Auto:ADAC will von VW Entschädigung für Dieselfahrer

Auto
Dieselmotor vom Typ VW 2,0 TDI (Dieselmotoren mit Direkteinspritzung). ADAC fordert eine Entschädigung von VW für mögliche Langzeitschäden durch das geplante Update zur Schadstoffreduzierung. Foto: Patrick Pleul (Foto: dpa)

Frankfurt/Main (dpa) - Der ADAC fordert von Volkswagen eine freiwillige Zahlung von je 5000 Euro für die 2,6 Millionen Autobesitzer, denen der Konzern Autos mit Schummelsoftware verkauft hatte. Das wären insgesamt 13 Milliarden Euro.

Direkt aus dem dpa-Newskanal

Frankfurt/Main (dpa) - Der ADAC fordert von Volkswagen eine freiwillige Zahlung von je 5000 Euro für die 2,6 Millionen Autobesitzer, denen der Konzern Autos mit Schummelsoftware verkauft hatte. Das wären insgesamt 13 Milliarden Euro.

ADAC-Vizepräsident Ulrich Klaus Becker sagte auf der Internationalen Automobilausstellung IAA in Frankfurt, aus der Nachrüstung der Autos könnten sich möglicherweise Langzeitschäden ergeben. Deshalb sollte VW den deutschen Kunden eine Entschädigung wie in den USA anbieten, auch wenn dafür in Deutschland keine gesetzliche Verpflichtung besteht.

In den USA habe VW den Kunden im Rahmen eines Vergleichs 5000 Dollar gezahlt, sagte Becker. "Das sollte auch für Deutschland der Rahmen sein." VW verwies dagegen auf andere Grenzwerte, die andere Rechtslage und andere technische Lösungsmöglichkeiten in Deutschland. Hier habe das Unternehmen inzwischen 2 der 2,6 Millionen VW-, Audi-, Skoda und Seat-Dieselfahrzeuge nachgerüstet.

Bei der ADAC-Rechtsberatung gingen täglich hunderte Anrufe verunsicherter Mitglieder ein, sagte ein Sprecher des Autoclubs. Das Kraftfahrtbundesamt habe VW zur Nachrüstung der Autos mit manipulierter Abgasreinigung verpflichtet. Der Autofahrer könne dieses Angebot ausschlagen, aber dann könnte möglicherweise die Betriebszulassung seines Autos erlöschen. Bei einer Nachrüstung hätten ADAC-Tests bisher zwar keine nennenswerte Änderung von Leistung oder Verbrauch ergeben. Aber langfristig könnten vielleicht doch Schäden entstehen. VW hat den betroffenen Kunden Kulanzregelungen im Falle von Schäden in Aussicht gestellt.

Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: