Prime Video mit WerbungAmazon-Nutzer fordern ihr Geld zurück

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Insgesamt soll Amazon in Deutschland schätzungsweise etwa 17 Millionen Prime-Kunden haben.
Insgesamt soll Amazon in Deutschland schätzungsweise etwa 17 Millionen Prime-Kunden haben. Maskot/IMAGO

Kunden von Amazon Prime müssen mittlerweile für werbefreies Videostreaming extra zahlen, dagegen haben Verbraucherschützer geklagt. Der Fall liegt vor Gericht. Bekommen Hunderttausende Verbraucher jetzt Schadenersatz?

Von Mirjam Hauck

SZ bei Google bevorzugen

Wer ein teures Abo für einen Streamingdienst abschließt, der möchte in der Regel Filme und Serien ohne Werbung schauen. Doch auf der Suche nach neuen Einnahmequellen haben einige Anbieter doch wieder Werbung für sich entdeckt, und das beschäftigt nun auch deutsche Gerichte. Am Dienstag verhandelte das Bayerische Oberste Landesgericht in München über eine Verbandsklage der Verbraucherzentrale Sachsen gegen den US-Konzern Amazon (Az. 102 VKl 1/24 e). Es geht um die Frage: Durfte Amazon zahlenden Prime-Kunden einfach Werbung zeigen und für Werbefreiheit zusätzlich Geld verlangen?

Die Verbraucherzentrale Sachsen hält das Vorgehen von Amazon für rechtswidrig. Konkret geht es um die Einführung von Werbeunterbrechungen am 5. Februar 2024. Seitdem läuft bei Prime Video standardmäßig Werbung, auch wenn Kunden für ihr Prime-Abo bereits 8,99 Euro im Monat bezahlen. Wer weiterhin Filme und Serien ohne Unterbrechungen streamen möchte, muss zusätzlich 2,99 Euro pro Monat aufbringen.

„Diese einseitige Änderung von Amazon halten wir für unwirksam“, sagt Beate Saupe, Referentin Recht bei der Verbraucherzentrale Sachsen. Amazon habe sie umgesetzt, ohne die Zustimmung der Kundinnen und Kunden einzuholen. Die Verbraucherzentrale sieht darin einen klaren Verstoß gegen Verbraucherrechte. Mit der Klage verfolgt die Organisation Schadenersatzansprüche für betroffene Nutzerinnen und Nutzer. Dazu gehören jene Prime-Kunden, die seit Februar 2024 die zusätzliche Gebühr von monatlich 2,99 Euro zahlen, um weiterhin werbefrei streamen zu können. Aber auch die Prime-Kunden, die keine zusätzlichen Gebühren zahlen und seitdem Werbung sehen. In einem vorangegangenen ersten Verfahren hatte das Landgericht München I den Zusatzbeitrag für die Werbefreiheit im Dezember für rechtswidrig erklärt, dieses Urteil ist aber noch nicht rechtskräftig.

Insgesamt soll Amazon in Deutschland schätzungsweise etwa 17 Millionen Prime-Kunden haben. Wie viele davon tatsächlich das zusätzliche Werbefrei-Abo abgeschlossen haben, ist allerdings unklar. Amazon selbst veröffentlicht dazu keine offiziellen Zahlen.

Betroffene können sich noch im Klageregister eintragen

Grundlage der am Dienstag verhandelten Klage ist das sogenannte Verbraucherrechtedurchsetzungsgesetz. Dieses beruht auf einer EU-Richtlinie, die Sammelklagen nach US-Muster auch in Deutschland möglich macht. Nach Angaben der sächsischen Verbraucherschützer haben sich bereits gut 220 000 Menschen der Klage angeschlossen, indem sie sich in das Verbandsklageregister auf der Website des Bundesamtes für Justiz eingetragen haben. Damit machen die Verbraucherschützer Rückzahlungsansprüche der Nutzer gegen die Extragebühr von monatlich 2,99 Euro für die Werbefreiheit geltend. Nach deren Berechnungen summiert sich dieser Betrag inzwischen auf rund 80 Euro pro Person. „Für den einzelnen Verbraucher ist das vielleicht nicht viel, aber das Unternehmen hat dadurch einen hohen Gewinn“, sagt Saupe. Wer sich der Klage noch anschließen will, muss sich allerdings beeilen: Das Klageregister steht nur noch bis zum 9. Juni 2026 offen.

Eine sofortige Entscheidung gab es in diesem Fall am Dienstag am Bayerischen Obersten Landesgericht allerdings nicht. Das Gesetz schreibt vor, dass bei solchen Sammelklagen frühestens sechs Wochen nach der ersten mündlichen Verhandlung ein Urteil gefällt werden darf. Das Gericht hat diesen Termin nun auf den 17. Juli angesetzt.

Wie das Gericht die Erfolgschancen der Klage der sächsischen Verbraucherschützer einschätzt, hat sich allerdings schon am Dienstag angedeutet: der Vorsitzende Richter des 2. Zivilsenats am Bayerischen Obersten Landesgericht, Paul Heinrichsmeier, ließ in seinen Ausführungen erkennen, dass sich das Gericht schwertue, in den Nutzungsbedingungen von Amazon Prime ein Vertragsversprechen der Werbefreiheit zu finden.

Sollte das Gericht tatsächlich zu Ungunsten der Verbraucher entscheiden, dürfte der Rechtsstreit allerdings nicht beendet sein. Je nach Entscheidung wird die unterlegene Partei wohl weitere Rechtsmittel einlegen. Über dem Bayerischen Obersten Landesgericht steht als höchste Instanz der Bundesgerichtshof.

Amazon hatte die Vorwürfe der Verbraucherzentrale stets zurückgewiesen und betont, die „Kunden über diese Aktualisierung der Werbung in Prime Video transparent, im Voraus und in Übereinstimmung mit geltendem Recht informiert“ zu haben, so eine Unternehmenssprecherin.

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