Ausgleichszahlungen:Atomausstieg: Verfassungsgericht verlangt Neuregelung

Vattenfall-Zentrale

Konkret geht es um Ausgleichszahlungen für die Vattenfall-Kernkraftwerke Brunsbüttel, Krümmel und Mülheim-Kärlich.

(Foto: Britta Pedersen/dpa)

Der finanzielle Ausgleich für Kraftwerksbetreiber nach dem Atomausstieg muss komplett überarbeitet werden. Damit gibt das Gericht der Klage des Energieversorgers Vattenfall statt.

Die Ausgleichszahlungen, die Atomkonzerne aufgrund des beschleunigten Atomausstiegs erhalten, müssen neu geregelt werden. Das hat das Bundesverfassungsgericht in einer am Donnerstag veröffentlichten Entscheidung verlangt und damit der Verfassungsbeschwerde des schwedischen Versorgers Vattenfall stattgegeben. Die Vorgaben für die Entschädigungen, die das Bundesverfassungsgericht bereits in seinem Urteil vom Dezember 2016 verlangt hatte, seien bisher nicht erfüllt, hieß es zur Begründung.

Konkret geht es um Ausgleichszahlungen für die Vattenfall-Kernkraftwerke Brunsbüttel, Krümmel und Mülheim-Kärlich. Der Erste Senat des Gerichts beanstandet mehrere Punkte. Zum einen seien die Voraussetzungen für Entschädigungszahlungen unklar geregelt. Zum anderen könne die bisherige Gesetzes-Novelle zu einer doppelten Kürzung der Ansprüche führen. Schließlich sei die Novelle aber auch wegen formaler Mängel bisher nicht in Kraft getreten.

Es fehle an der verbindlichen Genehmigung der Regelung durch die EU-Kommission, so die Begründung. Der Gesetzgeber habe damit seine Pflicht noch nicht erfüllt, bis zum 30. Juni 2018 eine Neuregelung zu schaffen. "Der Gesetzgeber ist daher im Ergebnis weiterhin zur alsbaldigen Neuregelung verpflichtet", heißt es in dem Beschluss.

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