Süddeutsche Zeitung

Arbeitsmarkt:"Ein Fall von Lobbyismus"

Kürzen, sparen, streichen: Die Koalition muss mehr aufs Geld achten - aber nicht bei den umstrittenen Gutscheinen für private Arbeitsvermittler.

Thomas Öchsner, Berlin

Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen muss in den kommenden Jahren sparen wie kein anderer Ressortchef im Kabinett. Die CDU-Politikerin will deshalb auch die Programme und Fördermittel für Arbeitslose durchforsten. Arbeitsagenturen und Jobcenter sollen nur noch Geld für Maßnahmen ausgeben, die wirklich helfen. Ob dies auf die sogenannten Vermittlungsgutscheine für private Arbeitsvermittler zutrifft, ist fraglich. Die Gutscheine gelten als wenig effektiv, teuer und missbrauchsanfällig. Trotzdem will die schwarz-gelbe Koalition ausgerechnet hier nicht sparen. Dahinter vermutet der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) einen klassischen Fall von Lobbyismus.

Bezieher von Arbeitslosengeld I haben seit März 2002 ein Recht auf einen Vermittlungsgutschein. Damit können sie einen privaten Vermittler beauftragen, ihnen eine Stelle zu suchen. Ist er erfolgreich, erhält dieser bis zu 2500 Euro von der Arbeitsagentur. Denselben Betrag kann es geben, wenn ein Hartz-IV-Empfänger vermittelt wird, nur hat dieser keinen Rechtsanspruch auf den Gutschein. 2009 hat die Bundesagentur für Arbeit (BA) so etwa 83 Millionen Euro an private Vermittler ausgezahlt und 800.000 Vermittlungsgutscheine ausgestellt.

Dürftige Bilanz

Eingelöst wurden davon aber gerade einmal 50.000. In allen anderen Fällen wurde keine Stelle gefunden. Aber auch bei den eingelösten Gutscheinen ist die Bilanz dürftig: Die privaten Vermittler schafften es nur in etwa der Hälfte der Fälle, den Jobsuchenden eine Beschäftigung von mindestens sechs Monaten Dauer zu verschaffen. Bei der anderen Hälfte gelang die Eingliederung nur für sechs Wochen bis unter sechs Monate. Das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) warnte bereits 2008: Für Hartz-IV-Empfänger erhöhten sich die "Beschäftigungschancen gar nicht oder nur in geringem Umfang".

Hinzu kommt die Gefahr des Missbrauchs, wie die Forscher anmerken: So werden Gutscheine von privaten Vermittlern eingelöst, obwohl die Arbeitslosen einen neuen Job selbst gefunden haben. Auch können die Arbeitsagenturen nicht immer erkennen, ob der private Arbeitsvermittler mit einem Arbeitgeber verflochten ist. Der Bundesrechnungshof merkte an, das Verfahren sei für "Mitnahmeeffekte anfällig". Die Kontrolleure empfahlen deshalb bereits 2006, die Gutscheine nicht mehr länger herauszugeben. Die Bundesagentur regte an, zumindest den Rechtsanspruch auf einen Gutschein abzuschaffen.

Trotzdem setzten Union und FDP am Mittwoch im Sozialausschuss durch, das Gutschein-Verfahren bis Ende 2011 zu verlängern. Darauf hatten besonders Arbeitgeberverbände und die Vermittlerbranche gedrängt. DGB-Experte Wilhelm Adamy schließt daraus: "Viele private Vermittler sind von den Prämien der Arbeitsagenturen abhängig. Sie haben hier ganz offensichtlich erfolgreich Lobbyarbeit bei der Regierung betrieben."

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SZ vom 08.07.2010/mel
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