Süddeutsche Zeitung

Arbeitslosengeld II:Wer mehr Hartz IV bekommt

  • Fünf Euro mehr für Alleinstehende: Hartz IV soll laut Ministerin Nahles auf 409 Euro im Monat steigen.
  • Die Bezüge von Sechs- bis 13-Jährigen sollen um 21 Euro auf 291 Euro im Monat erhöht werden.

Hartz-IV-Bezieher sollen vom kommenden Jahr an mehr Geld bekommen. Der monatliche Regelsatz für alleinstehende Langzeitarbeitslose soll von derzeit 404 Euro auf 409 Euro im Monat steigen, für Paare von 364 auf 368 Euro pro Partner. Die größte Steigerung gibt es bei den Sechs- bis 13-Jährigen. Ihre Bezüge sollen um 21 Euro auf 291 Euro im Monat erhöht werden. Das sieht ein Gesetzentwurf von Arbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) vor.

Der Regelsatz für Kinder bis zu sechs Jahren bleibt unverändert bei 237 Euro im Monat. Jugendliche bis 18 Jahren erhalten vom kommenden Jahr an 311 statt bisher 306 Euro. Der Satz für unter 25-Jährige, die im Haushalt der Eltern wohnen, steigt von 324 auf 327 Euro.

Mit der Abstimmung des Entwurfs zwischen den Bundesministerien hat der erste Schritt des Gesetzgebungsverfahrens begonnen. Am 1. Januar soll das Gesetz in Kraft treten. Die Mehrkosten sollen sich auf insgesamt 589 Millionen Euro pro Jahr belaufen.

Statistische Gründe und Vorgaben aus Karlsruhe

Die Steigerungen beruhen auf zwei Mechanismen. Zum einen gibt es eine neue amtliche Statistik über die Lebensverhältnisse von Privathaushalten, die der Hartz-Berechnung zugrunde gelegt wird. Daraus ergibt sich etwa der deutlich höhere Bedarf für Kinder über sechs Jahre. Außerdem wird der Anstieg von Preisen und Gehältern berücksichtigt. Folglich haben die Erhöhungen statistische Gründe.

Neu berücksichtigt seien dabei auch Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts von 2014, hieß es in Regierungskreisen. Das Gericht hatte die Sätze als noch verfassungsgemäß gebilligt, aber Nachbesserungen angemahnt. Kosten für ein Auto sollen besser berücksichtigt werden.

Über diese Erhöhungen hinaus sieht der Entwurf weitere Verbesserungen für einzelne Gruppen vor. So soll etwa klargestellt werden, dass Bewohner von Wohngemeinschaften jeweils den höheren Satz der Stufe eins für Alleinlebende haben sollen und nicht herabgestuft werden. Für hilfebedürftige Erwachsene im Haushalt der Eltern gibt es künftig auch eine Wohnkosten- und Heizungspauschale.

Bei der Statistik, die dem ermittelten Bedarf zugrunde liegt, wurden erneut die Haushalte am unteren Ende der Einkommensskala herangezogen. Dabei werden allerdings diejenigen herausgerechnet, die bereits Hartz IV, Sozialhilfe oder Grundsicherung bekommen, um "Zirkelschlüsse nach unten zu vermeiden", wie es hieß.

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