Automobilclub:ADAC darf Verein bleiben

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Der ADAC-Präsident zeigt sich erleichert, dass der Automobilclub den Vereinsstatus behält.

(Foto: Peter Kneffel/dpa)
  • Drei Jahre lang hatten Juristen geprüft, ob der ADAC den Status behalten darf, der dem Autoclub unter anderem Steuervorteile beschert.
  • Beim ADAC herrscht nun großere Erleichterung über die Entscheidung. Und auch bei anderen Großorganisationen dürfte man aufatmen.

Von Uwe Ritzer

Der ADAC darf ein Verein bleiben, mit allen damit verbundenen Vorteilen. Wie die Süddeutsche Zeitung aus beteiligten Kreisen erfuhr, hat das Registergericht am Amtsgericht München entschieden, dem größten europäischen Automobilclub den Vereinsstatus nicht abzuerkennen und ihn weiterhin im Vereinsregister zu führen. Dem entsprechenden Beschluss ging eine dreijährige rechtliche Prüfung voraus. ADAC-Präsident August Markl kommentierte die Entscheidung in einer internen Rund-Mail an die Mitarbeiter mit dem Satz: "Uns fällt ein Stein vom Herzen."

Nach dem die SZ Anfang 2014 die Manipulationen bei der ADAC-Autowahl "Gelber Engel" aufgedeckt und im Anschluss weitere Ungereimtheiten im Geschäftsgebaren des ADAC enthüllt hatte, stellte das Gericht den Vereinsstatus des ADAC in Frage. Hintergrund war die offenkundige Vermengung von Vereinsinteressen mit profitorientierten Geschäften. Eine Aberkennung wäre für den ADAC ein enormes Problem geworden: Steuervorteile wären weggefallen und der Automobilclub hätte nicht mehr mit dem Prädikat eines Vereins um Mitglieder werben dürfen. Der ADAC wäre fortan rechtlich behandelt worden wie jedes Privatunternehmen. Auch Juristen wie der Osnabrücker Vereinsrechtler Professor Lars Leuschner hielten die Geschäfte des ADAC für unvereinbar mit den rechtlichen Anforderungen an einen Verein.

Entscheidend war am Ende die neue Struktur des ADAC

Die Entscheidung halten Experten für richtungsweisend. Hätte der ADAC seinen Vereinsstatus verloren, wären vermutlich auch andere Großorganisationen wie der DFB oder Sozialverbände in Schwierigkeiten gekommen, die neben ihrem Vereinsaktivitäten auch große Geschäfte machen.

Während der dreijährigen Überprufung des ADAC holten die Juristen auch Stellungnahmen beim bayerischen Wirtschaftsministerium sowie bei der Industrie- und Handelskammer ein. Entscheidend soll am Ende jedoch aber die Strukturreform gewesen sein, zu der sich der ADAC nach hartem, internen Ringen im Sommer vorigen Jahres entschloss.

Damals teilte sich der ADAC in drei Teile auf: In den klassischen Verein ADAC e. V., der sich vor allem um seine Mitglieder kümmert und ihnen gegenüber als Dienstleister auftritt. Zweitens in eine Aktiengesellschaft nach europäischem Recht (SE), in der die kommerziellen, gewinnorientierten Aktivitäten gebündelt wurden. Und, drittens, in eine Stiftung, die sich um Forschung und Luftrettung kümmert. Diese klare Trennung zwischen Vereinsaktivitäten und Geschäft hat das Amtsgericht nun überzeugt. Dank der Struktur sei ausgeschlossen, dass der Verein ADAC die Aktiengesellschaft beherrsche, so das Gericht.

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