Süddeutsche Zeitung

Bafin:Milliardenklage gegen die Finanzaufsicht

Die Finanzaufsicht bekommt juristischen Ärger wegen des Wirecard-Falls: Mehrere Kanzleien wollen die Behörde auf Schadenersatz verklagen - die erste Klage liegt jetzt bei Gericht.

Von Jan Willmroth, Frankfurt

Zehntausende Anleger haben teils hohe Summen verloren, ungezählte Profi-Investoren wurden getäuscht und zahlreiche Kreditgeber um ihr Geld gebracht: Im Fall Wirecard hofft eine Vielzahl von Geschädigten darauf, noch etwas zurückzubekommen. Bei dem insolventen Konzern gibt es aber wohl nur noch wenig zu holen: Weder die Mittel aus der Insolvenzmasse noch die Vermögen der früheren Manager, gegen die wegen mehrerer schwerer Delikte ermittelt wird, werden zur Entschädigung ausreichen.

Der Tübinger Rechtsanwalt Andreas Tilp versucht deshalb jetzt auf einem anderen Weg Schadenersatz zu erstreiten. Am Donnerstagabend hat er am Landgericht Frankfurt eine Klage gegen die Finanzaufsicht Bafin eingereicht, die den Staat im Erfolgsfall Milliarden kosten könnte. Nachdem bereits mehrere Kanzleien Klagen gegen die Bafin angekündigt haben, reicht Tilp als Erster eine ein. Zugleich hat er eine Musterfeststellungsklage gegen die Bafin beantragt, um im Namen von Tausenden Anlegern Schadenersatz zu erstreiten - was mit Blick auf das noch selten erprobte Instrument juristisches Neuland ist: Bislang gab es noch kein Musterverfahren gegen Behörden.

Tilp wirft der Bafin jahrelangen Amtsmissbrauch im Zusammenhang mit Wirecard vor und will auf diesem Wege eine sonst unwahrscheinliche Amtshaftung durchsetzen. Die Behörde habe zum Einen zumindest leichtfertig ihre gesetzlichen Pflichten verletzt, weil sie nicht früh genug dem Verdacht nachgegangen sei, dass Wirecard seine Bilanzen frisiert, argumentiert der Anlegeranwalt. Demnach hätte die Bafin viel früher gegen Wirecard wegen möglicher Marktmanipulation ermitteln müssen, findet Tilp. Hätte sie ordnungsgemäß ermittelt, so die Theorie, wäre der Bilanzbetrug Mitte Februar 2019 öffentlich bekannt gewesen, was vielen Anlegern Verluste erspart hätte. Zum Zweiten habe die Bafin die Öffentlichkeit und den Kapitalmarkt nicht richtig informiert, als sie dann am 15. Februar 2019 zunächst eine Untersuchung bei der Deutschen Prüfstelle für Rechnungslegung (DPR) in Auftrag gegeben hatte.

Der als "Bilanzpolizei" bekannte, privatrechtlich organisierte Verein kontrollierte bislang im Staatsauftrag Bilanzen. Die Bafin argumentiert, sie habe erst die Untersuchung der DPR abwarten müssen, um tätig werden zu dürfen - denn für die Wirecard AG als Technologiekonzern war die Finanzaufsicht nicht direkt zuständig. Nach dem DPR-Auftrag und Hinweisen an das Bundesfinanzministerium aber informierte die Bafin die Öffentlichkeit lediglich über ihre Ermittlungen wegen des Verdachts der Marktmanipulation gegen Spekulanten; Mitte Februar 2019 erwirkte die Behörde ein europaweites Verbot von Leerverkäufen der Wirecard-Aktie.

Interessenten für das Kerngeschäft

Wirecard-Insolvenzverwalter Michael Jaffe sieht trotz der massiven Betrugsvorwürfe um den Zahlungsabwickler gute Chancen für einen Verkauf des Kerngeschäfts mit Kartenzahlungen. 77 Interessenten hätten sich bereits gemeldet, die nun im nächsten Schritt in die Bücher schauen dürften, erklärte Jaffe in einer Zwischenbilanz am Freitag. "Wir sind zuversichtlich, einen Investor für das Kerngeschäft zu finden, das erhebliche unternehmerische Chancen in einem enorm wachsenden Markt bietet." Viele Bieter melden sich in diesem Stadium aber nur, um die Konkurrenz unter die Lupe zu nehmen. Das Geschäft mit der Ausgabe von Kreditkarten und der Abrechnung von Online-Transaktionen habe sich in der Insolvenz "trotz der enorm schwierigen Ausgangslage" stabilisiert, sagte Jaffe. Die Liquidität sei auch ohne einen Massekredit gesichert.

Jaffe versucht die Reste des Unternehmens zugunsten der Gläubiger zu verwerten. Am weitesten fortgeschritten ist der Verkauf des US-Geschäfts mit vorab aufgeladenen Bezahlkarten, das Wirecard 2016 von der Citigroup übernommen hatte. 60 Interessenten dafür hätten Vertraulichkeitsvereinbarungen unterzeichnet, die ihnen einen Blick in die Bücher ermöglichen. "(Sie) zeigen erhebliches Interesse am Erwerb des eigenständig und unabhängig am Markt agierenden Unternehmens", sagte Jaffe.

Ein Insolvenzverwalter versucht in der Regel, bis zur Eröffnung des Verfahrens, die bei Wirecard für Anfang September erwartet wird, einen Käufer für die wichtigsten Firmenteile zu finden. Die Wirecard Bank, die von der Finanzaufsicht Bafin von der Wirecard AG abgeschirmt wurde, ist nicht Teil des zum Verkauf stehenden Kerngeschäfts. Für sie läuft ein separater Verkaufsprozess, der aber nicht eilig ist, weil die Bank selbst nicht insolvent ist. Reuters

Allerdings darf die Bafin laut Gesetz nur dann die DPR beauftragen, wenn ihr "konkrete Anhaltspunkte für einen Verstoß" gegen Bilanzierungsregeln vorliegen. "Damit hat die Bafin den Markt öffentlich einseitig, unvollständig und irreführend informiert", sagt Maximilian Weiss, Kanzleikollege von Tilp. Daraus leitet er einen Amtshaftungsanspruch ab.

Die Bafin hält die Klage für unbegründet. Die Behörde teile "die von der Kanzlei Tilp geäußerte Rechtsansicht ausdrücklich nicht", hieß es am Freitag auf Anfrage. Die Bafin sei sämtlichen Hinweisen pflichtgemäß nachgegangen. "Amtshaftungsansprüche von Dritten, wie Anlegern oder Kunden von beaufsichtigten Unternehmen sind gegenüber der Bafin gesetzlich ausgeschlossen", teilt die Bafin in ihrer Stellungnahme mit. Ein Musterverfahren sei allein schon deshalb nicht möglich, weil die Behörde nicht in den Anwendungsbereich des Gesetzes falle.

Amtshaftungsklagen gegen die Bafin hatten bislang tatsächlich stets wenig Aussicht auf Erfolg. Nach einem BGH-Urteil aus dem Jahr 2005 greift das gesetzliche Haftungsprivileg allerdings in Fällen von Amtsmissbrauch möglicherweise nicht. Genau darauf bauen die Tilp-Anwälte ihre Klage auf.

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SZ vom 25.07.2020
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