Süddeutsche Zeitung

Audi:Stadler sieht sich als Opfer

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Von Klaus Ott

Der frühere Audi-Vorstandschef Rupert Stadler, der seit fast vier Monaten in Untersuchungshaft sitzt, erhebt nach Informationen der Süddeutschen Zeitung in einer Haftbeschwerde schwere Vorwürfe gegen die Staatsanwaltschaft München II und die Justiz. In der Beschwerde steht, Stadler habe mitnichten die Ermittlungen behindern wollen, wie das die Staatsanwaltschaft behauptet. Diese Anschuldigung, die auf einem abgehörten Telefonat beruht, sei im Haftbefehl des Amtsgerichtes München diffus dargestellt. Außerdem hätte Stadler gar nicht belauscht werden dürfen, weil der Beschluss des Amtsgerichts für die Abhöraktion widersprüchlich und grob rechtsfehlerhaft sei, hier lägen Ungereimtheiten vor.

Beim Amts- und beim Landgericht in München haben Stadlers Verteidiger mit ihrer 20-seitigen Beschwerde, die auf den 11. Juli datiert ist, bislang keinen Erfolg gehabt. Nun liegt die Sache beim Oberlandesgericht (OLG) München, das offenbar noch nicht entschieden hat. Der Inhalt der Haftbeschwerde ist bislang öffentlich nicht bekannt.

Die für den Fall Audi zuständige Staatsanwaltschaft München II hatte Ende Mai ein Verfahren gegen Stadler wegen Betrugsverdacht eingeleitet. Er soll nach dem Auffliegen der VW-Manipulationen in den USA im September 2015 bewusst in Kauf genommen habe, dass Audi in Europa weiterhin schmutzige Diesel-Autos als sauber verkauft habe. Der Ex-Manager bestreitet das. Am 8. Juni hörten die Ermittler jenes Telefonat ab, das Stadlers ins Gefängnis brachte. Der damalige Audi-Chef erwog, einen Beschäftigten beurlauben zu lassen, der möglicherweise mit der Staatsanwaltschaft Stuttgart bei deren Porsche-Verfahren kooperiert habe. Porsche ist ebenso wie Audi eine VW-Tochter; manipulierte Porsche-Motoren stammen nach Erkenntnissen der Ermittler von Audi.

Staatsanwaltschaft und Justiz glauben, die Beurlaubung eines offenbar wichtigen Zeugen hätte bei Audi Signalwirkung gehabt und die weitere Aufklärung der Affäre erschwert. Dem widerspricht Stadlers Verteidigung in der Haftbeschwerde. Es seien gar keine arbeitsrechtlichen Maßnahmen gegen den betreffenden Mitarbeiter ergriffen worden (die Staatsanwaltschaft glaubt, die Zeit zwischen dem Telefonat und Stadlers zehn Tage später erfolgter Verhaftung sei dafür zu kurz gewesen). Es sollten allenfalls Maßnahmen nach Abwägung und Beratung durch Juristen erwogen werden, also nur dann, wenn es einen berechtigten Anlass dafür gebe und es juristisch in Ordnung sei. Stadler hätte auch keine einsamen Beschlüsse getroffen, sondern die zuständigen Organe hätten entschieden.

Der Inhalt des Telefonats dürfe nicht verwertet werden, schreiben die Verteidiger

Die Verteidigung schreibt in der Haftbeschwerde weiter, eine Beurlaubung oder Versetzung führe nicht zu einer Einschüchterung eines Zeugen, damit dieser wahrheitswidrig aussage. Dadurch werde lediglich vermieden, dass ein Zeuge unkontrolliert Unternehmensinterna weitergebe, wenn er diese schon nicht der eigenen Firma zwecks Aufarbeitung der Affäre vorlege. Außerdem wären zulässige arbeitsrechtliche Maßnahmen wie eine Beurlaubung grundsätzlich ungeeignet, um Personen zum Schweigen zu bringen. Hier sei auch vollkommen offen, welche Personen beeinflusst hätten werden sollen.

Stadler hatte in der Untersuchungshaft mehrmals ausgesagt. Bei einer der Vernehmungen gab er zu Protokoll, er habe kein Problem mit einer Kooperation zwischen Mitarbeitern und der Staatsanwaltschaft. Er würde nur gerne wissen, wenn das der Fall sei. Für ihn stelle es ein Problem dar, wenn man das Gefühl bekomme, dass Unternehmensinterna ungehindert preisgegeben werden.

Die Verteidiger schreiben dazu, so etwas verursache unweigerlich ein Störgefühl bei den Unternehmensverantwortlichen. In der Haftbeschwerde steht zudem, es liege wegen des grob fehlerhaften Abhörbeschlusses ein eklatanter Verfahrensverstoß vor. Der Inhalt des belauschten Telefonats dürfe daher gar nicht verwertet werden. Und überhaupt: Da Stadler Audi nicht mehr leite, sei jegliche Gefahr der Einwirkung auf mögliche Zeugen ausgeschlossen. Stadler sei freizulassen, hilfsweise unter Auflagen wie Kontaktverboten.

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