Anleger:"Am Ende der Nahrungskette"

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Niedrige Zinsen, hohe Unsicherheit - wie soll man da noch sein Geld investieren? In der "Geldwerkstatt" erklären wir aktuelle Fragen zur Geldanlage.

Ob Anleihen, Aktien oder Papiere vom grauen Kapitalmarkt: Jede Investition birgt ihr Risiko. Aber was können Sparer tun, wenn ein Unternehmen nicht mehr zahlungsfähig ist? Wie kann man Gefahren vorbeugen?

Von Felicitas Wilke

Es ist die Horrorvision vieler Sparer — und oft der Grund, wieso sie ihr Geld gar nicht erst am Kapitalmarkt anlegen, sondern es lieber unverzinst auf dem Bankkonto liegen lassen: Sie befürchten, das eingesetzte Kapital zum Teil oder komplett zu verlieren, weil das Unternehmen, in das sie investiert haben, pleitegeht. Ein Überblick über gängige Investitionsmöglichkeiten zeigt, wie Verbraucher im schlimmsten Fall rechtlich gestellt sind und wie sie ihr persönliches Risiko minimieren können, bevor es zu spät ist.

Anleihen

Jeder, der ein bisschen Geld zur Verfügung hat, kann einem Dax-Konzern oder Mittelständler Geld leihen, wenn er will. Unternehmensanleihen sind nichts anderes als Kredite am Kapitalmarkt, bei denen private Anleger einer Firma Kapital zur Verfügung stellen, um es später mit Zinsen zurückzubekommen. Falls das Unternehmen jedoch einen Insolvenzantrag stellen muss, kann ein Teil des Geldes oder sogar die ganze Summe verloren gehen. "Bei Anleihen gibt es keinen Einlagenschutz", sagt Annabel Oelmann, Vorstand der Verbraucherzentrale Bremen. Wer Anleihen besitzt, wird als Gläubiger im Pleitefall vorrangig bedient. Welchen Anteil ihres eingesetzten Geldes die Anleger wiedersehen, hängt aber davon ab, wie viele Vermögenswerte noch im Unternehmen stecken und wie viele andere Gläubiger Forderungen an das Unternehmen haben.

Je höher die in Aussicht gestellte Verzinsung ausfällt, desto größer ist auch das Risiko. In diesem Jahr mussten mehrere mittelständische Unternehmen in Insolvenz gehn, die vorher Anleihen herausgegeben hatten. Das Hamburger Agrarunternehmen KTG Agrar war nur ein Beispiel. Um das Wagnis von Beginn an möglichst gering zu halten, empfiehlt Verbraucherschützerin Oelmann den Anlegern, die Jahresabschlüsse des Unternehmens durchzulesen und beispielsweise zu überprüfen, ob es Gewinne erwirtschaftet.

Um herauszufinden, wie kreditwürdig ein Unternehmen ist, können sich Anleger auch auf die Bewertungen anerkannter Ratingagenturen wie Moody's oder Fitch stützen. Doch auch hier warnt Verbraucherschützerin Oelmann zur Vorsicht. "Solche Ratings sind nicht immer zuverlässig und können sich je nach Marktsituation schnell verändern", sagt sie.

Falls der schlimmste Fall eintritt und ein Insolvenzverfahren eröffnet wird, müssen Anleger dem Unternehmen mitteilen, dass sie noch laufende Forderungen haben. "Die erforderlichen Unterlagen sowie Informationen zu den weiteren Schritten erhalten die Anleger dann vom Insolvenzverwalter", sagt Oelmann.

Aktien

Wer eine Aktie kauft, erwirbt einen Anteil am Unternehmen. Aktionäre dürfen beispielsweise bei Hauptversammlungen über Unternehmensentscheidungen abstimmen und haben das Recht, am Gewinn der Firma beteiligt zu werden. Im Fall einer Insolvenz stehen Aktionäre weniger gut da. Dann gelten sie anders als Besitzer von Anleihen nicht als Gläubiger — schließlich gehört ihnen das Unternehmen zu einem kleinen Teil. "Die Aktionäre stehen am Ende der Nahrungskette, sie sind die letzten, die Geld aus der Insolvenzmasse bekommen", sagt Marc Tüngler, Hauptgeschäftsführer der Deutschen Schutzvereinigung Wertpapierbesitz. Und dann ist meist kein Geld mehr übrig.

