Auto - Erfurt:Viel Zustimmung zu Carsharing-Gesetz von Rot-Rot-Grün

Erfurt (dpa/th) - Kommunen sollen in Zukunft leichter öffentliche Flächen an Landes- und Kommunalstraßen als Parkplätze für Carsharing-Autos anbieten können. Die Abgeordneten im Thüringer Parlament verabschiedeten am Donnerstag eine entsprechende Gesetzesänderung. Bisher konnten straßenbegleitende Parkplätze für Carsharing-Autos nicht genutzt werden, wie der Grüne-Abgeordnete Roberto Kobelt sagte. Mit dem Gesetz ändere sich das. Auch Umweltkriterien können demnach für die Ausweisung solcher Parkflächen berücksichtigt werden.

Direkt aus dem dpa-Newskanal

Erfurt (dpa/th) - Kommunen sollen in Zukunft leichter öffentliche Flächen an Landes- und Kommunalstraßen als Parkplätze für Carsharing-Autos anbieten können. Die Abgeordneten im Thüringer Parlament verabschiedeten am Donnerstag eine entsprechende Gesetzesänderung. Bisher konnten straßenbegleitende Parkplätze für Carsharing-Autos nicht genutzt werden, wie der Grüne-Abgeordnete Roberto Kobelt sagte. Mit dem Gesetz ändere sich das. Auch Umweltkriterien können demnach für die Ausweisung solcher Parkflächen berücksichtigt werden.

Die neuen Regelungen wurden mit großer Mehrheit verabschiedet. Nicht nur die Koalitionsfraktionen von Linke, SPD und Grüne stimmten dafür, sondern auch die CDU-Fraktion. Die Fraktion der AfD enthielt sich. Bereits im Vorfeld hatte die CDU Zustimmung signalisiert. Eine Debatte zu dem Gesetz gab es in zweiter Beratung nicht mehr.

Anders als bei herkömmlicher Autovermietung stehen beim Carsharing ("Auto teilen") Fahrzeuge an verschiedensten Standorten zur kurzfristigen und nicht zuletzt nur kurzzeitigen Nutzung bereit. Die Gesetzesnovelle soll es Kommunen erleichtern, innerhalb geschlossener Ortschaften Flächen an Landes- und Kommunalstraßen als Parkplätze für stationsbasierte Carsharing-Autos auszuweisen. So soll die Attraktivität der Angebote gesteigert werden, weil damit mehr solcher Autos verfügbar werden dürften.

Auch bei Carsharing-Anbietern, der Wirtschaft und Umweltverbänden waren die Pläne in der Vergangenheit grundsätzlich auf Zustimmung gestoßen.

"Ein geteiltes und stationsgebundenes Auto ersetzt sechs bis zehn Privat-Pkw und spart dem Nutzer gleichzeitig Geld", hatte der Landesgeschäftsführer des Umweltverbandes BUND, Burkhard Vogel, gesagt. Damit sei Carsharing ein echter Gewinn für die Umwelt. Vorausgesetzt, dass die Autos tatsächlich nur an bestimmte Abstellflächen gebunden sind und nicht an beliebigen Orten innerhalb der Städte abgestellt werden können, so Vogels Einschränkung.

Die Novelle sei ein guter Ausgleich zwischen den Interessen der Carsharing-Anbieter und -Nutzer auf der einen und den Kommunen auf der anderen Seite, sagte der verkehrspolitische Sprecher der Grünen-Landtagsfraktion, Roberto Kobelt, vor der Abstimmung. "Aus unserer Sicht ist das ein weiterer Schritt in der Verkehrswende." Der Ausbau solcher Angebote müsse Hand in Hand mit einem Ausbau des öffentlichen Nahverkehrs, von Radwegen und der E-Mobilität gehen.

Die verkehrspolitischen Sprecher von SPD und Linken im Landtag äußerten sich vor der Landtagssitzung ähnlich. "Das Anhörungsverfahren hat gezeigt, dass der Gesetzesentwurf grundsätzlich auf Zustimmung stößt", sagte der SPD-Abgeordnete Frank Warnecke. "Änderungsbedarfe haben wir als SPD-Fraktion nicht erkannt." Stattdessen biete das Gesetz die Möglichkeit, den Verkehr in Städten wie Erfurt nachhaltig zu steuern. Die Linke-Parlamentarierin Gudrun Lukin sagte, Carsharing könne als eine Ergänzung zum öffentlichen Nahverkehr einen weiteren Beitrag zur Reduzierung des Fahrzeugaufkommens und zur Verkehrs- und Parkraumentlastung in den Kommunen leisten.

Ein Sprecher der AfD-Landtagsfraktion erklärte dagegen im Vorfeld, zwar unterstütze seine Fraktion grundsätzlich wichtige Zielstellungen des Gesetzentwurfes. Er biete den Gemeinden neue Einnahmequellen, ohne die Bürger zu belasten. "Gleichzeitig setzt Carsharing auf den Individualverkehr und ermöglicht es auch Menschen ohne Auto, aber mit Führerschein, im ländlichen Raum auf ein Auto zuzugreifen, ohne dessen Kosten tragen zu müssen." Jedoch sei der Gesetzesentwurf handwerklich schlecht gemacht.

Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: