Bahn - Kassel:EVG: Kampf gegen Maskenverweigerer nicht Schaffner aufbürden

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Ein Mann bringt eine Hinweistafel zur Maskenpflicht an. Foto: Sebastian Gollnow/dpa/Symbolbild (Foto: dpa)

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Kassel/Berlin (dpa/lhe) - Die Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft EVG kritisiert Pläne, wonach Schaffner im Bereich des Nordhessischen Verkehrsverbunds (NVV) Strafen für Maskenverweigerer verhängen sollen. Sie befürchtet neue Gewalt gegen Schaffner. Dass der NVV seine Mitgliedsunternehmen dazu verpflichten wolle, sei "verantwortungslos und leichtsinnig", sagte der Leiter der EVG-Geschäftsstelle in Kassel, Andreas Güth, am Mittwoch. Wenn man das Personal im öffentlichen Personennahverkehr zu polizeilichen Aufgaben nötige, missbrauche man es auf "schamlose Art und Weise".

Im August hatten die Länder beschlossen, dass für Maskenverweigerer ein Mindestbußgeld von 50 Euro gelten soll. Der Nordhessische Verkehrsverbund bereitet im Moment die Umsetzung dieser Vertragsstrafe im Gespräch mit Verkehrsunternehmen vor. "Es war der einhellige Wunsch des NVV-Aufsichtsrates wie auch von Minister Tarek Al-Wazir (Grüne), die Maskenpflicht mit einer Strafzahlung zu versehen", sagte NVV-Sprecherin Sabine Herms. Es werde nun zusätzliches Sicherheitspersonal beauftragt, um die Kontrollen umzusetzen. Ziel sei, dass im Einvernehmen mit den Verkehrsunternehmen Zugbegleiter und Fahrausweisprüfer gemeinsam diese Aufgabe erfüllten.

"Wir kennen inzwischen zu viele Zwischenfälle von Kolleginnen und Kollegen, die im Dienst bespuckt, geschlagen und bedroht werden", sagte dagegen Güth. Zugbegleiter hätten weder die passende Ausbildung noch könnten sie sich ausreichend schützen, um eine solche Rolle zu übernehmen. Der Gewerkschafter wies auf die Entscheidung der Verkehrsminister von Bund und Ländern hin, wonach die Durchsetzung der Maskenpflicht eine behördliche Aufgabe sei. Eine Lösung sieht die EVG beispielsweise in einer Zusammenarbeit mit der Deutschen Bahn (DB) Sicherheit und der Polizei. "Diese Ordnungspartnerschaften sind eine geeignete Maßnahme, um zum einen das Infektionsgeschehen und zum anderen die Sicherheit der Beschäftigten im Auge zu behalten."

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