Auslandskrankenversicherung:Damit der Arzt in Österreich nicht teuer wird

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Bei Unfall oder Krankheit auf Reisen hilft die Auslandskrankenversicherung - sofern die Bedingungen im Kleingedruckten stimmen.

Marco Völklein

Ob auf der Skipiste oder am Badestrand, beim Wandern in Südtirol oder auf der Autotour durch Kanada - plötzlich passiert ein Unfall oder der Reisende erkrankt und braucht dringend medizinische Hilfe. "Da so etwas immer geschehen kann, ist eine Reisekrankenversicherung für jeden sinnvoll, der im Ausland Urlaub macht'', sagt Heidemarie Krause-Böhm von der Verbraucherzentrale Bayern. Wer jetzt in die Osterferien startet, sollte sich also vorher noch um den Versicherungsschutz kümmern.

Bei einem aufwendigen Rücktransport kommt schnell ein fünfstelliger Betrag zusammen. (Foto: Foto: AP)

Warum ist die Reisekrankenversicherung so wichtig?

Wer im Ausland einen Arzt in Anspruch nimmt, muss ihn in der Regel zunächst aus der eigenen Tasche bezahlen. Bei Behandlungen innerhalb Europas und in Ländern, mit denen Sozialversicherungsabkommen bestehen, erstattet die deutsche Krankenkasse die Ausgaben zwar nach der Rückkehr. Allerdings kassieren Ärzte im Ausland oft Gebühren, die die deutschen Kassen nur zum Teil übernehmen. "Auf dem Differenzbetrag bleibt der Versicherte sitzen'', sagt Michael Wortberg von der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz. Und bei einem aufwendigen Rücktransport des Patienten kommt schnell ein fünfstelliger Betrag zusammen. Wortberg: "Dieses Risiko sollte man angesichts der paar Kröten, die eine Reisekrankenversicherung verlangt, nicht eingehen.''

Was kostet eine solche Versicherung?

Ein Jahresvertrag für eine Einzelperson kommt je nach Versicherer auf fünf bis 25 Euro. Verträge für Familien liegen zwischen 15 und 35 Euro. Sinnvoll sind Jahresverträge: Der Versicherte zahlt einmal den Beitrag und ist damit ein Jahr lang auf sämtlichen Reisen abgesichert - sofern jede einzelne Tour nicht länger als sechs oder acht Wochen dauert.

Benötigen auch privat Krankenversicherte eine solche Zusatzpolice?

In einigen Fällen schon. Denn manche private Krankenversicherung übernimmt zwar Ausgaben für eine medizinische Notfallbehandlung, kommt aber nicht für den Rücktransport nach Deutschland auf. Außerdem sind gerade ältere Menschen, die sich über die hohen Beiträge im Alter geärgert haben, in einen Basis- oder Spartarif gewechselt, der Leistungen auf dem Niveau der gesetzlichen Krankenkasse bietet. "In solchen Spartarifen sind Auslandsleistungen oft nicht enthalten'', sagt Wortberg.

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Worauf sollten Verbraucher im Kleingedruckten achten?

Wichtig sind zwei Dinge: die Bedingungen beim Krankenrücktransport (Kasten rechts) und die Regelung bei Vorerkrankungen. Denn die Reisekrankenversicherung zahlt nur bei akuten Notfällen. Doch das ist manchmal umstritten: So schließen einige Versicherer Probleme bei einer Schwangerschaft als Vorerkrankung aus. "Hier sollte die Frau darauf achten, dass eine Frühgeburt im Vertrag nicht ausgeschlossen ist'', rät Expertin Krause-Böhm. Und benötigt das Neu- oder Frühgeborene ärztliche Hilfe, sollte der Versicherungsschutz automatisch auch für das Kind gelten.

Wer an einer chronischen Krankheit leidet, sollte dies mit seinem Versicherer abklären. Verbraucherschützer Wortberg berichtet vom Fall einer krebskranken Dame, die sich dank ihrer Medikamente fit fühlte und in den Urlaub fuhr. Dort allerdings trat eine Komplikation auf. "Die Versicherung zahlte keinen Cent'', so Wortberg. "Sie stellte sich auf den Standpunkt, dass eine Vorerkrankung vorlag, die ausgeschlossen ist.''

Wie lange zahlt die Versicherung?

Auch das ist ein wichtiger Punkt. Beispiel: Ein Patient verletzt sich am Ende einer vierwöchigen Australien-Reise so schwer, dass er für mindestens vier Wochen in einer Klinik in Australien bleiben muss. Einige Versicherer zahlen dann nur bis zum Ende der im Vertrag vereinbarten Leistungsfrist von sechs Wochen. Den Klinikaufenthalt in der siebten und achten Woche muss der Urlauber aus der eigenen Tasche bestreiten. Wichtig ist also, dass der Vertrag keine Frist vorsieht. "Gute Versicherer leisten so lange, bis der Versicherte transportfähig ist und nach Deutschland zurückgebracht wid'', sagt Krause-Böhm. Ab dann zahlt die deutsche Krankenkasse.

Welche Versicherer sind zu empfehlen?

Die Stiftung Warentest unterzieht die Reisekrankenversicherer regelmäßig einem Check. Mit dem Test für die aktuelle Reisesaison ist sie gerade beschäftigt. Im vergangenen Jahr schnitten bei Jahresverträgen für Einzelpersonen die Barmenia, Huk-Coburg, Huk24 und LVM sehr gut ab. Bei Jahrespolicen für Familien lagen Huk24, Huk-Coburg und LVM vorn.

Was gilt bei Reisen, die länger als sechs Wochen dauern?

"Hier handelt es sich um einen anderen Fall, der Reisende benötigt daher auch eine andere Versicherung'', sagt Krause-Böhm. Wer etwa für ein Praktikum, ein Auslandssemester oder als Au-Pair länger im Ausland sein wird, sollte sich um eine spezielle Police mit Langzeitschutz kümmern. Die Beitragshöhe hängt davon ab, wie lange der Versicherungsnehmer im Ausland bleibt und wie alt er ist.

Wer hilft bei Ärger mit dem Versicherer?

Zoff gibt es immer wieder, etwa wegen Vorerkrankungen oder Rücktransport. Die privaten Krankenversicherer haben einen Ombudsmann (01802/55 04 44). Er hört sich die Argumente beider Seiten an und trifft dann eine Entscheidung. Diese ist aber nicht bindend. Klagen vor Gericht sind weiter möglich. Zudem helfen die Verbraucherzentralen. Die Adressen sind im im Telefonbuch und unter www.verbraucherzentrale.de zu finden.

© SZ 18.03.2008/sme/mel - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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