Auto - Wolfsburg:Insider: Keine Vereinbarung von Winterkorn mit Volkswagen

Wolfsburg (dpa) - Eine Vereinbarung mit Volkswagen, wonach der frühere VW-Chef Martin Winterkorn bei Ansprüchen auf Schadenersatz gegen ihn keine Verjährung geltend machen will, existiert nach Insider-Angaben nicht. Falls das Unternehmen dies aber wünsche, werde Winterkorn sich dem nicht entgegenstellen, sagte eine informierte Person der Deutschen Presse-Agentur. In der Frage einer konkreten Vereinbarung gibt es unterschiedliche Darstellungen. Der "Focus" (Samstag) hatte ebenfalls unter Berufung auf einen Insider berichtet, Winterkorn habe Volkswagen schriftlich versichert, er werde im Fall von Regressforderungen keine Verjährung geltend machen.

Direkt aus dem dpa-Newskanal

Wolfsburg (dpa) - Eine Vereinbarung mit Volkswagen, wonach der frühere VW-Chef Martin Winterkorn bei Ansprüchen auf Schadenersatz gegen ihn keine Verjährung geltend machen will, existiert nach Insider-Angaben nicht. Falls das Unternehmen dies aber wünsche, werde Winterkorn sich dem nicht entgegenstellen, sagte eine informierte Person der Deutschen Presse-Agentur. In der Frage einer konkreten Vereinbarung gibt es unterschiedliche Darstellungen. Der "Focus" (Samstag) hatte ebenfalls unter Berufung auf einen Insider berichtet, Winterkorn habe Volkswagen schriftlich versichert, er werde im Fall von Regressforderungen keine Verjährung geltend machen.

In einer Stellungnahme von Volkswagen hieß es: "Der Aufsichtsrat prüft fortlaufend, ob Schadenersatzansprüche gegen ehemalige oder amtierende Vorstandsmitglieder gesichert und gerichtlich geltend gemacht werden." Mögliche Ansprüche würden vorbehaltlos und ohne Ansehen der Person geprüft, sagte ein Sprecher.

Im weltgrößten Autokonzern gibt es nach früheren Informationen aus Aufsichtsratskreisen keine zeitlichen Festlegungen zur Aufarbeitung des Diesel-Skandals. Das "Handelsblatt" hatte berichtet, VW rechne damit, die internen Untersuchungen Mitte 2019 abzuschließen. Laut Aktiengesetz verjähren Ansprüche bei Gesellschaften, die zum Zeitpunkt einer Pflichtverletzung börsennotiert sind, in zehn Jahren.

Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: