkschaft EVG haben ihren Tarifkonflikt beigelegt. "Es gibt eine Einigung", sagte eine Sprecherin der Deutschen Bahn AG. Ein Sprecher der Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft (EVG) bestätigte: "Wir haben einen Abschluss erzielt." Damit sind weitere Warnstreiks abgewendet.

Die Bahn und die EVG einigten sich auf eine Lohnerhöhung von insgesamt 6,1 Prozent in zwei Stufen. Zum 1. Juli 2019 sollen die Löhne um 3,5 Prozent steigen, ein Jahr später noch einmal um 2,6 Prozent, wie die EVG mitteilte. Zudem erhalten die Beschäftigten im Februar eine Einmalzahlung von 1000 Euro.

Weiter ungelöst ist der Tarifkonflikt mit der Gewerkschaft Deutscher Lokführer (GDL), die die Verhandlungen für gescheitert erklärt hat und zunächst in die Schlichtung müsste.

EVG-Verhandlungsführerin Regina Rusch-Ziemba sprach nach viertägigen Verhandlungen in Berlin von einem "Erfolg auf ganzer Linie". Die EVG habe in sehr schwierigen Verhandlungen mit der Deutschen Bahn alle ihre 37 Forderungen durchgesetzt. DB-Personalvorstand Martin Seiler sagte: "Der Abschluss ist ein wichtiges Zeichen der Wertschätzung für unsere Belegschaft und ein großer Schritt in eine noch modernere Tarif- und Arbeitswelt." Nun könne sich das Unternehmen mit ganzer Kraft darauf konzentrieren, die Agenda für eine bessere Bahn umzusetzen und bei Qualität und Pünktlichkeit besser zu werden.

Für die neun Monate vom Auslaufen des Tarifvertrages bis zur ersten prozentualen Lohnerhöhung wurde die Einmalzahlung vereinbart, die laut EVG im kommenden Februar ausgezahlt wird. "Dieser hohe Betrag stellt für uns eine wichtige soziale Komponente für die unteren Lohngruppen dar", sagte Rusch-Ziemba.

Die Lohnerhöhung sei einschließlich des sogenannten EVG-Wahlmodells erreicht worden, hieß es weiter. Demnach könnten die Beschäftigten erneut zwischen 2,6 Prozent mehr Geld, sechs Tagen mehr Urlaub oder einer Arbeitszeitverkürzung wählen. Umgesetzt werde die Wahlmöglichkeit "mehr Urlaub" zum 1. Januar 2021. Alle, die sich für mehr Urlaub entscheiden, erhalten laut EVG im August 2020 - für die Zeit vom 1. Juli 2020 bis 31. Dezember 2020 - eine Einmalzahlung in Höhe von 700 Euro.

Einmalzahlung von 460 Euro für die Nachwuchskräfte

Die Ausbildungs- und Studienvergütung wird ebenfalls in zwei Stufen um insgesamt 100 Euro angehoben: Zum 1. Juli 2019 steigt sie um 60 Euro und ein Jahr später um weitere 40 Euro. Hinzu komme eine Einmalzahlung von 460 Euro für die Nachwuchskräfte. Zudem sei die Deutsche Bahn AG verpflichtet worden, Geld zur Gestaltung eines zukunftsfähigen Zulagensystem bereit zu stellen. Schließlich werde die arbeitgeberfinanzierte betriebliche Altersvorsorge erhöht.

Zum Auftakt vor zwei Monaten hatten die beiden Gewerkschaften EWG und GDL 7,5 Prozent mehr Geld gefordert, die GDL für 24 Monate, die EVG nannte damals keine Wunschlaufzeit. Vor dem EVG-Warnstreik hatte die Bahn eine Einkommenserhöhung in zwei Stufen angeboten: 2,5 Prozent ab März 2019 und weitere 2,6 Prozent ab Januar 2020, dazu eine Einmalzahlung von 500 Euro, bei einer Vertragslaufzeit von 29 Monaten.

Die Bahn legte der EVG und der GDL dann am Mittwoch ein neues Angebot vor. Nach Angaben von GDL-Chef Claus Weselsky sah es in der ersten Stufe ein Lohnplus von 3,2 Prozent vor - jedoch bei einer Laufzeit von 34 Monaten. Je länger die Laufzeit eines Vertrages ist, desto geringer fällt die effektive Lohnerhöhung auf ein Jahr gesehen aus. Weselsky schloss am Freitag eine Schlichtung nicht mehr aus.

Die GDL darf nach geltender Vereinbarung erst nach dem Ende einer Schlichtung zum Streik aufrufen. Bereits vor einer Woche hatte der GDL-Chef als mögliche Aktionsform skizziert, "plötzlich könnte dem gesamten Zugpersonal einfallen, dass es tarifvertraglich zu keinerlei Überstunden verpflichtet ist".

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