Atomausstieg:Konzerne hoffen auf Wende bei Brennelementesteuer

Brennelementesteuer

Ist die Brennelementesteuer mit europäischem Recht vereinbar ist? Das Finanzgericht Hamburg geht dieser Frage nach.

(Foto: dpa)

Für die Laufzeitverlängerung von Atomkraftwerken sollen die Energieversorger zahlen. Darum wurde 2011 die Brennelementesteuer eingeführt. Doch die Unternehmen wehren sich heftig und wollen ihr Geld zurück. Womöglich können sie bald feiern.

Von Markus Balser

Die angeschlagenen deutschen Energiekonzerne hoffen darauf, die Zahlungen für die milliardenschwere Brennelementesteuer für Atomkraftwerke in Kürze vor Gericht zu stoppen und Milliarden vom Staat zurückzubekommen.

An diesem Dienstag verhandelt das Finanzgericht Hamburg über eine entsprechende Klage von RWE. Sie dreht sich im Kern um die Frage, ob die von Finanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) 2011 eingeführte Brennelementesteuer mit europäischem Recht vereinbar ist.

Für das deutsche Atomquartett und die Politik geht es um viel. Juristen der Atomwirtschaft erwarten nach Informationen der Süddeutschen Zeitung, dass die zuständige Hamburger Kammer das Verfahren dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) vorlegt.

Dann würden die Konzerne mit großer Wahrscheinlichkeit bis zur endgültigen Entscheidung von der Zahlung befreit, verlautet in Branchenkreisen. Eine solche so genannte Aufhebung der Vollziehung betreffe nicht nur aktuelle Zahlungen, sondern auch vergangene.

Die Konzerne müssten in diesem Fall nach Einschätzung der Juristen nicht nur keine weiteren Steuern zahlen. Der Bund müsste dann auch die bereits eingezogene Gesamtsumme von etwa zwei Milliarden Euro an die Unternehmen RWE, Eon, EnBW und Vattenfall zurückerstatten. Denn die Entscheidung würde für alle vier Atomkonzerne in gleichem Maße gelten.

Angesichts der laufenden Koalitionsverhandlungen birgt die bevorstehende Entscheidung des Hamburger Gerichts damit auch politische Sprengkraft: In den Gesprächen mit der Union hatte die SPD zuletzt eine Erhöhung der Brennelementesteuer um 30 Prozent gefordert, um die Konzerne stärker an den Lasten des Atomausstiegs zu beteiligen. Auch ein Ende der Befristung der Steuer bis 2016 war im Gespräch. Ob sich dies durchsetzten und die Energiewirtschaft damit stärker in die Pflicht nehmen lässt, ist wegen der Gerichtsentscheidung fraglich.

Die Brennelementesteuer hatte die Bundesregierung im Zuge des Atomausstiegs im Januar 2011 eingeführt. Sie sollte dem Bund jährliche Einnahmen von 2,3 Milliarden Euro garantieren. Gegen die Einführung der Steuer hatten sich die Stromkonzerne in verschiedenen Verfahren vor Gericht gewehrt. Abschließende Urteile liegen bislang nicht vor.

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