Aufzugs-und Rolltreppen-Kartell:Wiederholungstäter Thyssen-Krupp droht Millionenzahlung

Für ein Aufzug- und Rolltreppen-Kartell wollen 15 Städte und die Deutsche Bahn den Industriekonzern Thyssen-Krupp zur Verantwortung ziehen. Das Unternehmen hält dagegen. Nun ist die Justiz am Zug.

Von Klaus Ott, München

Der Streitfall mit dem Aktenzeichen 96 O 202/10 zieht sich schon lange hin, aber nächstes Jahr wird es für Thyssen-Krupp ernst. Beim Landgericht Berlin wird voraussichtlich über eine Schadenersatzklage gegen den Essener Industriekonzern in Höhe von 46 Millionen Euro verhandelt. 15 Städte und städtische Unternehmen aus ganz Deutschland sowie die Deutsche Bahn wollen Thyssen-Krupp für ein Aufzugs- und Rolltreppen-Kartell haftbar machen, das vor Jahren aufgeflogen war.

An einem Vergleich hat der Industriekonzern kein Interesse, nun ist die Justiz am Zug. Es werde "gerichtlich zu entscheiden sein", ob durch das Kartell überhaupt ein Schaden verursacht worden sei - und falls ja, in welcher Höhe, erklärt Thyssen-Krupp. Der Sachverhalt sei kompliziert.

Die Brüsseler EU-Kommission hatte gegen den deutschen Konzern und drei weitere Unternehmen Anfang 2007 Bußgelder in Höhe von insgesamt 992 Millionen Euro verhängt. Das war die Strafe dafür, dass sich diese Firmen mindestens ein Jahrzehnt lang bei Aufträgen und Preisen abgesprochen hatten.

Es wird wohl 2013 zur öffentlichen Gerichtsverhandlung kommen

Thyssen-Krupp wurde als "Wiederholungstäter" mit 480 Millionen Euro Geldbuße belegt. Später wurde das auf 320 Millionen Euro reduziert. Die damalige EU-Wettbewerbskommissarin Neelie Kroes nannte es "empörend", dass die Einbau- und Wartungskosten für Aufzüge etwa in Krankenhäusern durch das Kartell "künstlich aufgebläht" worden seien. Aufgrund langer Wartungsverträge werde sich der "dadurch verursachte Schaden noch über viele Jahre auswirken".

Thyssen-Krupp hält es für fraglich, dass überhaupt Schäden eingetreten seien. Die 16 Kläger sehen das anders.

Sie haben bereits im Dezember 2010 das Landgericht Berlin angerufen, sind dort bisher aber nicht vorangekommen. Jetzt geht man bei den Verfahrensbeteiligten davon aus, dass es im 2013 zur öffentlichen Gerichtsverhandlung kommt. In Kreisen der Kläger heißt es, Thyssen-Krupp spiele auf Zeit und wolle das Verfahren mit immer neuen Einwänden und Ausführungen so lange wie möglich hinauszögern.

Bei den Klägern handelt es sich neben der Bahn um die Städte München, Nürnberg, Köln und Dortmund sowie städtische Firmen in München, Bonn, Köln, Dortmund, Berlin, Hamburg, Frankfurt und anderswo. Darunter auch in Essen, dem Sitz von Thyssen-Krupp.

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