Süddeutsche Zeitung

Arbeit:Was beim Elterngeld für Selbstständige wichtig ist

Direkt aus dem dpa-Newskanal

Berlin (dpa/tmn) - Wer selbstständig arbeitet und schwanger wird, muss schon vor der Geburt mit viel organisatorischem Aufwand rechnen. Zwar haben auch Selbstständige Anspruch auf Elterngeld. Was auf den ersten Blick positiv wirkt, kann in der Praxis aber mit Hürden verbunden sein.

Fest steht: Selbstständige, die Mutter werden, müssen sich darum kümmern, dass der Betrieb, den sie leiten, weiterläuft. Und zwar dann, wenn sie kurz vor oder nach der Geburt zumindest zeitweise ausfallen. "Dabei kommt es vor allem auf sorgfältige Planung an", sagt Evelyne de Gruyter vom Verband deutscher Unternehmerinnen (VdU).

Rechtzeitig um eine Vertretung kümmern

Selbstständige Frauen beginnen am besten, sich nach einer Vertretung umzusehen, sobald sie wissen, dass sie ein Kind bekommen. Ebenfalls wichtig: "Auftraggeber, Kunden beziehungsweise Mandaten rechtzeitig über die Schwangerschaft informieren und sie darauf hinweisen, dass man selbst eine Zeit lang nicht den Betrieb leitet, es aber einen Ersatz gibt", so de Gruyter.

"Elternzeit muss eine selbstständige Frau nicht beantragen, schließlich ist sie ihre eigene Chefin", sagt de Gruyter. Sie allein entscheidet, ob und wie lange sie in Elternzeit geht.

Elterngeld als Selbstständige beantragen

Komplizierter wird es meist, wenn es ums Finanzielle geht. Auch Selbstständige können Elterngeld als staatliche Leistung beantragen. Das ist nach Angaben des Bundesfamilienministeriums erst mit dem Tag der Geburt des Kindes möglich - und zwar bei der Elterngeldstelle.

Anspruch auf Elterngeld haben Selbstständige, die ihre Kinder nach der Geburt selbst betreuen und erziehen. Um Elterngeld zu bekommen, müssen Selbstständige ihre Erwerbstätigkeit nicht zwingend komplett ruhen lassen. "Allerdings dürfen Sie nicht mehr als 30 Stunden pro Woche arbeiten, solange Sie Elterngeld bekommen", heißt es vom Bundesfamilienministerium.

Elterngeld, ElterngeldPlus und Partnerschaftsbonus

Das Elterngeld gibt es in drei Varianten: Basiselterngeld, ElterngeldPlus und Partnerschaftsbonus. Basiselterngeld gibt es für bis zu zwölf Lebensmonate des Kindes. Will auch der Partner eine Auszeit für die Betreuung des Kindes nehmen, haben die Mutter und ihr Partner Anspruch auf insgesamt 14 Monate.

Beim ElterngeldPlus dürfen Selbstständige maximal 30 Stunden in der Woche beruflich tätig sein. Sie erhalten dann Elterngeld abhängig von der Höhe des Einkommens. Das ElterngeldPlus wird für den doppelten Zeitraum gewährt. Das bedeutet, Selbstständige können einen Monat Basiselterngeld in zwei ElterngeldPlus-Monate umwandeln.

Das ElterngeldPlus gibt es vier Monate länger, wenn sich die Selbstständige die Betreuung des Kindes mit ihrem Partner teilt und dafür beide gleichzeitig Teilzeit arbeiten. Dafür dürfen beide vier Monate lang parallel nicht mehr als maximal 30 Stunden die Woche arbeiten - das ist das Modell Partnerschaftsbonus.

Wie hoch das Elterngeld für Selbstständige ausfällt

Das Elterngeld beträgt laut Ministerium höchstens 1800 Euro im Monat. Bemessungsgrundlage für das Elterngeld ist das Nettoeinkommen. Bei Selbstständigen ist dies der erzielte Gewinn aus dem letzten steuerlichen Veranlagungsjahr, also in der Regel dem letzten Kalenderjahr.

Diese Regelung sieht Evelyne de Gruyter kritisch. Gerade bei Konjunkturschwankungen könne es zu Auftragseinbrüchen und damit zu negativen Einkommensentwicklungen kommen. Das wirkt sich dann negativ auf die Höhe des Elterngeldes aus.

Elterngeld für Selbstständige mit Schattenseiten

Das Elterngeld für Selbstständige hat aber weitere Schattenseiten: Wer während der Elternzeit maximal 30 Stunden pro Woche arbeitet, muss den Gewinn mit dem Elterngeld verrechnen.

Auch Einkünfte, die vor dem Elterngeldbezug erwirtschaftet wurden und erst nach der Geburt als Zahlung eingehen, werden als Zuverdienst auf das Elterngeld angerechnet. "Das heißt also, dass man Teile des erhaltenen Elterngeldes gegebenenfalls zurückzahlen muss", so de Gruyter.

Nicht zu vergessen: Selbstständige haben während des Elterngeldbezugs weiterhin hohe Fixkosten. Etwa Krankenversicherung, laufende Betriebskosten oder Berufsversicherungen. Solche Ausgaben müssen Selbstständige trotz verminderter Arbeitszeit in voller Höhe tätigen.

"Diese Fixkosten sind mitnichten durch die Sozialversicherungspauschalen, die der Berechnung des Elterngeldes zugrunde liegen, gedeckt", sagt de Gruyter. Ob das Elterngeld-Modell für Selbstständige also tatsächlich attraktiv ist, hängt stark vom Einzelfall ab.

© dpa-infocom, dpa:220809-99-328312/3

Bestens informiert mit SZ Plus – 4 Wochen kostenlos zur Probe lesen. Jetzt bestellen unter: www.sz.de/szplus-testen

URL:
www.sz.de/dpa.urn-newsml-dpa-com-20090101-220809-99-328312
Copyright:
Süddeutsche Zeitung Digitale Medien GmbH / Süddeutsche Zeitung GmbH
Quelle:
Direkt aus dem dpa-Newskanal