Die Europäische Kommission hat wegen möglicher Verstöße gegen neue Regeln für große Online-Plattformen eine Untersuchung gegen Apple eingeleitet. Es soll geprüft werden, ob der Konzern seiner Verpflichtung nachkomme, Nutzer zu Software-Angeboten außerhalb der hauseigenen Vertriebsplattform App-Store gebührenfrei leiten zu lassen, wie die Brüsseler Behörde mitteilte. „Die Entwicklergemeinschaft und die Verbraucher sind sehr daran interessiert, Alternativen zum App-Store anzubieten. Wir werden die Angelegenheit untersuchen, um sicherzustellen, dass Apple diese Bemühungen nicht untergräbt“, sagte EU-Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager.
Seit Anfang März müssen sich Firmen an das Gesetz über digitale Märkte („Digital Markets Act“, kurz: DMA) halten. Es soll mehr Wettbewerb bei digitalen Diensten und bessere Chancen für neue Rivalen bringen. Die Grundannahme dabei ist, manche große Plattformbetreiber seien so mächtig geworden, dass sie ihre Marktposition zementieren könnten. Der DMA soll dies mit Regeln für die sogenannten Gatekeeper (Torwächter) aufbrechen. Darunter sind die US-Schwergewichte Apple, Amazon, Microsoft, Alphabet und Meta.

Digital Markets Act:Dieses Gesetz bringt Smartphone-Nutzern neue Freiheiten
Apple, Google und Facebook müssen sich nun an neue EU-Regeln halten. Das soll den Wettbewerb beleben und Anwendern viele Vorteile bringen. Was sich bei Whatsapp, App-Stores und Suchmaschinen ändert.
Wer auf seinem iPhone eine App installieren will, kam zumindest bisher kaum am App-Store vorbei. Der DMA soll Apple (und zum Beispiel auch Google bei Android-Geräten) dazu zwingen, andere App-Stores auf den Handys und Tablets zuzulassen. Dazu gehört, dass Nutzer Apps auch über den Internetbrowser herunterladen dürfen – insbesondere für das geschlossene System von Apple ist das ein revolutionärer Schritt.
Die EU-Kommission hat zudem Zweifel daran, dass Apples sogenannte Kerntechnologiegebühr verhältnismäßig ist. Diese jährliche Gebühr führte der Konzern im März mit neuen Geschäftsbedingungen ein. Sie beträgt 50 Cent für jede Erstinstallation einer App nach Überschreiten der Schwelle von einer Million Downloads in einem Zwölfmonatszeitraum. Zugleich können Entwickler auch in dem bisherigen Modell bleiben, bei dem sie ihre Anwendungen weiterhin nur über den App-Store von Apple vertreiben. Dann zahlen sie wie bisher eine Abgabe von 15 oder 30 Prozent der digitalen Erlöse innerhalb der App.
Apple widersprach den Vorwürfen der Kommission: In den vergangenen Monaten habe man eine Reihe von Änderungen vorgenommen, um dem DMA zu entsprechen. „Wir sind zuversichtlich, dass unser Plan dem Gesetz entspricht“, heißt es vom Unternehmen. Man schätze, dass mehr als 99 Prozent der Entwickler mit den neuen Geschäftsbedingungen gleich viel oder weniger Gebühren an Apple zahlen werden. Alle Entwickler, die in der EU im App-Store tätig seien, könnten die von Apple eingeführten Funktionen nutzen, darunter die Möglichkeit, App-Nutzer zum Abschluss von Käufen „zu sehr wettbewerbsfähigen Bedingungen“ ins Internet weiterzuleiten.
Sollte die Kommission zu dem endgültigen Schluss kommen, dass Apple gegen den DMA verstößt, drohen Strafen von bis zu zehn Prozent des jährlichen Umsatzes – und bis zu 20 Prozent im Falle wiederholter Verletzungen. Als letzte Option steht auch eine Zerschlagung der Unternehmen im Raum. Am Ende könnten Gerichte über mögliche Strafen entscheiden.