Süddeutsche Zeitung

Arbeitsrecht:Welche Rechte Angestellte unbedingt kennen sollten

Lesezeit: 2 min

Unbezahlte Überstunden oder eine ungerechtfertigte Abmahnung - Gründe für Stress mit dem Chef gibt es viele. Umso wichtiger: Vorbereitet sein.

Von Britta Beate Schön, Finanztip

Fast 400 000 Arbeitsrechts-Klagen wickeln die Arbeitsgerichte in Deutschland im Jahr ab. Dabei handelt es sich vor allem um Konflikte bei Gehältern oder Kündigungen. Doch oft gehen Angestellte gar nicht so weit - weil sie ihre Rechte nicht gut genug kennen.

Urlaub oder krank in der Probezeit? Kein Problem: Viele Arbeitnehmer denken, sie dürften in der Probezeit keinen Urlaub nehmen. Das ist falsch - und oft auch nicht im Sinne des Chefs, weil sich so Urlaubsansprüche am Ende der ersten sechs Arbeitsmonate aufstauen. Auch Arbeitnehmer, die in der Probezeit krank werden, müssen sich keine Sorgen machen: Sind sie bereits vier Wochen bei einer Firma beschäftigt, zahlt der Arbeitgeber den Lohn weiter. Bei weniger als vier Wochen springt die Krankenkasse ein.

Krankschreibungen sind auch im Urlaub möglich: Wer im Urlaub krank wird, kann seine Urlaubstage retten. Sobald er zum Arzt geht und krankgeschrieben wird, muss der Chef die Urlaubstage wieder gutschreiben. Wichtig zu wissen: Der Urlaubsanspruch verfällt grundsätzlich am 31. Dezember. Arbeitnehmer können ihn aber über den 31. Dezember hinaus bis zum 31. März des Folgejahres retten. Das müssen sie jedoch anmelden und dabei in der Regel dringende betriebliche oder persönliche Gründe angeben. Dieses Recht lässt sich aber auch pauschal im Arbeits- oder Tarifvertrag vereinbaren.

Überstunden sind kein Teil des Gehalts: "Überstunden sind mit dem Gehalt bereits abgegolten" - steht diese Klausel im Arbeitsvertrag, können Angestellte sie getrost ignorieren: Sie ist unwirksam. Grundsätzlich darf der Arbeitgeber Überstunden nicht einfach so anordnen. Das geht nur, wenn es entsprechende Regelungen im Tarif- oder Arbeitsvertrag, eine entsprechende Betriebsvereinbarung oder einen akuten Personalengpass gibt, zum Beispiel, weil ungewöhnlich viele Kollegen krank sind. Wer mehr als zehn Stunden am Tag arbeiten soll, kann die Mehrarbeit ablehnen, es sei denn, er bekommt innerhalb der nächsten sechs Monate einen Freizeitausgleich. Gewährt der Chef keinen Freizeitausgleich, muss er Überstunden vergüten.

Jeder hat ein Recht auf Teilzeit: Fast jeder Arbeitnehmer hat ein Recht auf Teilzeit, auch Führungskräfte. Rechtlich müssen nur zwei Bedingungen erfüllt sein: Das Arbeitsverhältnis dauert schon länger als sechs Monate und im Unternehmen sind mehr als 15 Mitarbeiter beschäftigt. Der Arbeitgeber kann aber aus betrieblichen Gründen ablehnen. Das wären zum Beispiel unverhältnismäßig hohe Kosten oder eine wesentliche Beeinträchtigung der Arbeitsabläufe.

Privates Surfen ist ein Kündigungsgrund: Arbeitgeber können Mitarbeitern in der Regel nicht ohne weiteres kündigen. Ist man länger als sechs Monate in einem Unternehmen beschäftigt und hat es mehr als zehn Angestellte, greift das Kündigungsschutzgesetz. Dann muss der Arbeitgeber einen triftigen Grund angeben. Das kann zum Beispiel privates Surfen auf Kosten des Arbeitgebers sein oder Schummeleien mit der Stempelkarte. In der Regel muss der Chef aber vorher abmahnen. Wer eine Kündigung anfechten will, muss innerhalb von drei Wochen eine Kündigungsschutzklage einreichen.

Bestens informiert mit SZ Plus – 4 Wochen kostenlos zur Probe lesen. Jetzt bestellen unter: www.sz.de/szplus-testen

URL:
www.sz.de/1.3553170
Copyright:
Süddeutsche Zeitung Digitale Medien GmbH / Süddeutsche Zeitung GmbH
Quelle:
Finanztip.de
Jegliche Veröffentlichung und nicht-private Nutzung exklusiv über Süddeutsche Zeitung Content. Bitte senden Sie Ihre Nutzungsanfrage an syndication@sueddeutsche.de.