Süddeutsche Zeitung

Autoversicherung:Check 24 verliert gegen HUK-Coburg

Das Vergleichsportal darf Tarife des Versicherers nicht wie bisher zeigen. Bei dem Streit geht es um Marktanteile, Provisionen und die Frage, wer künftig den Kundenkontakt hat - Versicherer oder Vermittler.

Von Anna Gentrup, Köln

Das Münchener Online-Vergleichsportal Check 24 muss sich vor Gericht geschlagen geben. Deutschlands größter Kfz-Versicherer HUK-Coburg hat vor dem Oberlandesgericht Köln einen Sieg gegen das Portal errungen. Im Prozess ging es um die Frage, ob und in welcher Form Check 24 die Tarife der HUK in seinen Vergleichen anführen darf, obwohl der Versicherer nicht mit dem Portal zusammenarbeitet.

Das wollen die Coburger nicht länger dulden. Das Gericht gab ihnen jetzt Recht (Az. 6 U 191/18C). Check 24 will nun seinen Internet-Auftritt ändern. Dabei darf das Portal nicht mehr in der bisherigen Form Marken und Logos der HUK verwenden.

Der Coburger Versicherer weigert sich seit Jahren, seine Tarife bei Check 24 listen zu lassen und dem als Makler registrierten Portal entsprechend Provisionen für Abschlüsse zu zahlen. Check 24 zeigt dennoch Leistungsmerkmale der HUK-Tarife an. Preise werden nicht aufgeführt, und die Policen sind auch nicht über das Onlineportal abschließbar, wie es bei Kooperationspartnern von Check 24 der Fall ist.

Hinter dem Streit steckt auf beiden Seiten ein klares Geschäftskalkül: Die HUK setzt auf die Bekanntheit ihrer Marke und gibt viel Geld für Google-Anzeigen aus. Deshalb gehen genügend Kunden direkt auf ihre Webseiten und schließen ab, vor allem beim Online-Versicherer HUK 24. Da kann es sich der Versicherer leisten, nicht bei Check24 gelistet zu sein und die hohen Provisionen zu vermeiden. Die HUK hat ein großes Interesse daran, den Ruf von Check 24 als neutraler Vergleichsinstanz anzugreifen.

Aus genau dem Grund schmerzt es Check 24, dass die HUK nicht in den Vergleichen vertreten ist. Deshalb hat die Plattform bislang versucht, mit der Nennung von HUK-Tarifen den Eindruck zu vermitteln, dass es auch den Marktführer wahrnimmt und die HUK auf der Plattform vertreten ist.

Die HUK-Coburg ist mit mehr als zwölf Millionen versicherten Fahrzeugen größter Anbieter in der deutschen Kfz-Versicherung. Der stärkste Rivale Allianz kam zu Jahresbeginn auf 8,6 Millionen. Die Coburger hatten in der Vergangenheit versucht, die Marktmacht von Check 24 mit dem eigenen Portal Transparo einzuschränken, waren jedoch gescheitert.

Die HUK-Coburg hatte im nun beendeten Rechtsstreit die Darstellung ihrer Versicherungstarife in der Vergleichsliste als wettbewerbswidrig beklagt. Es liege eine unzulässige vergleichende Werbung vor, weil - jedenfalls in Bezug auf die HUK-Coburg - nicht objektiv Preise miteinander verglichen würden. Daher sei auch die Nutzung der Logos und Marken des Versicherers unzulässig.

Check 24 sah das erwartungsgemäß anders. "Es handele sich bei ihrem Vergleich nicht um einen reinen Preisvergleich, sondern um eine umfassende und detaillierte Gegenüberstellung der jeweiligen Produktmerkmale (...)." Da eine zulässige vergleichende Werbung vorliege, dürfe Check 24 auch die Marken der HUK-Coburg nutzen. Außerdem war Check 24 der Meinung, die Ansprüche des Versicherers seien bereits verwirkt, weil die Klägerin seit mehr als sechs Jahren Kenntnis von der Darstellung der Ergebnisliste auf dem Portal der Beklagten habe.

In erster Instanz hatte die HUK-Coburg 2018 eine Schlappe beim Landgericht Köln kassiert. Das Gericht hatte entschieden, dass Check 24 weiterhin die Leistungsmerkmale von Tarifen der HUK-Coburg auf ihrem Vergleichsportal aufführen durfte. Jetzt gab das Oberlandesgericht Köln den Coburgern Recht. Check 24 muss nachbessern und den Kfz-Vergleich überarbeiten. Allerdings will die Firma eine Lösung suchen, bei der sie auch weiterhin HUK-Tarife anzeigen kann.

Bestens informiert mit SZ Plus – 4 Wochen kostenlos zur Probe lesen. Jetzt bestellen unter: www.sz.de/szplus-testen

URL:
www.sz.de/1.4434271
Copyright:
Süddeutsche Zeitung Digitale Medien GmbH / Süddeutsche Zeitung GmbH
Quelle:
SZ vom 07.05.2019
Jegliche Veröffentlichung und nicht-private Nutzung exklusiv über Süddeutsche Zeitung Content. Bitte senden Sie Ihre Nutzungsanfrage an syndication@sueddeutsche.de.