Apple darf seine Smartwatch nicht als CO₂-neutrales Produkt vermarkten. Diese Aussage sei irreführend und verstoße gegen das Wettbewerbsrecht, urteilte das Landgericht Frankfurt am Dienstag. Es gab damit einer Klage der Deutschen Umwelthilfe statt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig und kann vor dem Oberlandesgericht Frankfurt angefochten werden.
Die Verbrauchersicht auf CO₂-Neutralität sei geprägt durch das Pariser Klimaschutz-Abkommen von 2015, schrieben die Richter. Demnach dürfe ab der zweiten Hälfte dieses Jahrhunderts nur noch so viel CO₂ ausgestoßen werden, wie auch abgebaut werde. Verbraucher würden daher davon ausgehen, dass bei der beworbenen Apple Uhr eine CO₂-Kompensation bis etwa in das Jahr 2050 gesichert sei. Die Pachtverträge für das vom US-Technologiekonzern hierfür betriebene Waldprojekt in Paraguay liefen aber zu einem Großteil 2029 aus. Eine gesicherte Perspektive für die Fortsetzung des Waldprojekts bestehe nicht.
Die Umwelthilfe bezeichnete das Urteil als Erfolg im Kampf gegen Greenwashing. Eine Apple-Sprecherin betonte: „Wir konzentrieren uns weiterhin intensiv darauf, die Emissionen durch branchenführende Innovationen in den Bereichen saubere Energie, kohlenstoffarmes Design und mehr weiter zu reduzieren.“ Sie verwies zudem darauf, dass der US-Konzern die Bezeichnung von Produkten als CO₂-neutral auslaufen lasse. Apple reagiere damit auf entsprechende Vorgaben der Europäischen Union (EU).
