Süddeutsche Zeitung

Arcandor-Insolvenz: Schadenersatzklage:Middelhoff keilt zurück

Nein, die Schadenersatzklage von Arcandor-Insolvenzverwalter Görg kann Ex-Chef Middelhoff nicht nachvollziehen - und lässt darum eine Klage wegen Prozessbetrugs prüfen.

Der frühere Arcandor-Chef Thomas Middelhoff wehrt sich gegen eine Schadenersatzklage in Höhe von 175 Millionen Euro, die Insolvenzverwalter Klaus Hubert Görg gegen ihn und zehn weitere ehemalige Topmanager des Pleitekonzerns erhoben hat.

Middelhoffs Anwalt prüfe eine Klage wegen Prozessbetrugs gegen Görg, sagte ein Sprecher des Managers. Außerdem habe Middelhoff Beschwerde gegen die von der Staatsanwaltschaft Bochum veranlasste Durchsuchung seiner Büro- und Privaträume erhoben. Der Sprecher bestätigte damit einen Bericht des Manager Magazins.

Das Magazin berichtete, Middelhoffs Anwalt Winfried Holtermüller werfe dem Insolvenzverwalter in seiner kürzlich beim Essener Landgericht eingereichten Klageerwiderung "vorsätzlichen Bruch seiner prozessualen Wahrheitspflicht" vor.

Umstrittener Verkauf von Karstadt-Immobilien

Görg verschweige Fakten, stelle "Milchmädchenrechnungen" an und operiere "unredlich, anstößig und kurzsichtig", zitierte das Manager Magazin aus dem Schriftsatz.

Der Schadenersatzprozess soll am 13. April vor dem Essener Landgericht beginnen. Der Insolvenzverwalter hatte die Klage gegen Middelhoff sowie mehrere frühere Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder des Unternehmens bereits im Juli vergangenen Jahres eingereicht.

Auslöser dafür war der umstrittene Verkauf von fünf Karstadt-Immobilien an den Oppenheim-Esch-Fonds. Die Immobilien waren nach Einschätzung von Görg deutlich unter Marktwert verkauft und anschließend überteuert zurückgemietet worden.

Middelhoff selbst war an dem Verkauf zwar nicht beteiligt. Doch es wird ihm unter anderem vorgeworfen, es als Konzernchef unterlassen zu haben, die für die Verträge verantwortlichen Manager in Regress zu nehmen. Middelhoff hatte die Vorwürfe stets bestritten.

Görg war für eine Stellungnahme zunächst nicht zu erreichen.

Zudem hat der Düsseldorfer Strafrechtler Sven Thomas nach Informationen des Manager Magazins Beschwerde gegen die von der Staatsanwaltschaft Bochum veranlasste Durchsuchung der Büro- und Privaträume Middelhoffs erhoben. Die Razzia sei unverhältnismäßig gewesen, weil sein Mandant sich von vornherein kooperationswillig gezeigt habe. Thomas habe angekündigt, notfalls bis zum Bundesverfassungsgericht zu gehen, berichtete das Magazin.

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