Autoindustrie:Und plötzlich steht der Mitarbeiter allein da

Volkswagen

Wer nicht mitmacht, der fliegt, lautete früher die Ansage bei VW. Jetzt ist es anders herum: Einige Mitarbeiter kommen vor Gericht und fliegen, weil sie mitgemacht haben.

(Foto: dpa)

Ein VW-Manager muss in den USA sieben Jahre ins Gefängnis. Sein Arbeitgeber, in dessen Auftrag er handelte, lässt ihn fallen. Ist das rechtlich und moralisch in Ordnung?

Von Caspar Busse, Max Hägler, Claus Hulverscheidt, Wolfgang Janisch und Klaus Ott

Wenige Wochen nach Beginn der Abgasaffäre bei Volkswagen im Jahr 2015 sagte der VW-Beschäftigte Oliver S. bei niedersächsischen Ermittlern als Zeuge aus. Was S. über die jahrelangen Manipulationen und die Verhältnisse bei Europas größtem Autohersteller zu berichten hatte, war bemerkenswert. Ein Kollege habe ihm mal erzählt, wie er von seinem Vorgesetzten gezwungen worden sei, eine bestimmte Software einzusetzen. Jene Software also, auch "Defeat Device" genannt, mit der die Behörden über den wahren Schadstoffausstoß von Dieselfahrzeugen getäuscht worden waren.

Dem Kollegen sei ganz klar bedeutet worden: Wenn er nicht mitmache, sei die Karriere bei VW zu Ende. So gab es S. bei den Kriminalbeamten und Staatsanwälten zu Protokoll, die im Fall Volkswagen wegen Betrugsverdachts ermitteln. Andere VW-Beschäftigte berichteten den Ermittlern Ähnliches.

Wer nicht mitmacht, der fliegt, lautete also immer die Ansage bei VW. Jetzt, nur wenige Jahre später, ist es andersherum: Einige Mitarbeiter kommen vor Gericht und fliegen, weil sie mitgemacht haben.

Oliver S. zum Beispiel. Ein Gericht in Detroit hatte ihn in dieser Woche zu einer Gefängnisstrafe von sieben Jahren sowie zur Zahlung einer Geldstrafe von 400 000 Dollar verurteilt. In einem Schreiben an das Gericht kurz vor der Urteilsverkündung hatte Oliver S., der mehrere Jahre lang die VW-Umweltzertifizierungsstelle in Michigan leitete und für den Kontakt zu den US-Umweltbehörden zuständig war, noch mitgeteilt, er fühle sich von VW hintergangen. Er habe schließlich nur getan, was ihm Vorgesetzte aufgetragen hätten.

Dankbar zeigte sich sein Arbeitgeber jedenfalls nicht. Dem 48-Jährigen droht nun der Rauswurf. Nach SZ-Informationen ist S. zwar noch beim Autokonzern angestellt, sein Vertrag befinde sich aber "in Abwicklung". Man könne ja niemanden weiterbeschäftigen, der verurteilt ist, heißt es. Ob es sich um eine fristlose Kündigung handelt oder um eine Vertragsauflösung mit Abfindung, ist unklar. VW äußert sich nicht.

Der Fall wirft viele Fragen auf, rechtliche und solche der Moral. Ist es vertretbar, wenn ein Unternehmen treue Mitarbeiter einfach fallen lässt, wenn es eng wird? Der eine hat Schmiergeld gezahlt, damit das Unternehmen an Aufträge kommt. Der andere hat falsche Abgaswerte vorgetragen, damit die Firma nicht in die Bredouille kommt. Der Dritte, etwa ein Bankmitarbeiter, hat mit zweifelhaften Finanzmarktgeschäften den Profit gesteigert. Sobald die Dinge aber auffliegen, sind sie raus.

Oliver S. war Anfang Januar dieses Jahres auf dem Flughafen von Miami verhaftet worden. Er kommt gerade von der Toilette, als Beamte der US-Bundespolizei FBI ihn ansprechen und festnehmen. Als er kurz darauf seine Frau für einen Moment wiedersieht, um sich vorläufig von ihr zu verabschieden, trägt er bereits Handschellen. Es ist, so schreibt er Monate später an den zuständigen Richter Sean Cox in Detroit, eines der "erniedrigendsten Erlebnisse" seines Lebens.

Warum S. überhaupt das Risiko einging, ausgerechnet in den USA Urlaub zu machen, ist bis heute nicht abschließend geklärt. Angeblich soll sich sein Anwalt zuvor sogar bei den US-Behörden erkundigt haben, ob dem VW-Mitarbeiter bei der Einreise Gefahr droht. Doch entweder versteht der Jurist die Auskunft, die er erhält, völlig falsch, oder aber die Amerikaner beschließen in diesem Moment, dem Manager eine Falle zu stellen. Seit Monaten schon versuchen sie, an die mutmaßlichen Drahtzieher des Diesel-Skandals heranzukommen - bis dahin ohne großen Erfolg. Jetzt haben sie die Chance.

