Bahn - Hamm:Streit um Bahnstrecke im Ruhrgebiet: Noch kein Ende am OLG

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Eine Darstellung der Göttin Justitia. Foto: Carsten Koall/dpa/Symbolbild (Foto: dpa)

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Hamm (dpa/lnw) - In einem seit Jahren geführten juristischen Streit um Lärm und Erschütterungen an einer Bahnlinie durch das nördliche Ruhrgebiet hat das Oberlandesgericht in Hamm am Dienstag an alle Seiten appelliert, sich außergerichtlich zu einigen. "Es ist sinnvoll, dass die Parteien zu vernünftigen Lösungen ins Gespräch kommen. Es besteht die Gefahr, dass wir immer hinterher hinken", sagte der Vorsitzende Richter Hans-Friedrich Funke bei der mündlichen Verhandlung.

Anwohner an der Bahnstrecke von Oberhausen-Osterfeld nach Hamm hatten zuerst am Landgericht Bochum gegen die Netz-Tochter der Deutschen Bahn geklagt. In der ersten Instanz wurde den Klägern aus Herten 2014 passiver Schallschutz wie Lärmschutzfenster zugestanden. Dagegen ist die DB Netz AG in Berufung gegangen. 2016 hatten sich die OLG-Richter die Situation vor Ort angeschaut. Wegen der schwierigen Suche nach einem Sachverständigen, der aufwendigen Erstellung des Gutachtens und der Corona-Pandemie war das Verfahren dann ins Stocken geraten.

Gleichzeitig hatte die Bahn an der seit 115 Jahren genutzten Strecke drei Meter hohe Schallschutzwände aus Aluminium gebaut, so dass die Belastung auch nach Auffassung eines Gutachters deutlich besser geworden ist. Aber nicht alle Anwohner profitierten von der Maßnahme. Der Lärmschutz steht nicht durchgehend, weil beispielsweise noch eine alte Brücke erneuert werden muss. "Wir sehen, dass zivilrechtliche Ansprüche der Kläger möglich sind", sagte Funke und äußerte Zweifel, dass die Maßnahmen mit der gebauten Schallschutzwand ausreichend seien.

Besonders die ermittelten Lärmwerte seien weiterhin zum Teil noch zu hoch. Auch sei noch offen, wie sich die Situation bei den Beklagten bei Erschütterungen durch die Güterzüge auf die Anwohner auswirkt. Der Gutachter, ein Lärmexperte, konnte dazu keine Aussage machen.

Die OLG-Richter ließen offen, ob sie erneut in die Beweisaufnahme eintreten oder in den nächsten Wochen ein Urteil verkünden wollen.

© dpa-infocom, dpa:220118-99-755089/2

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