Audi:Justiz blockiert Ermittler

Das Verfassungsgericht sperrt weiter sichergestellte Akten und Dateien, die Aufschluss geben könnten über die Abgas-Affäre bei der VW-Tochter. Es geht um die Frage, ob staatliche Ermittler Zugriff haben dürfen auf private Untersuchungen.

Von Klaus Ott, Karlsruhe/München

Die Staatsanwaltschaft München II darf weiterhin zahlreiche Akten und Dateien nicht auswerten, die Aufschluss geben könnten über die Abgas-Affäre bei der Volkswagen-Tochter Audi in Ingolstadt. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe erneuerte jetzt eine einstweilige Anordnung, die den Münchner Ermittlern den Zugriff auf die bei der Rechtsanwaltskanzlei Jones Day sichergestellten Unterlagen und Dokumente verbietet. Es handelt sich um 185 Aktenordner und Hefter sowie einen umfangreichen Bestand an elektronischen Daten. Jones Day war von VW nach Beginn der Affäre um manipulierte Schadstoffmessungen mit einer internen Untersuchung beauftragt worden. Was dabei über Audi herauskam, interessiert die Staatsanwaltschaft München II, die wegen Betrugsverdacht bei der VW-Tochter ermittelt. Nachdem Jones Day aber keine Akten herausrückte, ließ die Staatsanwaltschaft das Material im März vergangenen Jahres beschlagnahmen, um es auszuwerten.

VW und Jones Day legten dagegen erst bei der Münchner Justiz und schließlich beim Verfassungsgericht in Karlsruhe Widerspruch ein. Der Autokonzern und die Kanzlei machten den "Schutz der Vertrauensbeziehung zwischen Rechtsanwalt und Mandant" geltend. Das Karlsruher Gericht verfügte daraufhin am 25. Juli 2017, dass beschlagnahmten Unterlagen beim Amtsgericht München "versiegelt zu hinterlegen" seien. Und zwar bis zu einer Entscheidung des Verfassungsgerichtes, längstens für die Dauer von sechs Monaten. Diese Frist wäre am Donnerstag dieser Woche abgelaufen. Statt über diesen Fall abschließend zu befinden, hat das Karlsruher Gericht die Sperrung der Unterlagen verlängert. Und zwar für weitere sechs Monate, "längstens jedoch bis zu einer Entscheidung über die Verfassungsbeschwerde". Das teilte das Gericht am Montag mit; die betreffenden Beschlüsse waren bereits am 9. Januar ergangen. Die Münchner Staatsanwaltschaft kommt bei der Aufklärung des Abgasaffäre dadurch nicht so schnell voran wie erhofft. Bei dem Streit geht es um die Grundsatzfrage, ob staatliche Ermittler Zugriff bekommen auf Ergebnisse privater Untersuchungen, oder ob dieses Material geheim bleibt.

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