Am 1. Oktober geht an den deutschen Universitäten das Wintersemester los. Höchste Zeit für Studierende also, sich Gedanken über die Finanzierung ihres Studiums zu machen. Jeder fünfte Studierende vertraut auf staatliche Förderung, um den eigenen Lebensunterhalt zu sichern. Viele jedoch schrecken immer noch davor zurück - aus Angst, sich zu verschulden.
Zwar gibt es immer wieder Kritik am Bafög, diese geht jedoch in andere Richtungen. Zu niedrig seien beispielsweise die Freibeträge dafür, was Student und Eltern verdienen dürfen. Auch sei es nicht richtig, dass der Staat einen Teil der Förderung später wieder zurückverlange, finden einige. Trotzdem gilt: Wer Bafög bekommen kann, sollte es auch mitnehmen. Die sieben wichtigsten Fakten zur Ausbildungsförderung:
Mindestens die Hälfte des Geldes ist geschenkt
Der Staat fördert junge Menschen mit bis zu 735 Euro beim Studium. Auch wenn das vielerorts gerade so fürs Leben reicht, ist die staatliche Förderung für viele Studierende die finanzielle Grundlage. Erst fünf Jahre nach dem Studium müssen Bafög-Empfänger wieder etwas zurückzahlen - und zwar maximal die Hälfte, in kleinen Monatsraten und ohne jegliche Zinsen. Und egal, wie viel Bafög man über die Jahre ausgezahlt bekommen hat: Mehr als 10 000 Euro fordert der Staat nie zurück.
Die Obergrenzen sind gar nicht so niedrig
Viele Studierende lassen sich von den verschiedenen Einschränkungen einschüchtern, wenn es um die Bafög-Beantragung geht. Das Einkommen der Eltern, des Lebenspartners, das eigene Vermögen, der Nebenjob oder Geld durch ein Stipendium: All das kann beeinflussen, wie viel Bafög junge Menschen in der Ausbildung bekommen. Doch die angegebenen Obergrenzen scheinen oft schlimmer, als sie tatsächlich sind.
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Auch Kinder gut verdienender Eltern können Bafög-berechtigt sein
Der häufigste Grund gegen Bafög ist das Einkommen der Eltern oder des Ehepartners. Doch was nur wenige Studierende wissen: Nur die Hälfte des Einkommens über dem Freibetrag wird von der Förderung abgezogen. Außerdem werden auch Sozialabgaben, Werbungskosten und Riester-Beiträge angerechnet. So können verheiratete Eltern als Angestellte auch mehr als 4000 Euro im Monat verdienen und das Kind trotzdem Bafög-berechtigt sein. Für einige Fälle gibt es zudem ein elternunabhängiges Bafög, zum Beispiel wenn man schon fünf Jahre gearbeitet hat, bevor man sich für ein Studium entscheidet.
Das Sparvermögen der Eltern ist dem Bafög-Amt egal
Wenn es um die Angabe des Vermögens geht, müssen Studierende nur auf ihr eigenes Konto schauen. Besitzen sie mehr als 7500 Euro, müssen sie zuerst ihre eigenen Reserven aufbrauchen, bevor sie Bafög bekommen können. Was die Eltern auf die Seite gelegt haben, interessiert das Amt hingegen nicht.
Arbeiten und Bafög sind kein Widerspruch
5400 Euro im Jahr dürfen Studierende dazuverdienen, ohne dass ihr Bafög gekürzt wird. Das entspricht genau einem Minijob von 450 Euro im Monat. Wichtig zu wissen: Die Grenze ist aufs Jahr bezogen, nicht auf den Monat. In der vorlesungsfreien Zeit darf es also auch deutlich mehr Gehalt sein. Stipendien bleiben übrigens bis zu einer Höhe von 300 Euro im Monat anrechnungsfrei. Auch zweckgebundene Anteile der Stipendien, zum Beispiel Bücherpauschalen, werden nicht angerechnet.
Gleich nach der Uni-Zulassung den Antrag stellen
Sobald klar ist, an welcher Universität sie künftig studieren werden, können Studierende einen Bafög-Antrag stellen. Sie sollten das allerdings so schnell wie möglich tun, da es schon mal ein paar Monate dauern kann, bis das Geld auf dem Konto landet. Wer auf pünktliche Zahlungen angewiesen ist, sollte das am besten gegenüber dem Sachbearbeiter ansprechen. Oftmals können dringende Fälle vorgezogen werden.
Bafög gibt es nicht rückwirkend
Der späteste Zeitpunkt, um die Bafög-Formulare abzuschicken, ist der 31. Oktober. Wichtig zu wissen: Die Förderung beginnt erst in dem Monat, in dem der Antrag abgegeben wurde. Wer sich Zeit lässt, verschenkt also Monat für Monat die Zuschüsse. Die nötigen Dokumente wie Einkommensnachweise können auch nachgereicht werden.