Süddeutsche Zeitung

Anleihenkäufe:Deutsche EZB-Kritiker scheitern vor dem EuGH

  • Die billionenschweren Anleihenkäufe der Europäischen Zentralbank (EZB) verstoßen nicht gegen europäisches Recht. Das hat der EuGH entschieden.
  • Das Bundesverfassungsgericht hatte im Sommer 2017 Zweifel daran geäußert, dass die Käufe noch in den Kompetenzbereich der EZB fallen.

Die Gegner der billionenschweren Anleihenkäufe durch die Europäische Zentralbank (EZB) haben vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) eine deutliche Niederlage erlitten. Die besonders in Deutschland umstrittenen Transaktionen, die der Konjunktur in der Euro-Zone helfen sollen, verstoßen nicht gegen EU-Recht, urteilten die Richter in Luxemburg.

Das Bundesverfassungsgericht hatte im Sommer 2017 Zweifel geäußert, ob die Käufe noch in den Kompetenzbereich der EZB fallen und die Sache dem EuGH zur Prüfung vorgelegt. Die deutschen Richter sahen "gewichtige Gründe", dass die Transaktionen gegen das Verbot der monetären Staatsfinanzierung verstoßen und die EZB damit ihr Mandat überschreitet.

Geklagt hatten unter anderem Peter Gauweiler und Bernd Lucke

Die Richter am EuGH halten die Maßnahmen allerdings für legitim. Aus den EU-Verträgen gehe eindeutig hervor, dass die EZB auch auf den Finanzmärkten tätig werden könne. Würden der EZB derartige Mittel verwehrt, könne dies zum "unüberwindbaren Hindernis" bei der Sicherung einer stabilen Geldpolitik werden, teilen die Richter mit. Anders gesagt: Würden sich die EZB-Kritiker durchsetzen, wäre die Notenbank geknebelt.

Gegen die Anleihenkäufe hatten unter anderem der CSU-Politiker Peter Gauweiler, der AfD-Gründer Bernd Lucke und der Berliner Professor Markus Kerber geklagt. Die EZB kauft seit März 2015 Staatsanleihen und andere Wertpapiere. Sie wollte damit die Konjunktur in der Euro-Zone stärken und die vergleichsweise niedrige Inflation ankurbeln. Inzwischen läuft die Wirtschaft wieder besser. Die EZB will das Anleihenkauf-Programm, das sich inzwischen auf 2,6 Billionen Euro summiert, deshalb zum Jahreswechsel auslaufen lassen.

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SZ.de/jps/Reuters
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