Süddeutsche Zeitung

Wettbewerb:Kartellamt geht gegen Apple vor

Die Behörde will Apples marktübergreifende Bedeutung für den Wettbewerb prüfen - damit laufen nun Verfahren gegen alle vier großen US-Digital-Konzerne.

Von Caspar Busse

Das Bundeskartellamt lässt nicht locker im Kampf gegen die Marktmacht der großen Digitalunternehmen. Am Montag gab die Wettbewerbsbehörde bekannt, nun auch ein Verfahren gegen den amerikanischen iPhone-Konzern Apple einzuleiten. Das Kartellamt will dabei untersuchen, ob Apple eine "marktübergreifende Bedeutung" hat, die dann den Wettbewerb gefährden könnte. Eine solche grundsätzliche Prüfung ist seit der 10. Novelle des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB-Digitalisierungsgesetz) möglich. Diese ist im Januar in Kraft getreten. Apple ist derzeit das wertvollste Unternehmen der Welt.

Damit führt das Kartellamt nun Verfahren gegen alle vier großen Digitalkonzerne aus den USA. Neben Apple sind das Google, Facebook und Amazon. In allen Fällen besteht der Verdacht, dass der Wettbewerb auf den jeweiligen Märkten durch eine marktbeherrschende Stellung beeinträchtigt ist. Das Bundeskartellamt hat durch die GWB-Novelle an Macht gewonnen und kann in einem zweistufigen Verfahren Unternehmen, die eine überragende marktübergreifende Bedeutung für den Wettbewerb haben, prüfen und anschließend wettbewerbsgefährdende Praktiken untersagen. Teilweise, etwa bei Amazon, ist so etwas bereits geschehen. Auch die EU-Wettbewerbsbehörde geht gegen die sogenannten Gafa-Konzerne vor (Google, Apple, Facebook, Amazon).

"Wir werden jetzt prüfen, ob Apple rund um das iPhone mit dem proprietären Betriebssystem iOS ein digitales Ökosystem über mehrere Märkte errichtet hat", sagt Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamts. Offenbar spricht einiges dafür. Das Problem aus Sicht der Behörde: Apple stelle Mobiltelefone, Tablets und Computer her und vertreibe gleichzeitig eine Reihe gerätebezogener Dienstleistungen, etwa den App-Store, die iCloud, Apple-Music oder Apple-TV. "Wir werden uns neben der Stellung des Konzerns in diesen Bereichen unter anderem auch mit der weitreichenden Integration über mehrere Marktstufen, der technologischen und finanziellen Ressourcenstärke des Unternehmens sowie seinem Zugang zu Daten beschäftigen", so Mundt. Ein Schwerpunkt der Ermittlungen werde auf dem Betrieb des App-Stores liegen. Dieser ermögliche Apple, Einfluss auf die Geschäftstätigkeit Dritter zu nehmen.

Apple verweist im Gegenzug auf seine Bedeutung für Deutschland

Apple teilte dazu mit, man werde mit dem Bundeskartellamt diskutieren und "einen offenen Dialog über alle Bedenken führen". Der App-Store sei "ein sicherer und vertrauenswürdiger Ort" für die Kundinnen und Kunden, mit einem Datenschutz, den die Kunden erwarten. Daneben verweisen die Amerikaner auf ihre Bedeutung in Deutschland. "Apple ist stolz darauf, ein Motor für Innovation und Arbeitsplätze zu sein", heißt es in der Mitteilung. Allein die iOS App-Economy unterstütze mehr als 250 000 Arbeitsplätze in Deutschland. Man werde zudem eine Milliarde Euro in das Europäische Zentrum für Chip-Design in München investieren. Allerdings steht all das in keinem Zusammenhang mit dem Kartell-Verfahren.

Das Kartellamt machte klar, dass es weitere Verfahren gegen Apple geben könnte. Es würden bereits verschiedene Beschwerden gegen potenziell wettbewerbsgefährdende Praktiken von Apple vorliegen. Dazu zählten unter anderem eine Verbändebeschwerde aus der Werbe- und Medienbranche, die sich gegen Apples Tracking-Einschränkung von Nutzern im Zusammenhang mit der Einführung des neuen Betriebssystems iOS 14.5 richtet. Die Beschwerde war Ende April eingereicht worden. Mit dem neuen Betriebssystem müssen die Nutzer ausdrücklich zustimmen, dass ihnen eine individuelle Werbe-Identifikationsnummer zugewiesen werden darf. Tun sie das nicht, können sie nicht mehr getrackt werden. Viele Medienunternehmen bangen damit um ihr Werbegeschäft und sehen sich von Apple benachteiligt.

Zudem gebe es eine Beschwerde gegen die ausschließliche Vorinstallation von konzerneigenen Anwendungen auf Apple-Geräten, das könnte eine sogenannte Selbstbevorzugung darstellen, die nach Wettbewerbsrecht möglicherweise verboten ist, so die Behörde. Drittanbieter hätten damit nur sehr schwer Zugang zu Apple-Nutzern. Darüber hinaus werde, so das Kartellamt, von App-Entwicklern der Zwang zur Nutzung des Apple-eigenen Systems für In-App-Käufe sowie die damit verbundene Provisionshöhe von 15 bis 30 Prozent kritisiert. Auch die EU-Kommission führt bereits ein Verfahren gegen Apple. Dabei geht es um eine mögliche Beschränkung des Musik-Streamingdienstes Spotify und eine entsprechende Bevorzugung des eigenen Angebots, also Apple-Music. Die Bonner Behörde wolle sich gegebenenfalls mit der Europäischen Kommission sowie weiteren Wettbewerbsbehörden in Verbindung setzen.

Das Kartellamt hatte bereits vor Langem ein "Grundsatzreferat digitale Wirtschaft" eingesetzt und nimmt mögliche Wettbewerbsbeschränkungen im digitalen Bereich unter die Lupe, die Verfahren sind aber oft langwierig und kompliziert. Gegen die Hotelbuchungsplattform Booking hatte die Behörde nach mehreren Jahren Rechtsstreit auch vor Gericht gewonnen, die sogenannte Bestpreis-Klausel wird damit untersagt. Booking darf Hoteliers nun nicht mehr dazu zwingen, auf der Plattform die besten Preise anzubieten. Derzeit werden von der Bonner Behörde drei Verfahren gegen Amazon, drei gegen Google und zwei gegen Facebook geführt.

Auch in den USA wird die Diskussion um eine Marktmacht der Gafa-Konzerne immer lauter. Zuletzt hat US-Präsident Joe Biden Lina Khan als neue Vorsitzende der US-Wettbewerbs- und Verbraucherschutzbehörde FTC ausgewählt, sie gilt als Kritikerin der großen Technologie-Konzerne.

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