Süddeutsche Zeitung

Anwälte beschweren sich:Urteil vor Prozessende

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Merkwürdigkeiten am Finanzgericht Köln: Eine Richterin diktiert einen Text in den Computer des Gerichts. Es gibt ein "Urteil" bereits vor Abschluss des Verfahrens. Anwälte beschweren sich - bisher vergeblich.

Von Uwe Ritzer

Als Normalbürger stellt man sich die Arbeit von Gerichten idealerweise so vor: Die Richter hören sich beide Seiten an, bewerten Argumente und Umstände, dann erst entscheiden sie, wer Recht hat. Die Figur Justitia fällt einem ein, jene Göttin der Gerechtigkeit, die mit verbundenen Augen (soll symbolisieren: ohne Ansehen der Person), mit der Waage (sorgfältige Abwägung) in der einen und dem Schwert (nötige Härte) in der anderen Hand ihre Urteile fällt.

Dass dem so ist, daran glaubten bis vor kurzem auch Rechtsanwälte und Steuerberater, die für ihren Mandanten vor dem 5. Senat des Finanzgerichtes in Köln ein Verfahren bestreiten. Mitte März fanden sie sich in der dortigen Bibliothek ein, um sämtliche Gerichtsakten in ihrem Fall zu studieren. Sie staunten nicht schlecht, als sie in den Unterlagen ein schon vorgefertigtes und weitgehend vorformuliertes Urteil fanden, obwohl der Prozess noch lief. "Im Namen des Volkes" ist dort zu lesen, dass die Klage "abgewiesen" und "die Klägerin die Kosten des Verfahrens" zu tragen habe.

Klägerin und Mandantin besagter Anwälte und Steuerberater ist die Grundstücksgesellschaft Bürohäuser Köln Rheinpark GbR. Sie hat die Rheinhallen hochgezogen, von denen aus die RTL-Mediengruppe ihre Programme ausstrahlt. Geschäftsführer der Grundstücksgesellschaft ist Josef Esch, der Immobilienentwickler aus Troisdorf.

Ursprünglich hatte das Finanzamt die Grunderwerbssteuer für das Areal am Rheinufer auf 9,625 Millionen Euro festgelegt. 2013 reduzierte die Behörde ihre Forderung auf 7,8 Millionen Euro. Das sei immer noch viel zu viel, argumentieren Esch und seine Geschäftspartner und zogen vor Gericht. Die Klage liegt beim 5. Senat und scheint noch lange nicht entscheidungsreif zu sein. Derzeit fliegen noch die Schriftsätze hin und her, in denen die Juristen ihre Argumente vortragen. Eine mündliche Verhandlung habe es auch noch nicht gegeben, so die Esch-Anwälte. Um so mehr hätten sie sich gewundert, in den Gerichtsakten schon jenes "fast vollständige Urteil" in der Sache vorzufinden. Samt Abweisung ihrer Klage auf ganzer Linie.

Rechtsstaatlich ein Unding, befanden die Anwälte und stellten einen Befangenheitsantrag gegen die drei Richter. Doch die erklärten sich für nicht befangen. Die Vorsitzende Richterin gab an, sie habe lediglich den Sachverhalt zusammengefasst, sich dabei der Vorlage "Urteil" im EDV-System des Gerichtes bedient.

Ähnlich äußerten sich die Gerichtssprecher auf Anfrage. Begründung: "Selbst ein im Urteilsstil verfasster Bericht mit einem Entscheidungsvorschlag" sei korrekt. "Es ist ausschließlich eine vorläufige und lediglich den bisherigen Akteninhalt berücksichtigende Standortbestimmung des Berichterstatters", somit nach höchstrichterlicher Rechtsprechung nicht nur "unproblematisch", sondern auch "ein Gebot rationaler Arbeitsweise". Warum sich dann aber auf dem Urteil, das angeblich keines ist, nirgendwo ein Vermerk wie "vorläufig" oder "bisherige Zusammenfassung" findet, bleibt schleierhaft. Ebenso, warum eine Richterin ihren Zwischenbericht unbedingt in den Vordruck für ein Urteil schreibt und sich nicht eines ganz banalen Schreibprogramms bedient.

Stattdessen liest sich das Urteil, das angeblich keines ist, bereits ziemlich unumstößlich. Es umfasst 13 Seiten und endet mit den am Ende üblichen Namen der drei Richter. Eine Rechtsmittelbelehrung ist beigefügt, derzufolge "die Nichtzulassung der Revision durch Beschwerde angefochten" werden kann. Das liest sich ziemlich perfekt.

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Quelle:
SZ vom 14.04.2015
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