Süddeutsche Zeitung

Essay:Zum Schweigen verdammt

Gute Kumpel, nicht ausreichend qualifiziert, im engen Korsett von Gesetzen: Spätestens der Fall Wirecard hat einmal mehr gezeigt, dass Aufsichtsräte in Deutschland nur selten Skandale aufdecken. Das hat auch historische Gründe.

Von Meike Schreiber

Ihre Warnungen waren deutlich, detailliert und sie kamen frühzeitig - und doch gingen sie ins Leere. Als die Bankerin Tina Kleingarn Ende 2017 ihr Amt als Aufsichtsrätin von Wirecard hinwarf, erfuhr nur ein kleiner Kreis von den wahren Gründen. Alle anderen - also die Wirecard-Eigentümer, die Geldgeber, die Finanzaufsicht und die Mitarbeiter - bekamen zu hören, sie habe ihr Amt aus "familiären Gründen" niedergelegt. Nur die Adressaten eines vierseitigen Schreibens von Kleingarn an den damals vierköpfigen Aufsichtsrat und wahrscheinlich auch die Vorstände der Aschheimer Firma wussten: Das stimmte nicht.

In ihrem Brief zählte Kleingarn damals die zahlreichen kleinen und großen Schwachstellen von Wirecard auf. Vorstandschef Markus Braun führe sich auf wie ein alleiniger Eigentümer, es mangele an geordneter Unternehmensführung, der designierte Finanzvorstand sei für sein Amt schlichtweg ungeeignet. "Früher oder später werden sich diese Mängel rächen und eingegangene Risiken sich womöglich materialisieren", fasste sie die Lage zusammen.

Im Sommer 2020 "materialisierte" sich so manches Risiko, Wirecard implodierte. Es war eine der spektakulärsten Pleiten in der deutschen Nachkriegszeit, ausgelöst durch den beispiellosen Betrug einer mutmaßlich kriminellen Bande von Managern. Tausende Aktionäre verloren ihr Vermögen, Tausende Beschäftigte ihren Arbeitsplatz. Von Kleingarns Kassandra-Ruf erfuhr die erstaunte Öffentlichkeit erst, als sie vergangene Woche als Zeugin im parlamentarischen Untersuchungsausschuss auftrat.

Warum hat sie nicht viel früher gewarnt? Hätte sie dies nicht sogar gemusst, zumindest im hoffentlich geschützten Raum einer Behörde wie der Finanzaufsicht? War das eine der zahlreichen verpassten Chancen in der Wirecard-Saga, den Betrug viel früher auffliegen zu lassen?

Jeder geprellte Aktionär, jeder geschasste Mitarbeiter und viele Geldgeber in den Bankentürmen würden diese Fragen wohl mit Ja beantworten. Zahlreiche Fachjuristen aber könnten dazu einen Aufsatz voller Für und Wider verfassen. Denn die Antworten sind nicht eindeutig. Am Ende geht es auch darum, wer in deutschen Firmen eigentlich das Sagen hat: Sind es die Vorstände oder sind es die Aktionäre, die zwar ihr Geld geben - aber von ihren Vertretern, den Aufsichtsräten, oft als Letzte erfahren, was damit passiert? Und es führt zu der Frage, warum Aufsichtsräte in Deutschland selten bis nie einen Unternehmensskandal aufdecken.

Die Gesetzgeber wollten kleine Könige im Vorstand

Was nämlich erstaunt: An der Börse notierte Unternehmen sind hierzulande traditionell mehr auf die Gesellschaft (also die Firma) als auf die Gesellschafter (die Aktionäre) ausgerichtet. Die Gesetzgeber wollten kleine Könige als Vorstände, als sie 1937 die Vorläufer des heutigen Aktienrechts verfassten: Keine bösen Aktionäre sollen den Damen und Herren im Vorstand hineinreden in ihre Geheimgeschäfte. Das ist erst einmal in Ordnung, die Vorstände brauchen Handlungsspielraum. Aber wenn sie ihre Ziele verfehlen, dann mangelt es an Sanktionsmöglichkeiten. Mit viel Mühe können Aktionäre Sonderprüfungen durchsetzen oder sich als Aktivisten betätigen, mehr ist kaum möglich.

Die Unternehmenswelt in Deutschland nach dem Krieg sei daher lange ein "Insidersystem" gewesen, schreibt Franz G. Wagner, Betriebswirtschaftler der Universität Tübingen. Damals hätten "Manager Unternehmen im Einvernehmen mit gut informierten Hausbanken in den Aufsichtsräten nach eigenem Gusto leiten" können. Da die Globalisierung noch ausgestanden habe, sei das möglich gewesen. Auch die in Lehrbüchern beschriebenen Zielsysteme der Unternehmen seien noch ganz ohne die Erwähnung von Aktionären ausgekommen. Es war die Zeit, als ein Aufsichtsratsposten eher ein angenehmer Zeitvertreib war und der frühere Deutsche-Bank-Chef Hermann Josef Abs sein berühmtes Bonmot formulierte: "Die Hundehütte ist für den Hund, der Aufsichtsrat ist für die Katz".

