Süddeutsche Zeitung

Lex Apple Pay:So will der Bundestag das Monopol von Apple Pay brechen

Die Politik will, dass Banken die NFC-Schnittstelle zum Bezahlen per Smartphone leichter und günstiger nutzen können. Eine entsprechende Gesetzesänderung wurde nun beschlossen.

Von Nils Wischmeyer, Köln

Schnell das Smartphone an die Kasse im Supermarkt halten, ein kurzes Piep und schon ist der Einkauf bezahlt. Wer mit einem Android-Gerät bezahlt, kann das über viele verschiedene Apps machen, etwa die der Sparkassen oder auch die integrierte Funktion von beispielsweise Samsung. Wer aber ein iPhone besitzt und mit dem Smartphone bezahlen will, der hat bisher nur eine Möglichkeit. Er oder sie muss auf Apple Pay zurückgreifen, die integrierte App im Smartphone des US-Konzerns.

Diese quasimonopolistische Stellung ist den Gesetzgebern in Berlin schon lange im Dorn im Auge, weshalb sie versuchen diese zu beschneiden. Apple soll dafür seine NFC-Schnittstelle, über die der Bezahlvorgang läuft, öffnen, und es Banken möglichst einfach machen, selbst als Bezahldienst auf dem Smartphone zu agieren. Bereits im vergangenen Jahr hatte ein Gesetz Apple dazu verpflichtet, die Schnittstelle zu öffnen, was vor allen Dingen die Sparkassen lange gefordert hatten. Banken hätten also an Apple Pay vorbei eine Lösung auf dem iPhone anbieten können, doch hat das niemand gemacht, wie eine Anfrage des Linken-Abgeordneten Fabio De Masi damals ergab. Besonders die Sparkassen, die vorher lautstark getrommelt hatten, waren plötzlich damit zufrieden, Apple Pay zu nutzen. War die Schnittstelle doch nicht kriegsentscheidend - oder waren die Hürden schlicht noch zu hoch für Banken?

Um Letzteres abzuräumen, hat der Bundestag nun eine Änderung des Gesetzes beschlossen und will es Banken damit einfacher machen, die Schnittstelle nicht nur auf dem Papier, sondern auch tatsächlich zu nutzen. Demnach dürfen Apple und andere Anbieter für die Bereitstellung der Schnittstelle nur noch ein Entgelt verlangen, das den Kosten entspricht. Bisher war im Gesetz die Rede von einem angemessenen Entgelt, was beispielsweise Apple viel Spielraum bei der Preisgestaltung gegeben hat. Ebenfalls neu ist, dass Finanzinstitute durch einen Sachverständigen einschalten können, sollte Apple den Zugriff verweigern. Beides könnte die Spielregeln entscheidend ändern.

Das Gesetz von 2019 sei in die richtige Richtung gegangen, sagt Bettina Stark-Watzinger (FDP). "Wir stellen aber fest, die Änderungen reichten nicht aus." Besonders die Gebühren, die Apple für jede Transaktion verlangt, die über das Smartphone laufen, stören sie. "Das hat etwas von moderner Wegelagerei", so die FDP-Abgeordnete. Die jetzige Gesetzesänderung soll Abhilfe schaffen. Künftig wünscht sie sich aber noch weitere Nachbesserungen, beispielsweise bei der Bestellung des Sachverständigen. "Ein schärferes Schwert wäre nützlich."

Auch exzessive Gebühren sollten unterbunden werden, lautet eine Forderung

Fabio De Masi sieht die Anpassung des Gesetzes als wichtigen Schritt: "Wir müssen verhindern, dass Apple mit dem iPhone das Monopol beim Einkaufen bekommt", sagte er. "Daher ist es sinnvoll, nicht nur auf offene Schnittstellen zu setzen, sondern auch die exzessiven Gebühren zu unterbinden", so De Masi.

Jens Zimmermann, digitalpolitischer Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion sieht das Gesetz sogar als wichtige Präzisierung, um einen fairen Wettbewerb zwischen Banken und Tech-Konzernen auf "Augenhöhe" zu schaffen. Durch neue EU-Regeln hätten Tech-Konzerne - vorausgesetzt der Kunde erlaubt es - mittlerweile Zugriff auf Konten bei Banken. "Dann ist es nur fair, dass Banken auf Zugriff auf die Schnittstellen der Tech-Konzern haben", sagt Zimmermann. Nun müsse es aber auch eine Bank geben, die sich traut und den ersten Schritt geht.

Genau das ist nach der ersten Gesetzesänderung nicht geschehen. Bis heute nutzt keine Bank die Schnittstelle von Apple, auch nicht die Sparkassen, die dafür zuvor deutlich dafür waren. War das Gesetz also ein Flop? Nicht unbedingt. Aus dem Markt ist zu hören, dass durch die Gesetzesänderung Apple - zumindest was die Preise angeht - flexibler war als noch zuvor. Das Gesetz könnte entsprechend auch ohne Anwendung seine Wirkung entfaltet haben.

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