MeinungArbeitsweltWas Unternehmen gegen Diskriminierung tun können

Kommentar von Laura Städtler

Lesezeit: 2 Min.

Hass ist keine Meinung: Unternehmen stehen in der Pflicht, ihre Beschäftigten vor Anfeindungen zu schützen.
Hass ist keine Meinung: Unternehmen stehen in der Pflicht, ihre Beschäftigten vor Anfeindungen zu schützen. (Foto: Bodo Marks/dpa)

Jeder Dritte hat schon rechtsextreme Einstellungen am Arbeitsplatz beobachtet. Die Europawahl zeigt den Rechtsruck in der Gesellschaft. Firmen müssen nun handeln.

Wer Vollzeit arbeitet, verbringt ein Drittel seiner wöchentlichen Wachzeit am Arbeitsplatz – und damit unweigerlich auch mit den Kolleginnen und Kollegen zusammen. Das ist eine ganze Menge Zeit. Umso wichtiger, dass der Arbeitsplatz ein sicheres Umfeld bietet, in dem sich alle Beschäftigten respektiert fühlen und Diskriminierung jeglicher Art keinen Platz hat. Sollte das nicht der Fall sein, weil jemand im Kollegenkreis menschenfeindliche Ansichten vertritt, müssen Unternehmen einschreiten – und zwar nicht erst dann, wenn die gemeldeten Vorfälle sich häufen.

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