Unternehmensziele seien damals von "Generaldirektoren" festgelegt worden, deren Ratschlüsse wie in militärischen Hierarchien sakrosankt gewesen seien, schreibt Wagner. In Amerika hingegen hätten Manager schon von Anfang an "nicht als unantastbare Führungsgestalten" gegolten, sondern als eine Personengruppe mit recht menschlichen Interessen, der man auf die Finger schauen musste. Inzwischen habe sich einiges verbessert, so Wagner, auch deutsche Unternehmen seien heute kapitalmarktorientierter, auch der Vorstand wird angezweifelt.

Bloß, die alte Zeit, sie wirkt eben noch nach.

So kann man sich vielleicht erklären, dass hochrangige Politiker und Aufseher fast bis zum Schluss die Märchen des flüchtigen Wirecard-Vorstandsmitglieds Jan Marsalek geglaubt haben, wonach die arme Aschheimer Firma Opfer angelsächsischer Spekulanten geworden sei. Trotz aller Merkwürdigkeiten, die Wirecard seit Jahren umgaben, trotz aller Widersprüche: Allein der Nimbus eines Dax-Vorstands ließ Marsalek gegenüber Aufsicht und Politik ausreichend glaubwürdig und seriös erscheinen. So glaubwürdig, dass die Aufseher umsetzten, was Marsalek im Hintergrund orchestrierte: Sie erließen ein Verbot, gegen die Wirecard-Aktien zu spekulieren und zeigten die kritischen Journalisten der Financial Times an. So etwas hat es bislang noch nicht gegeben.

Die Kontrolleure verschanzen sich hinter ihrer Schweigepflicht

Auf dem von Betriebswirt Wagner beschriebenen Machtsystem der Nachkriegszeit, wonach die Vorstände das Sagen haben, die Aktionäre aber eher Bittsteller sind, fußt womöglich auch die Verschwiegenheitspflicht, auf die sich die Wirecard-Kontrolleurin Kleingarn berufen hat. Selbst wenn sie völlig verquere Beschlüsse des Vorstandes ablehnen, verschanzen sich Aufsichtsräte üblicherweise noch hinter der aktienrechtlich auferlegten Schweigepflicht, enthalten mithin den Aktionären zentrale Informationen vor. Schließlich macht sich strafbar, wer sensible Informationen nach außen trägt, welche die Aktiengesellschaft schädigen können. Was zu normalen Zeiten prinzipiell richtig ist, verfehlt das Ziel, wenn Vorstände schwere Managementfehler begehen oder gar kriminell werden.

Zwar gibt es Whistleblower-Schutz inzwischen auch für Aufsichtsräte. Aber wenn schon mal jemand zurücktritt, behält er die wahren Gründe oft lieber für sich. Der Whistleblower-Schutz reicht daher nicht, Aufsichtsräte brauchen eine zentrale Anlaufstelle und mehr Anreiz, Missstände auch zu melden. Wer "familiäre Gründe" oder Ähnliches für einen Rücktritt angibt, intra muros aber Brandbriefe verteilt, der führt die Aktionäre in die Irre. Es darf nicht sein, dass ahnungslose Anleger weiter in eine Firma investieren, die nach Ansicht eines Aufsichtsrats mehr Schein ist als Sein.

Auch die Konsensorientierung in deutschen Kontrollorganen ist von Übel. Dass jemand wie Kleingarn die Dinge beim Namen nennt und ihren Job hinschmeißt, ist da immerhin ein Lichtblick - in einer Kultur, in der es schon als Tabubruch gilt, wenn ein Aufsichtsrat einmal gegen einen Beschluss stimmt. Wer hierzulande ausschert, hat verspielt in den konsensorientierten deutschen Chefetagen - denn der Geist der Deutschland AG lebt fort. Die besteht seit jeher aus den immer gleichen Männer-Netzwerken, wo freie Posten oft besetzt werden mit guten Kumpeln, die sich im Ruhestand langweilen. Oft geht es weniger um die Frage, welche Qualifikation im Aufsichtsrat konkret fehlt, ob zum Beispiel ausreichend Bilanzexperten an Bord sind, sondern darum, welcher Ex-Kollege gerade einen Job braucht.

Die Reform der Bundesregierung kratzt nur an der Oberfläche

Die neue "Lex Wirecard" der Bundesregierung, das durch zahlreiche Reformen eine zweite Pleite dieser Art verhindern soll, kratzt dabei allerdings auch nur an der Oberfläche. Das Gesetz enthält jedenfalls zu wenig Vorgaben zur Rolle der wichtigen Finanzexperten in einem Aufsichtsrat.

Dabei ist viel zu tun, Beispiele für das Versagen von Aufsichtsräten gibt es zuhauf in der jüngeren deutschen Wirtschaftsgeschichte: Da ist der ehemalige Bayer-Aufsichtsratschef Werner Wenning, unter dessen Aufsicht sich der Konzern in die Monsanto-Katastrophe hineinbugsierte. Da ist Paul Achleitner, sein Kollege im Bayer-Kontrollgremium, der als Aufsichtsratschef seit acht Jahren dem Niedergang der Deutschen Bank zuschaut und unter dessen Aufsicht gerade wieder die Investmentbanker die Macht übernehmen. Da ist ThyssenKrupp, ein Konzern, der sich mit Billigung der Aufseher durch immer neue Strategiewechsel in eine mehr oder minder aussichtslose Lage brachte.

Auch das Versagen der Aufseher hat man freilich bei Wirecard auf die Spitze getrieben, wo der Aufsichtsrat lange aus einem wahrscheinlich von Vorstandschef Markus Braun handverlesenen Herren-Kreis bestand, angeführt bis Ende 2019 vom Banker Wulf Matthias, der das Treiben der Vorstände fast durchgehend wohlwollend verfolgte. Beraten wurde das Gremium von hochbezahlten Rechtsanwälten aus Großkanzleien, die den Kontrolleuren rechtzeitig abgewöhnten, selbständig die richtigen Entscheidungen zu treffen, ohne dabei ständig auf Paragrafen zu starren. In Tradition von Tina Kleingarn waren es dann übrigens die auf sie folgenden Frauen im Aufsichtsrat, die dem Wirecard-Vorstand die kritischen Fragen stellten; die Managerin Anastassia Lauterbach zum Beispiel sorgte 2019 erst einmal dafür, dass die üblichen Fachausschüsse eingerichtet wurden.

Hätten nun aber Arbeitnehmervertreter das Ruder bei Wirecard herumgerissen? Auch das darf bezweifelt werden. Viel zu häufig sind auch sie Teil des Systems. So ist zum Beispiel nicht überliefert, dass Frank Bsirske, der langjährige Chef der Dienstleistungsgewerkschaft Verdi und seit vielen Jahren Aufsichtsrat der Deutschen Bank, auch nur einmal gegen die hohen Boni aufbegehrt hat, mithin also etwas dagegen unternommen hätte, dass sich die Investmentbanker dort seit Jahren selbst bereichern und damit das größte deutsche Geldhaus ausgezehrt haben. Auch der Diesel-Skandal bei Volkswagen trug sich jahrelang unter den Augen der Arbeitnehmervertreter ab, ohne dass diese wirklich dagegen aufbegehrt haben.

Hinzu kommt, dass viele Aufsichtsräte viel zu lange auf ihren Posten kleben. Eine aktuelle Studie der deutschen Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz DSW zeigt, dass in den 30 Firmen im Leitindex Dax jeder fünfte Aufsichtsrat oder Aufsichtsrätin seit drei oder sogar noch mehr Amtsperioden im Gremium sitzt, womit sie "zum größten Teil das Unabhängigkeitskriterium nicht mehr erfüllen", wie die DSW schreibt.

In anderen Ländern können die Aufseher professioneller agieren

Die jüngst in einem offenen Brief erhobene Forderung angelsächsischer Investoren nach mehr Professionalität in deutschen Aufsichtsräten kommt da nicht von ungefähr. Ganz oben auf ihrer Wunschliste: Die deutschen Konzerne sollten die Amtszeit der von Aktionären gewählten Aufsichtsräte freiwillig auf drei Jahre verkürzen. Wer im Amt bleiben wolle, müsse sich auf der Hauptversammlung erneut zur Wahl stellen. Gesetzlich ist eine Amtszeit in Deutschland auf fünf Jahre begrenzt, was hiesige Aufsichtsräte in der Mehrheit auch voll ausnutzen, während sich ihre Kollegen in Großbritannien und Irland nach einem Jahr wiederwählen lassen müssen. Aber ändert sich nun etwas? In Deutschlands Führungsetagen wurde der Vorstoß zurückgewiesen. Neuwahlen alle drei Jahre stünden effektiver Arbeit entgegen.

Schlussendlich rührt vieles auch daher, dass Aufsichtsräte im deutschen System schlichtweg zu wenig Macht haben im Vergleich zum Vorstand. Sie haften im schlimmsten Fall zwar für Missmanagement, aber dem Vorstand in die Strategie reinreden, das dürfen sie nicht. Anders in der Schweiz, Großbritannien, USA, wo Board-Member mitregieren, mehr Geld verdienen, wo aber Haftung und Verantwortung auch vereint sind. Mindestens aber sollte ein Aufsichtsrat endlich unmittelbaren Zugriff auf alle Datenbanken im Unternehmen haben, wie der Gesellschaftsrechtler Uwe H. Schneider fordert. Ein Aufsichtsrat müsse sich an alle Mitarbeiter des Unternehmens wenden können, nicht nur an den Leiter der Revision, sagt Schneider. Auch hier geht die neue Lex Wirecard leider nicht weit genug. Ein zweites Wirecard wird sich Deutschland nicht leisten können. Deshalb ist es wichtig, aus viel zu schwachen Aufsichtsräten mehr das zu machen, was das Synonym verspricht: Kontrollorgane.

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