Geht es nach Tüngler, reicht es nicht aus, wenn sich Aktionäre im Vorfeld über ein Unternehmen informieren und Ratings lesen. Wer Aktien besitzt, sollte immer auf dem Laufenden bleiben, findet er. Schreibt ein Konzern über einen längeren Zeitraum Verluste oder scheint einen Wandel in der Branche zu verschlafen, sollten Aktionäre besonders wachsam sein. "In diesem Fall sollten sie ihre Anlage-Entscheidung immer wieder neu überdenken", sagt Tüngler. Im Zweifel sei es bedeutend klüger, Wertpapiere mit Verlust zu verkaufen, als zu lange aufs Prinzip Hoffnung zu setzen und das Geld zu verlieren.

Um das Risiko einer Insolvenz abzufedern, empfehlen Verbraucherschützer wie Annabel Oelmann ohnehin, eher auf breit gestreute Fonds als auf Einzelaktien zu setzen. Aktiv gemanagte Investmentfonds, aber auch passive Indexfonds (ETFs) investieren in verschiedene Aktien, oft aus unterschiedlichen Ländern und Branchen. Sollte ein Unternehmen aus dem Portfolio einen Insolvenzantrag stellen, fällt der Schaden deutlich weniger ins Gewicht.

Wenn die Kapitalanlagegesellschaft insolvent geht, bei der Anleger ihr Portfolio haben, müssen sie sich keine Sorgen um die Wertpapiere machen. Investmentfonds und ETFs gelten als Sondervermögen. Das heißt, die Wertpapiere gehören rechtlich dem Anleger und werden von der Fondsgesellschaft nur verwaltet. Ähnlich sieht die Situation bei Einzelaktien aus. Geht die Depotbank pleite, können die Aktien nicht in die Insolvenzmasse übergehen. Sie gehören weiterhin dem Aktionär.

Grauer Kapitalmarkt

Anbieter auf dem sogenannten grauen Kapitalmarkt werben mit Investments in vergleichsweise lebensnahe Branchen wie Erneuerbare Energien, Immobilien, Schiffe oder auch Schiffscontainer. Doch in den vergangenen Jahren mussten viele dieser Unternehmen einen Insolvenzantrag stellen. Prokon, S&K oder Magellan sind nur drei Beispiele. Die Marktwächter Finanzen der Verbraucherzentralen gehen davon aus, dass Geldanleger hierzulande jährlich Summen im zweistelligen Milliardenbereich durch Produkte des grauen Kapitalmarkts verlieren.

Die Unternehmen auf dem grauen Kapitalmarkt benötigen keine Erlaubnis der Finanzaufsichtsbehörde Bafin und müssen nur wenige gesetzliche Vorgaben erfüllen. Mittelständler oder Start-ups haben beispielsweise auf diese Weise die Möglichkeit, unkompliziert mit potenziellen Geldgebern in Kontakt zu kommen. Doch auch die Bafin warnt davor, dass sich unter den Anbietern nicht nur seriöse Unternehmen befinden, sondern auch Firmen mit schlechter Bonität, die mit hohen Renditen um Investoren werben.

Zu den Produkten, die auf dem grauen Kapitalmarkt angeboten werden, gehören etwa geschlossene Fonds, Genussrechte oder sogenannte Nachrangdarlehen. Bei vielen dieser Produkte werden die Anleger im Fall einer Insolvenz später als andere Gläubiger bedient - manchmal auch gar nicht mehr. "Für alle dieser Anlageformen gilt, dass keinerlei Einlagensicherung existiert und somit ein Totalverlust des investierten Geldes drohen kann", sagt Verbraucherschützerin Annabel Oelmann.

Diese Gefahr können Verbraucher in den bunten Werbebroschüren der Unternehmen oft erst auf den zweiten Blick erkennen. Zwar müssen die meisten Anbieter interessierten Anlegern einen Prospekt vorlegen, in dem auch die Risiken der Geldanlage geschildert werden. Die Bafin prüft diese Prospekte jedoch nur nach formalen Kriterien und gibt keine Empfehlung ab, ob der Anbieter seriös und zahlungskräftig ist. Wer den Sprung auf den grauen Kapitalmarkt wagen will, sollte sich also im Vorfeld genau über das Unternehmen erkundigen - und zwar bei möglichst vielen Quellen, rät die Bafin. Das können Verbraucherzentralen sein, aber auch seriöse Erfahrungsberichte im Internet und Menschen im Bekanntenkreis. Im Zweifel sollten Anleger eher die Finger von solchen Investments lassen, raten Verbraucherschützer.

Niedrige Zinsen, hohe Unsicherheit - wie soll man da noch sein Geld investieren? In der "Geldwerkstatt" erklären wir aktuelle Fragen zur Geldanlage.

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