Wenn Arbeitnehmer für ihre Arbeit am Computerbildschirm eine besondere Brille benötigen, muss der Arbeitgeber diese bereitstellen oder finanzieren. Das hat der Europäische Gerichtshof in Luxemburg entschieden. Dabei geht auch um Brillen, die nicht rein ausschließlich im Beruf getragen werden.
Im vorliegenden Fall ging es um einen rumänischen Behördenangestellten. Er hatte bei seinem Arbeitgeber die Kostenübernahme für eine neue Korrekturbrille beantragt. Nachdem dieser, ebenso wie zuvor die Krankenkasse den Antrag ablehnte, verklagte der Mitarbeiter die Behörde. Das zuständige Gericht in Cluj legte den Streit dem EuGH vor, welches nun zugunsten des Mannes urteilte.
Dabei stützten sich die Richter auf eine EU-Richtline zum Schutz der Gesundheit bei der Arbeit an Bildschirmen. Der Arbeitgeber müsse demnach für jene Sehhilfen aufkommen, "die spezifisch darauf gerichtet sind, Sehbeschwerden im Zusammenhang mit einer Arbeit, bei der ein Bildschirmgerät involviert ist, zu korrigieren und diesen vorzubeugen". Darunter könnten zum Beispiel Brillengläser mit Blaulichtfilter fallen.