Haushaltspolitik:Lindner steht eine heikle Anhörung bevor

Haushaltspolitik: Bundesfinanzminister Christian Lindner beim FDP-Dreikönigstreffen in Stuttgart. Am Montag geht es im Haushaltsausschuss um seine Glaubwürdigkeit.

Bundesfinanzminister Christian Lindner beim FDP-Dreikönigstreffen in Stuttgart. Am Montag geht es im Haushaltsausschuss um seine Glaubwürdigkeit.

(Foto: Uli Deck/picture alliance/dpa)

Die Regierung will sich für Klima-Investitionen 60 Milliarden Euro sichern - an der Schuldenbremse vorbei. Die Kritik daran ist enorm. Der Finanzminister muss um seine Glaubwürdigkeit kämpfen.

Von Henrike Roßbach, Berlin

Wenn der Haushaltsausschuss des neuen Bundestags am Montag zu seiner ersten öffentlichen Anhörung zusammenkommt, wird nur ein Tagesordnungspunkt aufgerufen werden. Der aber ist brisant. Es geht um die Finanzierung der vielen Regierungsversprechen - und um die Glaubwürdigkeit von Finanzminister Christian Lindner (FDP).

Auf der Tagesordnung steht dessen 60 Milliarden Euro schwerer Nachtragshaushalt für 2021. Nicht genutzte Kreditermächtigungen sollen in den Energie- und Klimafonds verschoben werden, um damit in den kommenden Jahren Investitionen in die Transformation der Wirtschaft zu finanzieren. Insgesamt bleibt es zwar bei einer Nettoneuverschuldung von 240 Milliarden Euro. Ohne die Verschiebungen aber hätte diese auf 180 Milliarden Euro sinken können. Wegen der Pandemie nutzt die Regierung derzeit eine Ausnahme der Schuldenbremse für Naturkatastrophen. Erst 2023 sollen die Schuldengrenzen wieder eingehalten werden. Aber: Die übertragenen Milliarden würden dann nicht mitzählen.

Die Ampel hält ihr Tun nicht nur für zulässig, sondern für geradezu geboten, auch um pandemiebedingte Investitionsausfälle zu kompensieren. Einige Experten aber sehen das anders - und werden das am Montag auch sagen. Der Bundesrechnungshof etwa nennt den Nachtragshaushalt in seiner Stellungnahme "verfassungsrechtlich zweifelhaft"; einziger Zweck sei eine "Geldbeschaffung" für künftige Maßnahmen, "eine Kreditermächtigung auf Vorrat".

Der unmittelbare Zusammenhang zwischen der Zuweisung von 60 Milliarden Euro an den Fonds und der Bekämpfung der Pandemie sei "nicht schlüssig erläutert". Die Regierung behaupte lediglich, die Mittel seien zur Überwindung der pandemiebedingten Notsituation erforderlich. Außerdem verstoße die Regierung gegen den Grundsatz der "Jährlichkeit", dass also Kreditermächtigungen nur für das jeweilige Haushaltsjahr gelten.

Auch Hans-Günter Henneke, Jurist und Hauptgeschäftsführer des Deutschen Landkreistages, kritisiert, dass die Kredite "dem Jährlichkeitsgrundsatz zuwider" erst in den kommenden Jahren aufgenommen werden sollen. Außerdem blieben vorhandene Haushaltsrücklagen von 48,2 Milliarden Euro "bewusst ausgeblendet". Dass die Regierung das Verschieben der 60 Milliarden trotzdem als "geeignet, erforderlich und angemessen" einstuft, findet Henneke daher "nicht nachvollziehbar".

Verfassungswidrig oder gut begründet?

Als "verfassungswidrig" stuft Kyrill-Alexander Schwarz, Professor für öffentliches Recht an der Universität Würzburg, das Vorgehen der Regierung ein. Wenn die 60 Milliarden Euro für die Notlagenbewältigung nicht erforderlich waren, schreibt er, könnten sie jetzt nicht umgewidmet und durch einen anderen Zweck gerechtfertigt werden.

Jens Südekum, Wirtschaftsprofessor von der Universität Düsseldorf, findet den Entwurf dagegen "aus ökonomischer Sicht überzeugend". Der "Krisenbezug" der geplanten Rücklage und deren "Zweckbindung zur Überwindung der wirtschaftlichen Notlage" seien gut begründet. Unter anderem verweist er darauf, dass die Investitionen nach aktuellen Projektionen selbst Ende 2023 noch nicht wieder das Vorkrisenniveau erreichen würden. Der "Pandemiebezug der Investitionskrise" sei eindeutig gegeben.

Zustimmung kommt auch von dem Finanzwissenschaftler Berthold Wigger vom Karlsruher Institut für Technologie, der allerdings warnt, der Milliardentransfer dürfe nicht dazu führen, dass andere geplante Zuweisungen an den Fonds dann einbehalten und stattdessen für Staatskonsum ausgegeben würden. Insgesamt hat sich der Haushaltsausschuss eine in etwa ausgewogene Mischung von Gegnern und Befürwortern eingeladen.

Neben den kontroversen Expertenmeinungen hat der Haushaltskniff der Regierung auch eine politisch heikle Komponente: Aus der Opposition heraus hatte Lindners FDP nämlich ein ähnliches Vorgehen der großen Koalition noch als verfassungswidrig gegeißelt; jetzt, als Finanzminister, spricht Lindner dagegen lieber von einem "kraftvollen Signal der Handlungsfähigkeit". Eine interessante Konstellation ist zudem, dass der Kanzleramtschef der alten Regierung, Helge Braun (CDU), zwar Anfang 2021 die Schuldenbremse noch qua Grundgesetzänderung für einige Jahre aussetzen wollte. Nun aber, als neuer Vorsitzender des Haushaltsausschusses, findet er den Nachtragshaushalt der Ampel "unseriös" - und nicht im Sinn der Schuldenbremse.

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