Arbeitswelt:Samstags zur Fortbildung

Arbeitswelt: Will eine Bildungszeit für Beschäftigte: Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) bei einer Debatte im Bundestag.

Will eine Bildungszeit für Beschäftigte: Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) bei einer Debatte im Bundestag.

(Foto: Britta Pedersen/dpa)

Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer müssen sich künftig öfter weiterbilden. Doch viele Fragen sind noch ungeklärt. Zum Beispiel, wer das bezahlen soll.

Von Roland Preuß, Berlin

Weiterbildung - der Begriff mag vielen Führungskräften wohltuend in den Ohren klingen. Er verheißt besser qualifizierte Angestellte, mehr Möglichkeiten, vielleicht sogar mehr Motivation. Viele Beschäftigte aber brechen bei anstehenden Qualifizierungsmaßnahmen nicht in Jubel aus. Weiterbildung kann man auch als Belästigung auffassen ("Was wollen die denn jetzt schon wieder?") und als Zwang, sich auf neue Anforderungen einzustellen. Und die gibt es reichlich: die Digitalisierung, die beschleunigte Energiewende, der Wandel der Autoindustrie hin zu Elektromotoren, um nur ein paar zu nennen. "Ich möchte einen Notruf absetzen, einen Notruf der Qualifizierung - die neuen Anforderungen sorgen bei Beschäftigten für Unsicherheit", sagte Julia Görlitz, Weiterbildungsexpertin der IG Metall am Freitag auf dem Deutschen Arbeitsrechtstag in Berlin.

Die Tagung von Rechtsanwälten, Richterinnen und Richtern, Politkern und weiteren Fachleuten nahm sich dieses Jahr der Weiterbildung und Qualifizierung an - und damit einem hochpolitischen Thema. Die Bestandsaufnahme zu Beginn des Treffens zeigte, wie groß der Handlungsdruck ist. Lediglich etwa 35 Prozent der Erwachsenen nehmen laut den jüngsten Zahlen von 2018 an Weiterbildungsmaßnahmen teil - und davon nutzen nur 15 Prozent die gewonnenen Erkenntnisse. Und schon bald verlassen viele Fachkräfte ihre Stellen, vor allem weil sie in Rente gehen, bis 2040 fielen 5,3 Millionen Arbeitsplätze weg, sagte Doris-Maria Schuster, Vorsitzende der AG Arbeitsrecht im Deutschen Anwaltverein. Umso dringender ist es, die übrigen zu qualifizieren. "Der Status Quo ist alarmierend", sagte Schuster.

Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) und die Ampel-Koalition haben sich das Thema vorgenommen, sie wollen die Lage mit mehreren Instrumenten angehen: Eine Bildungszeit soll Beschäftigten künftig ermöglichen, ein Jahr Weiterbildung in Vollzeit oder zwei Jahre in Teilzeit zu machen. Die Bundesagentur für Arbeit soll in dieser Zeit Unterstützung zahlen wie beim Arbeitslosengeld und so die Pläne finanzieren. Das neue Weiterbildungsgeld müsse so selbstverständlich werden wie das Elterngeld, meint Heil. Betriebe und Beschäftigte, die vor Umbrüchen stehen, etwa weil sie durch das Ende des Verbrennermotors ihre Geschäftsgrundlage verlieren, sollen es mit Hilfe eines Qualifizierungsgeldes zu neuen Stellen schaffen. Und ein Lebenschancen-Bafög soll es den Menschen nach den Ampel-Plänen ermöglichen, für eine frei gewählte Qualifikation Geld anzusparen. Etwa für einen beruflichen Neustart.

Ein Zwang zur Weiterbildung lehnen die Teilnehmer ab

Entscheidende Fragen sind damit aber offen: Sollen die Beschäftigten ein Recht auf Weiterbildung haben? Sollen die Unternehmen umgekehrt ihre Mitarbeiter mehr als bisher zu Fortbildungen verpflichten können? Und wer finanziert das alles: der Staat, die Unternehmen oder die Beschäftigten? Hier sind Konflikte absehbar, das zeigte sich auch auf den diversen Podien des Arbeitsrechtstages.

Julia Görlitz von der IG Metall sprach sich für ein Recht auf Weiterbildung aus, es sei nicht zu erwarten, dass die Beschäftigten den Betrieben dann "die Türen einrennen und sagen, wir wollen Bildungszeit". Der CDU-Arbeitsmarktpolitiker Thomas Heilmann dagegen pochte auf Freiwilligkeit. "Man muss die Führungskräfte davon überzeugen, dass dies gut für das Unternehmen ist", sagt der frühere Berliner Justizsenator. Durch den Mangel an Fachkräften sei ohnehin der Druck auf die Unternehmen da, mehr fortzubilden. Andere Fachleute brachten eine Zwischenform ins Gespräch, nämlich die Pflicht für Unternehmen, ihren Beschäftigten einen Katalog an Qualifizierungskursen anzubieten.

Mehr Einigkeit herrschte schon bei der Frage, ob man Beschäftigte häufiger zu Fortbildungen verpflichten sollte. Bisher ist dies in der Regel nur möglich, wenn zusätzliche Anforderungen gesetzlich gefordert oder für die Erfüllung der Aufgabe nötig sind, etwa bei Datenschutzbeauftragten oder Betriebsärzten. Dabei, so die breite Mehrheitsmeinung, sollte es auch bleiben. "Mit Druck allein erreicht man nichts. Dann nämlich lässt jemand die Fortbildung über sich ergehen und lernt nichts", sagte Stefan Kürschner, Leiter für Arbeitsrecht und Mitbestimmung beim Software-Riesen SAP.

Bislang weitgehend ungeregelt ist die Frage, inwiefern Arbeitgeber oder Beschäftigte für eine Weiterbildung zahlen oder dafür Freizeit opfern müssen. Die Rechtsunsicherheit sei groß, sagte Martin Henssler, Professor an der Uni Köln. Wenn das Unternehmen die teure Weiterbildung am Samstag zahlt, ist dies dann Arbeitszeit? Oft profitieren ja beide Seiten. Im Koalitionsvertrag der Ampel-Koalition findet sich dazu nichts, zum Streitthema könnte es trotzdem werden.

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