Auto - Köln:Umweltdezernent hält Diesel-Fahrverbot für kaum vermeidbar

Köln (dpa/lnw) - Für Nordrhein-Westfalens größte Stadt Köln führt nach Einschätzung ihres Umweltdezernenten nach derzeitigem Stand wohl kein Weg an einem Fahrverbot für ältere Dieselautos vorbei. "Es sieht so aus, dass eine wirksame Unterschreitung der Grenzwerte für Stickoxid kurzfristig ohne Fahrverbote nicht zu erreichen sein wird", sagte Harald Rau (parteilos) dem "Kölner Stadt-Anzeiger" (Samstag). Nur so lasse sich die Gesundheit der Bürger gewährleisten. Hintergrund ist ein Urteil des Stuttgarter Verwaltungsgerichts von Freitag.

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Köln (dpa/lnw) - Für Nordrhein-Westfalens größte Stadt Köln führt nach Einschätzung ihres Umweltdezernenten nach derzeitigem Stand wohl kein Weg an einem Fahrverbot für ältere Dieselautos vorbei. "Es sieht so aus, dass eine wirksame Unterschreitung der Grenzwerte für Stickoxid kurzfristig ohne Fahrverbote nicht zu erreichen sein wird", sagte Harald Rau (parteilos) dem "Kölner Stadt-Anzeiger" (Samstag). Nur so lasse sich die Gesundheit der Bürger gewährleisten. Hintergrund ist ein Urteil des Stuttgarter Verwaltungsgerichts von Freitag.

Kölns Oberbürgermeisterin Henriette Reker hatte sich direkt nach dem Urteil abwartend geäußert. Sobald eine schriftliche Begründung des Urteils vorliege, werde in Köln der "Runde Tisch Luftreinhalteplan" beraten, hatte sie am Freitag mitgeteilt. Reker wolle noch in diesem Jahr eine Ratsvorlage mit Maßnahmenvorschlägen einbringen.

Kritik hatte es kurz nach dem Stuttgarter Richterspruch von der Kölner Handwerkskammer gegeben. Dieselfahrverbote seien unverhältnismäßig und träfen Handwerksbetriebe besonders stark, da ihr Fuhrpark zu 80 Prozent aus Dieselfahrzeugen bestehe, sagte Hauptgeschäftsführer Ortwin Weltrich in einer Mitteilung.

Das Verwaltungsgericht Stuttgart hatte am Freitag einer Klage der Deutschen Umwelthilfe stattgegeben, nach der der vom Land Baden-Württemberg aufgestellte Luftreinhalteplan verschärft werden muss, um Grenzwerte für Stickoxide nicht zu überschreiten. Das würde ab Januar 2018 ein Fahrverbot für Diesel-Pkw bedeuten, die nicht der Euro-6-Norm unterliegen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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