In den USA das Gesicht des VW-Skandals

Unmittelbar nach seiner Festnahme glaubt S. noch, seine Beteiligung an den Betrügereien leugnen, auf Kaution freikommen und die USA vielleicht noch schleunigst verlassen zu können. Doch obwohl seine Anwälte an-bieten, 1,6 Millionen Dollar als Sicherheitsleistung zu hinterlegen, lehnt der Ermittlungsrichter in Miami das Gesuch ab - "mit lautem Gelächter", wie ein Augenzeuge berichtet.

Stattdessen geht ein Bild um die Welt, das S. mit seinem charakteristischen kahl geschorenen Kopf, starrem Blick und heruntergezogenen Mundwinkeln zeigt. Er ist jetzt, zumindest in den USA, das Gesicht des VW-Skandals. In den folgenden Monaten wird er mehrmals verlegt und immer wieder in der typischen orangenen Häftlingskleidung sowie in Handschellen bei Gericht vorgeführt. S. lenkt schließlich ein, gesteht und verkündet, mit dem Gericht zusammenzuarbeiten. Aber er bekommt die Höchststrafe - und ist wohl bald auch seinen Job los.

Dabei ist die Sache gar nicht so einfach. "Das deutsche Arbeitsrecht ist sehr strikt. Er ist schwer, sich von Mitarbeitern zu trennen", heißt es bei einem großen Dax-Unternehmen. Komme es etwa zu einer Verurteilung in einem Strafverfahren, gebe es explizit keinen Automatismus der Kündigung, darauf weisen auch Arbeitsrechtler hin. Für außerordentliche Kündigungen gibt es eine Frist von nur zwei Wochen.

Eine Kündigung von S. könnte zwar bereits gerechtfertigt sein, da er schlicht nicht mehr am Arbeitsplatz erscheinen kann, weil er nun mal im Gefängnis sitzt. "Wenn jemand mehrere Jahre Haft vor sich hat, dann ist allein dies ein Kündigungsgrund", sagt Nathalie Oberthür, Fachanwältin für Arbeitsrecht. Wenn ein Arbeitnehmer aber auf Weisung gehandelt und dabei Straftaten begangen habe, dann könne man darüber diskutieren, ob eine Ausnahme greife. Der Arbeitnehmer muss eine solche Weisung in einem möglichen Arbeitsgerichtsprozess jedoch beweisen. S. müsste also konkret benennen, wer ihm welche Anweisungen erteilt hat.

Der Bulli steht

VW kann T6 nicht ausliefern

Wegen Problemen bei Diesel-Abgaswerten liefert Volkswagen seinen T6-Bus vorerst nicht mehr aus. Das Unternehmen prüfe intern Hinweise, wonach "bestimmte technische Werte" der Fahrzeuge nicht mit den behördlichen Vorgaben übereinstimmten, sagte ein Sprecher am Freitag. Es geht dabei um die Variante Multivan mit Pkw-Zulassung. Die Auffälligkeiten habe der Konzern dem Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) mitgeteilt. Einem Bericht des Spiegel zufolge soll der VW bei Messungen festgestellt haben, dass die Motoren die zulässigen Grenzwerte beim Stickoxid teilweise deutlich überschreiten. Das KBA habe sogar einen Zulassungsstopp für den VW-Bus erwogen. Als Reaktion habe der Autohersteller die Entwicklung eines Softwareupdates für die Motorelektronik angeboten. VW erklärte, mit dem KBA zusätzliche Messungen vereinbart zu haben, um die Gründe für die Abweichungen festzustellen. Vorsorglich habe man die Auslieferung der betroffenen Fahrzeuge ausgesetzt. Reuters

Doch solche öffentlichen Verhandlungen vor einem Arbeitsgericht scheuen viele Unternehmen, weil dann die Fälle noch mal öffentlichkeitswirksam mit vielen Details hochkommen. Das könnte nicht nur für VW unangenehm werden. Alternativ könnte der Arbeitgeber auch eine Vertragsauflösung gegen eine Abfindung anstreben. In solchen Fällen werden bis zu zwei Monatsgehälter pro Jahr der Betriebszugehörigkeit ausgezahlt. Was deutlich darüber hinausgeht, könnte hingegen den Tatbestand der Untreue erfüllen, das gilt genauso für Unterstützungsleistungen für die Familie des Mitarbeiters. Aber es sieht auch nicht gut aus, wenn Verurteilte noch hohe Summen kassieren. "Das ist immer eine Abwägung zwischen Pest und Cholera", sagt ein beteiligter Jurist.

"Abwägung zwischen Pest und Cholera"

Es ist ein Dilemma. Die Deutsche Bank etwa hat nach einer ganzen Serie von Skandalen auch Leute entlassen, aber vor allem rigoros Positionen neu besetzt. Der Vorstand ist ohnehin neu, in der zweiten Reihe wurden etwa 50 Prozent aller Personen ausgetauscht, heißt es in Frankfurt. Nur den wenigsten wurden gekündigt, die meisten haben intern einen anderen Job erhalten und werden weiterbeschäftigt. Dabei werden oft Bonuszahlungen gestrichen oder reduziert. Personen, gegen die Ermittlungen laufen, werden dagegen zunächst freigestellt, bis Klarheit herrscht. Siemens ging einen ganz anderen Weg, als vor gut einem Jahrzehnt ein weltweites Schmiergeldsystem aufflog.

Die Staatsanwaltschaft München I ermittelte damals gegen mehr als 300 Siemensianer, bis hinauf in den Vorstand. Der langjährige Siemens-Chef Heinrich von Pierer musste fünf Millionen Euro Schadenersatz an den Konzern zahlen, sowie 250 000 Euro Bußgeld in die Staatskasse wegen Vernachlässigung interner Aufsichtspflichten. Auch andere Ex-Vorstände kamen dran. Jene hingegen, die im Auftrag der Firma schwarze Kassen gefüllt und Minister, Beamte oder Geschäftspartner bestochen hatten, kamen meist glimpflich davon.

Weil sie, wie das Landgericht München I es formulierte, "Rädchen im System" gewesen waren, und in falsch verstandenem Konzerninteresse gehandelt hatten. Sie packten aus und machten bei einem Amnestieprogramm ihres Arbeitgebers mit. Dieses Programm wiederum hatte der neue Siemens-Vorstand gestartet.

Die intensiven Ermittlungen der Staatsanwaltschaft und der Wechsel an der Konzernspitze waren ausschlaggebend dafür, dass es im Fall Siemens gerade nicht - wie derzeit bei VW und Oliver S. - nach dem Motto lief, die Kleinen werden gehängt und die Großen laufen gelassen. Das zahlte sich vor allem für Reinhard S., den Herrn der schwarzen Kassen, aus, der hohe Millionenbeträge aus der Firma geschleust hatte und auf geheimen Konten im Ausland verwaltete. Geld, mit dem anschließend geschmiert und viele lukrative Aufträge besorgt wurden. Ihn hatte die alte Siemens-Führung, als die Sache langsam brenzlig wurde, schnell noch loswerden und zum Sündenbock machen wollen.

Diese Rechnung ging allerdings nicht auf, weil Reinhard S. sich zu wehren wusste. Er hatte, als eine Art "Lebensversicherung", Material beiseitegeschafft - Dutzende Ordner, deren Inhalt das Siemens-Schmiergeld-System dokumentierte. Damit ließ sich bei der Staatsanwaltschaft beweisen, dass die kriminell gewordenen Siemensianer im Firmenauftrag unterwegs gewesen waren.

Das führte zu milden Strafen in Deutschland, niemand wurde zu Gefängnis verurteilt. In die USA, deren Behörden ebenfalls ermittelten, reiste keiner der Beschuldigten. Zudem verzichtete Siemens darauf, gegen Mitarbeiter arbeitsrechtlich vorzugehen - wegen des vom neuen, von außen geholten Vorstandschef Peter Löscher aufgelegten Amnestieprogramms. Wer aus dem Mittelbau nachweislich zur Aufklärung beitrug, mit dem ging Siemens friedlich um und auseinander.

So gesehen hat Oliver S. offenbar gleich mehrere Fehler gemacht. Er ist in die USA gereist, trotz der dortigen Ermittlungen. Und es gibt bislang keinerlei Anzeichen dafür, dass er entscheidendes und für ihn entlastendes Material beiseitegeschafft und den Ermittlern sofort übergeben hat. Bleibt noch die Frage, ob er an dem Amnestieprogramm bei VW teilnimmt. Dazu sagen seine Anwälte nichts. VW erklärte am Freitagnachmittag auf Anfrage, das könne man "ad hoc leider nicht beantworten".

Für S. sieht es - anders als für den früheren VW-Chef Martin Winterkorn, der von seinem Ex-Arbeitgeber bislang in Ruhe gelassen wird - nun ziemlich schlecht aus. Als er am vergangenen Mittwoch im Gerichtssaal erscheint, um das Urteil entgegenzunehmen, ist von dem einst so selbstbewussten Auto-Manager kaum noch etwas übrig. "Der Mann, der heute hier vor Ihnen steht, leugnet nicht mehr und ergeht sich auch nicht mehr in Rechtfertigungsversuchen", sagte S. nach Angaben von Augenzeugen. "Ich habe schlechte Entscheidungen getroffen, und das tut mir leid." S., so beschreibt es später der Reporter des US-Fachmagazins Automotive News, habe gewirkt wie ein Mann, dem man "nicht nur seine Familie und die Freiheit genommen hat, sondern auch seine Religion: Volkswagen".

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