Arbeitskampf am Frankfurter Flughafen:Gericht verbietet Streik der Vorfeld-Mitarbeiter

Niederlage für die Gewerkschaft der Flugsicherung: Der Streik der Vorfeld-Mitarbeiter auf dem Frankfurter Flughafen muss kurzfristig abgebrochen werden. Ein Gericht hat die Arbeitsniederlegungen untersagt. Zuvor hatten die Richter bereits den Solidaritätsstreik der Fluglotsen verboten. Die Lufthansa überlegt nun, ob sie Schadenersatz in "zweistelliger Millionenhöhe" fordert.

Das Arbeitsgericht hat die bis Donnerstagmorgen um fünf Uhr angesetzten Streiks am Frankfurter Flughafen untersagt. Das Gericht habe einem entsprechenden Eilantrag des Flughafenbetreibers Fraport und der Lufthansa stattgegeben, sagte Arbeitsrichter Matthias Kreutzberg-Kowalczyk.

Zuvor hatte das Gericht bereits durchblicken lassen, dass der Ausstand der 200 Beschäftigten am Vorfeld des Frankfurter Flughafens womöglich problematisch sei, da er die Friedenspflicht verletzen könnte. Mit dem derzeit laufenden Streik sollten unter anderem Forderungen durchgesetzt werden, zu denen sich in einem noch gültigen Tarifvertrag von 2007 Regelungen finden. Eher weniger Bedenken hatte das Gericht demnach, was die Verhältnismäßigkeit des Streiks anging.

Die Gewerkschaft GdF kündigte zunächst an, gegen das Urteil in Berufung gehen zu wollen, teilte aber später mit, auf rechtliche Schritte gegen die Richterentscheidung zu verzichten. Damit müssen die rund 200 Vorfeld-Beschäftigten nun wieder die Arbeit aufnehmen. Die Betreibergesellschaft Fraport rechnet damit, dass die Vorfeldlotsen, Flugzeugeinweiser und Verkehrsplaner am Donnerstagmorgen wieder zur Arbeit antreten.

"Das ist eine gute Nachricht für unsere Passagiere", erklärte ein Sprecher der Lufthansa, die am meisten unter den zahlreichen Flugausfällen gelitten hatte. Er rechne mit einer schnellen, schrittweisen Normalisierung des Verkehrs. "Am Freitag müsste alles wieder normal laufen."

Das Arbeitsgericht hatte am späten Dienstagabend bereits die Ausweitung des Streiks auf die nicht vom Tarifkonflikt betroffenen Fluglotsen untersagt. Die Richter rügten die Unverhältnismäßigkeit des angedrohten Streiks, der zu einem Stillstand des größten deutschen Drehkreuzes geführt hätte. Gegen diese Entscheidung hat die Gewerkschaft bereits Berufung eingelegt.

Der Flughafenbetreiber Fraport hat seine Schäden aus dem seit zwei Wochen andauerndem Streik seit Donnerstag vorvergangener Woche auf 3,5 Millionen Euro beziffert. Die Lufthansa spricht bislang von hohen zweistelligen Millionenverlusten. Allein am Mittwoch sind durch den Streik der Vorfeld-Mitarbeiter und den angedrohten Streik der Fluglotsen mehr als 230 Flüge ausgefallen.

Der möglicherweise illegale Streik der Vorfeld-Beschäftigten könnte für die Gewerkschaft der Flugsicherung (GdF) sehr teuer werden. Die Lufthansa prüft nach Angaben eines Sprechers, ob sie Schadenersatz in "hoher zweistelliger Millionenhöhe" von der GdF fordert. "Wenn es die juristische Möglichkeit gibt, werden wir selbstverständlich Schadenersatz fordern".

Die GdF will für die Vorfeld-Beschäftigten in Frankfurt kräftige Lohnerhöhungen durchsetzen. Fraport lehnt die Forderungen als überzogen ab, da sie auf Gehaltserhöhungen um bis zu 70 Prozent hinausliefen. Der Tarifkonflikte dauert bereits seit Monaten an. Einen Kompromissvorschlag des als Schlichter berufenen früheren Ersten Bürgermeisters von Hamburg, Ole von Beust, hatte Fraport abgelehnt.

Unterdessen bereiten sich die Berliner Flughäfen Tegel und Schönefeld auf den angekündigten spontanen Warnstreik beim Bodenpersonal vor. Wann es zu den Arbeitsniederlegungen kommt, sagte die Gewerkschaft Verdi auch am Mittwoch nicht. Die Organisation will den Warnstreik beim Flughafendienstleister Globeground, der für die Passagier- und Gepäckabfertigung zuständig ist, erst unmittelbar zuvor bekanntgeben.

Eine Einschätzung, wie viele Flüge ausfallen könnten, gibt es noch nicht. Globeground Berlin kündigte an, die Störungen für Passagiere und die Fluggesellschaften so gering wie möglich halten zu wollen. Das Unternehmen bereite sich mit Personalverstärkungen und Ersatzeinsatzplänen entsprechend vor.

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