Gendersensible Sprache:Gericht weist Klage wegen Sprachleitfaden bei Audi ab

Gendersensible Sprache: Der klagende VW-Mitarbeiter (Mitte) neben seinen beiden Anwälten Dirk Giesen (links) und Burkhard Benecken.

Der klagende VW-Mitarbeiter (Mitte) neben seinen beiden Anwälten Dirk Giesen (links) und Burkhard Benecken.

(Foto: Fabian Strauch/dpa)

Ein Mitarbeiter des Mutterkonzerns VW, der regelmäßig mit Kolleginnen und Kollegen aus Ingolstadt zu tun hat, stört sich an Formulierungen wie "Liebe Mitarbeiter_innen". Er zog vor Gericht - vorerst erfolglos.

Das Landgericht Ingolstadt hat eine Klage gegen einen Leitfaden für geschlechtergerechte Sprache beim Automobilhersteller Audi abgewiesen. Ein Mitarbeiter der Konzernmutter VW, der mit Audi-Kolleginnen und -Kollegen zusammenarbeitet, hatte den Ingolstädter Autohersteller auf Unterlassung verklagt. Er hatte sich daran gestört, dass die Audi-Mitarbeiter in der Kommunikation mit ihm geschlechtsneutrale Anredeformeln nutzen, etwa den Unterstrich wie in "Mitarbeiter_innen".

Wie die Zivilkammer nun entschieden hat, gibt es keinen Unterlassungsanspruch des Klägers. Der Vorsitzende Richter Christoph Hellerbrand betonte, dass der VW-Mitarbeiter nicht zur aktiven Nutzung von gendersensibler Sprache verpflichtet sei, weil sich der im vergangenen Jahr herausgegebene Leitfaden nur an Audi-Mitarbeiter richte. Auch die passive Betroffenheit des Klägers reichte dem Gericht nicht aus. Es gebe für ihn kein Recht, "in Ruhe gelassen zu werden", sagte Hellerbrand. Das Gericht sah letztlich weder einen Verstoß gegen das Allgemeine Gleichstellungsgesetz noch eine Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts des Klägers.

Der Prozess hatte bundesweit Beachtung gefunden, weil es auch in anderen Unternehmen Vorgaben zur Nutzung von gendersensibler Sprache gibt. Unterstützt wurde die Klage gegen Audi von dem unter Experten umstrittenen Verein Deutsche Sprache, der das Gendern generell ablehnt und von einer "Ideologie" spricht.

In der mündlichen Verhandlung im Juni war eine gütliche Einigung zwischen den Parteien gescheitert. Die Anwälte der Audi AG lehnten es ab, die Genderformen aus allen E-Mails an den VW-Prozessmanager und den dazugehörigen Anhängen zu entfernen. Dies sei nicht praktikabel.

Der Kläger kündigte an, das Urteil nun mit seinen Anwälten prüfen zu wollen. "Dass es weitere Schritte gibt, schließe ich explizit nicht aus", sagte er zu möglichen Rechtsmitteln. Falls er Berufung einlegt, müsste sich das Oberlandesgericht München nochmals mit dem Fall befassen.

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