WertpapierhandelBafin hebt Meldeschwelle für Aktiengeschäfte von Managern deutlich an

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Mit der neuen Schwelle dürfte die Zahl der Meldungen um bis zu ein Drittel sinken, erklärte die Bafin.
Mit der neuen Schwelle dürfte die Zahl der Meldungen um bis zu ein Drittel sinken, erklärte die Bafin. (Foto: Boris Roessler/dpa)
  • Die Bafin hebt zum 1. Januar die Meldeschwelle für Aktiengeschäfte von Managern von 20 000 Euro auf 50 000 Euro an.
  • Mit der höheren Schwelle dürfte die Zahl der Meldungen um bis zu ein Drittel sinken.
  • Investoren ziehen aus Käufen und Verkäufen der Manager oft Schlüsse über deren Einschätzung der Unternehmensentwicklung.
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Investoren ziehen aus Käufen und Verkäufen Schlüsse, wie die Firmenchefs auf die Entwicklung ihrer Unternehmen blicken. Künftig müssen Vorstände und Aufsichtsräte jedoch erst ab 50 000 Euro statt bisher 20 000 Euro über ihre eigenen Aktiengeschäfte informieren.

Führungskräfte börsennotierter Unternehmen müssen den Kauf und Verkauf von Aktien der eigenen Firma künftig erst ab einer Schwelle von 50 000 Euro öffentlich machen. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) will die Meldeschwelle zum 1. Januar von 20 000 Euro auf 50 000 Euro erhöhen, wie sie am Montag mitteilte. Damit dürfte die Zahl der Meldungen um bis zu ein Drittel sinken, erklärte die Behörde. Die Bafin nutzt mit der geplanten Allgemeinverfügung neue Spielräume der europäischen Wertpapierbehörde ESMA.

Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder sowie deren Angehörige müssen nach dem Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) und der EU-Marktmissbrauchsverordnung (MAR) bisher Aktiengeschäfte mit Papieren des eigenen Unternehmens umgehend melden, sobald diese sich innerhalb eines Kalenderjahres auf mindestens 20 000 Euro summieren. Bis 2019 lag die Schwelle bei 5000 Euro. Die Unternehmen veröffentlichen diese Meldungen dann in einer Pflichtmitteilung.

Investoren ziehen aus Käufen und Verkäufen der Manager oft Schlüsse, wie optimistisch oder pessimistisch diese die weitere Entwicklung des Unternehmens sehen. Der organisatorische Aufwand ist aber gerade für kleine Firmen hoch. Mit der höheren Schwelle sei immer noch ein angemessenes Gleichgewicht zwischen der Transparenz am Markt und dem Aufwand für die Unternehmen gegeben, erklärte die Bafin. Im Mittel liege das Volumen der Aktiengeschäfte der Meldepflichtigen innerhalb eines Jahres ohnehin bei mehr als 100 000 Euro.

Fehlerhafte oder ausbleibende Meldungen können Konsequenzen haben. So hatte der Mitgründer und damalige Vorstandschef der Hamburger Biotech-Firma Evotec, Werner Lanthaler, Käufe und Verkäufe mit Aktien des Unternehmens im Volumen von zwölf Millionen Euro von 2021 bis 2023 bis zu drei Jahre lang nicht gemeldet. Daraufhin drängte ihn der Aufsichtsrat zum Rücktritt.

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