Atomkraft - Brunsbüttel:Kernbrennstoffaufbewahrung in Brunsbüttel verlängert

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Kiel (dpa/lno) - Auf dem Gelände des abgeschalteten Kernkraftwerks Brunsbüttel darf der Kernbrennstoff aus dem früheren Betrieb weiterhin aufbewahrt werden. Dies ordnete die schleswig-holsteinische Atomaufsichtsbehörde - das Energiewendeministerium - an. Die atomrechtliche Anordnung, die im Januar 2015 erteilt worden war, wurde erneut verlängert. Wesentlicher Grund für die weitere Verlängerung ist, dass das laufende Neugenehmigungsverfahren bis Ende des Monats noch nicht abgeschlossen sein wird, schrieb das Ministerium am Sonntag.

Die Anordnung war notwendig geworden, weil die atomrechtliche Genehmigung, die das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) für das Standortzwischenlager Brunsbüttel im Jahre 2003 erteilt hatte, vom Oberverwaltungsgericht Schleswig im Juni 2013 aufgehoben worden war. Das Bundesverwaltungsgericht hatte diese Entscheidung im Januar 2015 bestätigt. Deshalb ist diese Genehmigung seither nicht mehr gültig.

Die Betreibergesellschaft hatte danach abermals eine Genehmigung beantragt. In dem neuen Verfahren sollen die gerichtlich festgestellten Defizite, die sich auf den Schutz des Zwischenlagers vor Terroreinwirkungen beziehen, ausgeräumt werden.

"Ich erwarte von Betreiber und Bundesamt, dass diese vorläufige Regelung nun so schnell wie möglich durch einen belastbaren Genehmigungsbescheid ersetzt wird", sagte Energiewendeminister Jan Philipp Albrecht (Grüne) laut Mitteilung. Im Unterschied zu den Aufbewahrungsanordnungen aus den Jahren 2015 und 2017 enthalte die jetzige Verlängerung keine konkrete terminliche Befristung.

Das Kernkraftwerk Brunsbüttel ist seit 2007 dauerhaft abgeschaltet. Ende 2018 wurde die Genehmigung zur Stilllegung und zum Abbau erteilt. Insgesamt befinden sich in dem für 80 Castor-Behälter konzipierten Lagergebäude 20 Behälter mit 965 Brennelementen, die sämtlich aus dem Betrieb von Brunsbüttel stammen.

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