Werbung für Telemedizin:Abtasten, abklopfen, abhören

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Die Anbieter digitaler Sprechstunden verzeichneten rasch steigende Zahlen.

(Foto: Buero Monaco/imago images/Westend61)

Ärztliche Videosprechstunden boomen, doch darf eine Krankenversicherung für rein digitale Erstuntersuchungen inklusive Krankschreibung werben? Der BGH verhandelt jetzt diesen Fall.

Von Wolfgang Janisch, Karlsruhe

Der Slogan, das muss man ihnen lassen, war wirklich gut. "Bleib einfach im Bett, wenn du zum Arzt gehst", damit warb die private Krankenversicherung Ottonova und triggerte die Erinnerung an all die Stunden, die man matt und leidend in Wartezimmern verbracht hatte. "Vorbei ist die Zeit, in der du dich mit Schnupfen zum Arzt schleppen musstest." Ärzte in der Schweiz sollten fortan digital erreichbar sein, die Zukunft hatte begonnen, auch beim Arztbesuch: "Ab jetzt erhältst du Diagnosen und Krankschreiben direkt über dein Smartphone."

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