Atomkraft - Rostock:Zuletzt kein Kernbrennstoff mehr im Nordosten verschifft

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Im Seehafen Rostock liegt im Fährhafen das Schiff "Tom Sawyer" der Reederei TT-Line. Foto: Bernd Wüstneck/dpa-Zentralbild/dpa/Archivbild (Foto: dpa)

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Rostock (dpa/mv) - Anders als in den Jahren zuvor ist 2020 und 2021 kein Kernbrennstoff über Mecklenburg-Vorpommern verschifft worden. 2019 seien über die Fährverbindung Rostock - Trelleborg noch 18 und 2018 26 solcher Transporte erfolgt, teilte das Schweriner Umweltministerium auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur mit. Wieso es in den zurückliegenden beiden Jahren keine Transporte gab, könne nicht mit Sicherheit gesagt werden. Wenn kein Bedarf bestehe, gingen bei den genehmigenden Bundesbehörden auch keine Anträge ein.

In den Jahren 2015 bis 2017 gab es den Angaben zufolge insgesamt 70 Kernbrennstofftransporte auf der Linie Rostock - Trelleborg. Die Transporte erfolgten laut Ministerium per Lastkraftwagen und Autofähren im Linienverkehr. Es handelte sich demnach um schwachstrahlendes Material in Form von Urandioxid. Das seien noch nicht gespaltene Uranprodukte. Start und Ziel der Transporte waren etwa Uranfabriken und Kraftwerke zum Teil im Ausland.

Entsprechende Transporte sind umstritten. Das Land Bremen hatte den Umschlag in seinen Häfen vor Jahren untersagt. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe kippte das Verbot allerdings Anfang des Jahres. Die Richter waren der Meinung, die Regelung obliege allein dem Bund. In Hamburg wiederum erklärten sich mehrere Hafenunternehmen freiwillig bereit, keine Atombrennstoffe mehr im Hafen der Hansestadt umzuschlagen.

In Mecklenburg-Vorpommern gibt es laut hiesigem Umweltministerium kein Gesetz, dass Kernbrennstofftransporte über Häfen oder Eisenbahnstrecken verbietet. "Eine Untersagung von Transittransporten über die Häfen in Mecklenburg-Vorpommern stellt eine Einschränkung des freien Handelsverkehrs dar, die keine rechtliche Grundlage findet und auch im Widerspruch zum Europarecht steht." Die Beförderung radioaktiver Stoffe in Deutschland werde durch umfangreiche atom- und verkehrsrechtliche Vorschriften geregelt.

© dpa-infocom, dpa:220121-99-793259/2

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