Arbeit und Soziales:Mindestlohn soll bis 2022 auf 10,45 Euro steigen

Alkoholkonsum

Der Mindestlohn gilt auch in der Gastronomie.

(Foto: Marc Tirl/dpa)

Das empfiehlt die zuständige Kommission der Bundesregierung. Vorgesehen sind vier Stufen.

Von Henrike Roßbach, Berlin

Eigentlich hätte es ein größerer Auftritt werden sollen: Am Dienstagmittag wollten Arbeitgeber und Gewerkschaften mit dem Vorsitzenden der unabhängigen Mindestlohnkommission verkünden, welche Lohnuntergrenze vom kommenden Jahr an in Deutschland gilt. Dann aber wurde der Termin kurzfristig abgesagt - und schon stand die Frage im Raum, ob die Kommission sich womöglich nicht einig werden würde.

Dem war aber nicht so, nur verhandelt werden musste eben ein bisschen länger als geplant. Am späten Nachmittag sickerte dann die Empfehlung des Gremiums durch. Demnach soll der Mindestlohn zum 1. Januar 2021 von derzeit 9,35 Euro in der Stunde zunächst auf 9,50 Euro steigen und dann in drei weiteren Schritten bis zum 1. Juli 2022 auf 10,45 Euro.

Zuvor gingen die Sichtweisen von Arbeitgebern und Gewerkschaften auseinander, was die angemessene Höhe des Mindestlohns betrifft. Letztere sind eigentlich dafür, die Untergrenze deutlich stärker anzuheben als in der Vergangenheit. Die Arbeitgeber dagegen haben auch mit Blick auf die angespannte Wirtschaftslage durch die Corona-Krise naturgemäß wenig Interesse an großen Sprüngen.

Dabei ist die Art und Weise, wie der Mindestlohn in regelmäßigen Schritten angepasst wird, eigentlich stark geregelt. Die Kommission, in der je drei stimmberechtigte Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertreter plus zwei nicht stimmberechtigte Experten und ein Vorsitzender sitzen, orientiert sich grundsätzlich an der Entwicklung der Tariflöhne. Im Rahmen einer Gesamtabwägung muss die Kommission zudem prüfen, welche Mindestlohnhöhe einen angemessenen Mindestschutz für die Beschäftigten bietet, faire Wettbewerbsbedingungen ermöglicht und die Beschäftigung nicht gefährdet.

Start vor fünf Jahren bei 8,50 Euro

Zuletzt hatte die Kommission 2018 festgelegt, dass der Mindestlohn 2019 auf 9,19 Euro und 2020 auf 9,35 Euro steigen solle. Letzteres war höher, als die vorangegangene Tariflohnentwicklung eigentlich nahegelegt hätte; die Kommission entschied aber, den damaligen Tarifabschluss im öffentlichen Dienst schon mit zu berücksichtigen. Dieser Kniff führt jedoch dazu, dass der Ausgangspunkt für die aktuelle Anhebung nicht 9,35 Euro, sondern nur 9,29 Euro waren, sonst hätte das Lohnplus im öffentlichen Dienst doppelt mitgezählt.

Damit der Mindestlohn in Kraft treten kann, ist eine Verordnung der Bundesregierung notwendig. Die aber orientiert sich an der Empfehlung der Kommission.

Eingeführt wurde der Mindestlohn zum 1. Januar 2015, damals mit 8,50 Euro in der Stunde. Die Befürchtungen, dass dadurch die Arbeitslosigkeit in strukturschwachen Gebieten steigen würde, hat sich nicht erfüllt. Einige Experten aber befürchten, dass es zu einem solchen Effekt durchaus kommen könnte, würde die Lohnuntergrenze sprunghaft sehr deutlich angehoben, etwa auf zwölf Euro, wie der DGB es eigentlich fordert - und die SPD "perspektivisch".

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