Baden-Württemberg und EnBW:Schiedsgericht zu EnBW-Kauf: Steuerzahler kriegen kein Geld zurück

  • 2010 kaufte Baden-Württemberg für viele Milliarden Anteile an EnBW zurück. Nach Fukushima waren die Anteile plötzlich dramatisch weniger wert.
  • Die neue Regierung verklagte deshalb den Verkäufer EdF, Hunderte Millionen Euro zurückzuzahlen - vergeblich.

Von Max Hägler, Stuttgart

Die Forderung war klar und deutlich: Geld zurück! Bei der Übernahme des Energieversorgers EnBW sei Baden-Württemberg quasi über den Tisch gezogen worden, klagte die Regierung von Ministerpräsident Winfried Kretschmann. Und verklagte daher den Verkäufer, die französische Staatsfirma EdF. 840 Millionen Euro sollte EdF zurücküberweisen. Es war ein weiterer Höhepunkt in der um Kuriositäten reichen Geschichte von Deutschlands drittgrößtem Energieversorger. Doch jetzt ist klar: Kein einziger Euro kommt zurück. Ein internationales Schiedsgericht in Paris hat die Klage abgewiesen, wie Landesfinanzministerin Edith Sitzmann (Grüne) mitteilte: "Die Entscheidung des Schiedsgerichts hat uns überrascht und wir bedauern das Ergebnis sehr." Diese Enttäuschung ist kein Wunder, denn gerade für die Grünen war dieser Milliardendeal lange Zeit ein beliebtes Thema, um an der CDU Kritik zu üben. Und sie hofften wohl tatsächlich, etwas für den Staatshaushalt zurückzuholen.

CDU-Mann Stefan Mappus hatte in seiner Zeit als Ministerpräsident 2010 über eine landeseigene Tochtergesellschaft 45 Prozent der Anteile zurückgekauft. Der Kaufpreis betrug 41,50 Euro je Aktie, insgesamt 4,67 Milliarden Euro. Wenige Monate später kam es in Fukushima zum GAU und die Bundesregierung forcierte den Atomausstieg - der Wert der EnBW-Anteile rauschte in den Keller. Das konnte zwar keiner ahnen, aber schon zuvor sei der Preis von 41,50 Euro überhöht gewesen, klagte die nach Mappus ins Amt gewählte grün-rote Regierung.

Ein parlamentarischer Untersuchungsausschuss führte in der Tat bemerkenswertes ans Licht: Mappus hatte die Regie des Geschäftes seinem Freund Dirk Notheis überlassen, damals Deutschlandchef der Investmentbank Morgan Stanley. Über Bekannte und Verwandte wurde der Deal binnen Wochen durchgezogen, am Landtag vorbei. Der Staatsgerichtshof stufte das als verfassungswidrig ein; der Untersuchungsausschuss stellte parteiübergreifend fest: Das Geschäft habe im "wohlverstandenen Landesinteresse" gelegen, aber hätte so nie ablaufen dürfen. Doch beim Kaufpreis, also den 41,50 Euro, waren sich die Fraktionen nicht einig: Die CDU hielt ihn für angemessen. Grün-Rot verwies auf diverse Gutachten, die den Preis als überhöht bewerteten.

Im Gegensatz zu Geschäften zwischen Privatunternehmen war der Preis der EnBW-Anteile nicht Verhandlungssache. EU-Recht schreibt vor, dass die öffentliche Hand nur zu Marktpreisen kaufen darf. Die 41,50 Euro waren Marktpreis, so urteilte eben das Gericht und verpflichtete das Land auch zur Kostenübernahme: Mehr als neun Millionen Euro sind zu zahlen, es profitieren Rechtsanwälte und das Schiedsgremium. Dass die Sache dort verhandelt wurde, hinter verschlossenen Türen, und nicht vor ordentlichen Gerichten, kritisierten die Grünen im Landtag: "Wer bisher schon Zweifel an der Rechtsfindung durch geheime Schiedsgerichte hatte, sieht diese bestätigt."

Ex-Regierungschef Mappus (CDU) nahm die Entscheidung dagegen mit Genugtuung auf."Jetzt ist die Riesen-Show, die Grün-Rot einst begonnen hat, endgültig zu Ende", sagte Mappus den Stuttgarter Nachrichten. Die Klage sei sachlich unbegründet gewesen.

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