Arbeitswelt:Lieber Master als Meister

Bürokratie

Ausgerechnet beim öffentlichen Dienst erkennt man die berufliche Bildung bei Einstellungen nicht an.

(Foto: Patrick Pleul/dpa)

Einige Berufsabschlüsse gelten als gleichwertig mit einem Hochschulabschluss - eigentlich. In der Praxis allerdings sieht es ganz anders aus.

Von Henrike Roßbach, Berlin

Als Bundesbildungsministerin Anja Karliczek (CDU) Ende Juni im Bundestag ihre Novelle des Berufsbildungsgesetzes vorstellte, wollte sie die Dinge zurechtrücken. Die berufliche Bildung müsse sich "wahrlich nicht verstecken", sagte sie. "Berufliche und akademische Bildung bieten bei uns gleichwertige Chancen auf ein erfolgreiches Arbeitsleben." Dass Ausbildung und Studium zu gleichwertigen Abschlüssen führen können und dementsprechend auch als gleichwertig betrachtet werden sollten, ist nicht nur ein Lieblingsthema von Handwerk und Bildungspolitikern, sondern sogar im Deutschen Qualifikationsrahmen festgeschrieben: Meister und Bachelor etwa sind dort auf der gleichen Qualifikationsstufe angesiedelt.

Allein: Die Realität sieht oft anders aus. Das zeigt die Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Grünen im Bundestag. Der wissenschaftspolitische Sprecher der Fraktion, Kai Gehring, wollte wissen, wie es um die wirkliche Gleichwertigkeit in der Arbeitswelt bestellt ist. Die Antwort zeigt unter anderem, dass ausgerechnet der öffentliche Dienst, der ja vollständig im Einflussbereich des Staates liegt, Aufsteigern ohne Studium Stoppschilder in den Weg stellt. So schreibt das Bildungsministerium: "Auf Stellenausschreibungen für den höheren Dienst können sich nur Personen mit Masterabschluss bewerben" - obwohl der Qualifikationsrahmen die höchstmöglichen beruflichen Qualifikationen durchaus auf gleicher Stufe wie den Master sieht. "Eine Öffnung der Laufbahngruppe höherer Dienst ist für diese Fälle nicht geplant", heißt es weiter, und dass der Qualifikationsrahmen nur der Transparenz diene; neue Berechtigungen in Sachen Laufbahnrecht seien damit nicht verbunden. Abschlüsse der beruflichen Bildung für die Laufbahnen gehobener und höherer Dienste seien "nicht berücksichtigungsfähig".

Zum Anteil von Führungskräften ohne Studienabschluss in der freien Wirtschaft wiederum hat die Regierung offenbar gar keine Daten. Studien gehen von weniger als zehn Prozent aus, diese Größenordnung aber wolle man sich mangels belastbarer Datenlage "nicht zu eigen" machen.

Die Gleichwertigkeit von beruflicher und akademischer Bildung sei "leider ein modernes Märchen", das die Bildungsministerin erzähle, sagt Gehring. Es gebe kaum Führungskräfte ohne Hochschulabschluss, von höheren Posten im öffentlichen Dienst seien beruflich Qualifizierte ausgeschlossen. Deshalb dürfe der Qualifizierungsrahmen nicht nur "zahnloser Transparenzrahmen" sein, sondern müsse regulierenden Charakter bekommen.

In der Gesellschaft stehe die akademische Bildung immer noch an vorderer Stelle, schreibt das Ministerium, "weil bisher gesellschaftlicher Aufstieg primär mit einem akademischen Abschluss verbunden wird". Um die Gleichwertigkeit zu betonen, will Karliczek künftig die Titel "Bachelor Professional" und "Master Professional" für berufliche Abschlüsse einführen. Deutlich wird in der Regierungsantwort aber auch, dass es um mehr als nur ein gesellschaftliches Empfinden geht. So liegt das mittlere Einkommen eines über 30-jährigen, sozialversicherungspflichtig beschäftigten Akademikers bei 5372 Euro - das eines Arbeitnehmers mit Ausbildung dagegen bei 3156 Euro.

Zur SZ-Startseite
Jetzt entdecken

Gutscheine: