Süddeutsche Zeitung

Bafin:Kampf gegen Geldwäsche

Die Finanzaufsicht Bafin weist den Vorwurf zurück, sie kontrolliere zu wenig. Die Linken-Fraktion hatte nach einer Anfrage im Bundestag moniert, dass 17 Prüfungen auf Geldwäsche im vergangenen Jahr bei 1600 Banken doch etwas mager seien.

Von Markus Zydra, Frankfurt

Die deutsche Finanzaufsicht Bafin hat 2016 bei Banken deutlich weniger Sonderprüfungen mit Blick auf Geldwäsche veranlasst als in den Vorjahren. Das geht aus einer Kleinen Anfrage der Fraktion Die Linke im Bundestag hervor. Demnach machten Prüfer im vergangenen Jahr insgesamt 17 Besuche bei Banken, um deren Vorkehrungen gegen Geldwäsche zu untersuchen. Im Jahr 2015 lag die Zahl noch bei 28. "Das ist mager", sagte der Linken-Abgeordnete Richard Pitterle mit Blick auf etwa 1600 Banken, die von der Bafin in Deutschland überwacht werden.

"Die Maßnahmen gegen Geldwäsche kranken in Deutschland in erster Linie an einem konsequenten Vollzug", so der Politiker. Er kritisiert den Umstand, dass die Bafin in den meisten Fällen private Wirtschaftsprüferfirmen mit den Sonderprüfungen beauftragt hat und nur vereinzelt selbst vor Ort daran teilnimmt. "Die deutsche Bankenaufsicht verfügt bis heute über keinen eigenen Prüfungsdienst, der vor Ort die Einhaltung der Geldwäschevorschriften in den Banken prüft", sagte Pitterle. Dabei stünden die Wirtschaftsprüfer in einem "eklatanten Interessenskonflikt", weil sie gleichzeitig von den Banken beauftragt würden, Jahresabschlüsse zu prüfen. Die Bafin weist das zurück: Sie engagiere niemals einen Wirtschaftsprüfer für Geldwäsche-Sonderprüfungen, der auch für die Jahresabschlüsse der Bank verantwortlich sei. Man wolle aber künftig einen größeren Teil der Geldwäsche-Sonderprüfungen selbst in die Hand nehmen und baue dafür gerade eigene Teams auf. "Der Rückgang der Sonderprüfungsanzahl im vergangenen Jahr ist darauf zurückzuführen, dass einige Prüfungen aufwendiger waren als gedacht und deshalb einige Kontrollen auf 2017 verschoben wurden", sagte zudem ein Bafin-Sprecher.

Das Geldwäschevolumen in Deutschland wird auf 50 bis 100 Milliarden Euro geschätzt. Für den Bankensektor gelten schon seit vielen Jahren bestimmte Meldepflichten, sobald Kunden etwa auffallend viel Bargeld einzahlen oder hohe Beträge überwiesen bekommen. Diese Meldepflichten sollen mit der Neufassung des Geldwäschegesetzes auch auf andere Branchen, etwa den Immobiliensektor, ausgedehnt werden. Darüber hinaus wird ein neues Transparenzregister eingeführt, in dem die "wirtschaftlich Berechtigten" einer Firma, sprich die wahren Eigentümer, eingetragen sind.

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Quelle:
SZ vom 01.06.2017
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